Was tun, wenn Azubis im Internet ungewollte Inhalte veröffentlichen?

Was tun, wenn Azubis im Internet ungewollte Inhalte veröffentlichen?

Egal ob TikTok, Instagram oder ein Profil bei LinkedIn – die Nutzung sozialer Medien ist inzwischen eine Selbstverständlichkeit. Doch wenn Auszubildende, ausbildende Personen oder auch Unternehmen in den sozialen Netzwerken auftreten und Inhalte im Internet veröffentlichen, ist das auch immer mit Risiken verbunden.

Für Unternehmen stellt sich überwiegend das Problem, dass die Außendarstellung durch die Auszubildenden nicht im Sinne des Unternehmens erfolgt. So kann es sein, dass Auszubildende sich privat zu etwas äußern, das Ihnen nicht gefällt. Es kann aber auch sein, dass Auszubildende besonders loyal sein möchten und sogar Partei für den Ausbildungsbetrieb ergreifen, sich dabei jedoch ziemlich in der Wortwahl vergreifen.

Daher ist es für Unternehmen wichtig, eindeutig zu kommunizieren

  • in welchen Social-Media-Kanälen das Unternehmen auftritt
  • wie es sich darstellen möchte
  • welches Verhalten von Arbeitnehmern und Auszubildenden erwartet wird
  • wie dieses Verhalten nach außen hin getragen werden soll

Hier gibt es jedoch Grenzen, inwiefern Arbeitgeber in das Privatleben eingreifen können.

Wenn Azubis ihre Wut im Internet kundtun

Im Ausbildungsalltag kann es durchaus vorkommen, dass sich Ausbilderinnen, Ausbilder und Auszubildende zu einem Thema nicht einig sind. Damit Auszubildende, wenn sie sich ärgern, nicht aus Wut heraus im Netz über ausbildende Personen lästert, ist es sinnvoll bereits im Vorfeld geeignete Maßnahmen zu schaffen.

Abbildung: Junge Menschen mit Smartphone und Social MediaDie Sensibilisierung der Vorgesetzten, von Ausbilderinnen und Ausbildern und von Auszubildenden ist eine wichtige präventive Maßnahme.

Umgesetzt kann das werden, indem die Werte des Unternehmens schriftlich sowie in leicht verständlicher Sprache als Verhaltenskodex zusammenfasst und Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter durch firmeninterne Schulungen mit den Inhalten vertraut gemacht werden. Es ist sinnvoll in diesen „Social-Media-Guide“ praktische Fallbeispiele aufzunehmen.

Ein „Social-Media-Guide“ hilft Richtlinien festzulegen

Empfehlenswert ist es, Kurzfassungen der Social-Media-Richtlinien zu erstellen. Für die Auszubildenden ist es wichtig zu verstehen, um was es geht und wie in bestimmten Situationen zu handeln ist. Einige wenige Seiten können hier bessere Ergebnisse erzielen, als ein Kompendium von 20 oder 30 Seiten. Zielführend kann die Leitfrage sein: „Was sind die wichtigsten 5 bis 10 Punkte, die wir als Unternehmen regeln wollen?“ Diese Zusammenfassung kann dann, als Infografik aufbereitet, in Form von Plakaten oder Flyern im Betrieb ausgelegt werden.

Sofern im Unternehmen ein Betriebsrat vorhanden ist, besteht die Möglichkeit Betriebsvereinbarungen abzuschließen. Hierbei sollte in Themen die den Datenschutz betreffen, in Social-Media-Guidelines und in andere Verhaltensrichtlinien unterschieden werden. Die festgelegten und kommunizierten Werte, sollten von allen Mitarbeitern des Unternehmens im Umgang mit den sozialen Medien gelebt werden. Dieser Verhaltenskodex kann dann für die Auszubildenden auch als Anregung für außerdienstliches Verhalten dienen.

Grundsätzlich ist das Privatleben privat

Gerade bei Regelungen für „außerdienstliches Verhalten“, ist jedoch Vorsicht geboten. Grundsätzlich ist das Privatleben privat und es gibt hier wenig Regelungsmöglichkeiten für den Arbeitgeber. Es ist jedoch möglich, einen Verhaltenskodex aufzustellen und Auszubildenden zu erklären: „Wenn du in der Freizeit bestimmte Äußerungen machst, die im Zusammenhang mit dem Unternehmen stehen und diese so negativ sind, dass sich das auch auf unser Arbeitsverhältnis auswirkt, kann es zu arbeitsrechtlichen Konsequenzen führen. Daher ist uns, im Sinne der Außendarstellung, daran gelegen, dass du dich entsprechend unserer Richtlinien verhältst.“

Selbst wenn Auszubildende von ihren privaten Profilen aus Kommentare abgeben und diese Profile nicht für die Arbeit genutzt werden, kann es arbeitsrechtliche Konsequenzen mit sich bringen. Es ist dabei weniger relevant, ob eine Äußerung während der Arbeitszeit oder in der Freizeit geschrieben wurde, sondern vielmehr die Frage, wen die Inhalte erreichen und welche Auswirkungen auf die Außendarstellung diese Äußerungen haben.

Fehlende Kommunikation ist sicherlich der häufigste Grund, warum es zu Schwierigkeiten zwischen ausbildenden Personen und Auszubildenden kommt. Eine positive Kommunikation, eine vertrauensvolle Zusammenarbeit, Transparenz und die Richtlinien selbst vorzuleben, sind die hilfreichsten Maßnahmen, damit es gar nicht erst zu einer Eskalation im Internet und vor Gericht kommt.

Ein gemeinsamer Beitrag mit Rechtsanwältin Maria Dimartino von Jurvita

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