Ein Praktikum ermöglicht potenziellen Bewerberinnen und Bewerbern einen einfachen und unkomplizierten Einstieg in das Unternehmen. Gerade für kleinere oder mittelständische Unternehmen sind Praktika eine effiziente und kostengünstige Möglichkeit, sich als attraktiver Arbeitgeber zu positionieren. Wenn Sie Praktikumsplätze anbieten möchten, gibt es einiges zu beachten.
Egal, ob bei TikTok, Instagram oder LinkedIn. Die Nutzung sozialer Medien ist inzwischen selbstverständlich. Doch wenn Auszubildende, Ausbilder oder Unternehmen in den sozialen Netzwerken aktiv sind und Inhalte im Internet veröffentlichen, ist das auch immer mit Risiken verbunden.
Kann ich meinen Auszubildenden zu einem bestimmten Zeitpunkt Urlaub verweigern? Muss ich Urlaub bereits in der Probezeit gewähren? Muss ich es genehmigen, wenn unser Azubi die Zeit vor der Abschlussprüfung nochmal zum Lernen nutzen möchte?
Das Smartphone ist aus der täglichen Kommunikation nicht mehr wegzudenken. Es werden Nachrichten mit WhatsApp verschickt, Videos auf Youtube oder TickTock angeschaut und Fotos bei Instagram begutachtet. Im Alltag von Jugendlichen, ist es ein fester Bestandteil. Daher stellt sich für Ausbilderinnen und Ausbilder oftmals die Frage: „Soll ich meinen Azubis das Smartphone am Ausbildungsplatz verbieten?”.




