Häufige Fehler die Sie in der Ausbildereignungsprüfung Ihren Erfolg kosten können (Teil 1)

Häufige Fehler die Sie in der Ausbildereignungsprüfung Ihren Erfolg kosten können (Teil 1)

In der Ausbildereignungsprüfung werden oft die gleichen Fehler gemacht. Damit Ihnen das nicht passiert und Sie Ihre AEVO-Prüfung erfolgreich bestehen, verraten wir Ihnen in dieser Artikel-Serie die 9 häufigsten Fehler, die Sie in der Ausbildereignungsprüfung den Erfolg kosten können.

In der praktischen Durchführung wird Auszubildenden eine Ausbildungseinheit von Anfang bis Ende gezeigt. Dabei sollen Sie nachweisen, dass Sie komplexe Themen auf das Wesentliche herunterbrechen können, damit diese ganz einfach für jemanden nachvollziehbar sind, der noch verhältnismäßig wenig (Vor-) Kenntnisse in einem Bereich hat.

Die Präsentation ist die Gestaltung einer Ausbildungseinheit, in der Sie dem Prüfungsausschuss darstellen, wie Sie eine Ausbildungseinheit praktisch durchführen würden. Eine Ausbildungseinheit ist ein in sich geschlossener, didaktisch gestalteter Ausbildungsabschnitt. Er setzt sich zusammen aus planen, durchführen und kontrollieren.

Erster Fehler in der Ausbildereignungsprüfung: Sie definieren das Lernziel falsch oder wählen nicht das richtige Lernziel aus

Die Basis für Ihre Lernziele sind im Ausbildungsrahmenplan verankert. Dort ist als Soll-Zustand beschrieben, was Auszubildende lernen sollen. Zur Erinnerung: Lernziele legen fest, welche Qualifikation, unter welchen Bedingungen, bis zu welcher Tiefe erworben werden sollen.

Diese Zielvorgaben, lassen sich nach dem Grad ihrer Eindeutigkeit in Richtlernziele, Groblernziele und Feinlernziele einteilen.

  • Richtlernziele beschreiben die (Aus-) Richtung, in denen Lernen erfolgen soll. Sie bilden die übergeordnete Grundlage, an denen sich die Groblernziele orientieren und lassen Ausbilderinnen und Ausbildern einen großen Handlungs- und Entscheidungsspielraum. Richtlernziele sind meistens nur Schlagwörter, die nicht weiter mit sogenannten Tätigkeitswörtern verbunden sind.
  • Groblernziele werden aus den Richtlernzielen entwickelt und konkretisieren dieses. Es ist bereits eine Beschreibung des gewünschten Endverhaltens enthalten und darin definiert, dass Auszubildende zu etwas Bestimmten in der Lage sein sollen, wenn dieses Lernziel erreicht ist. Groblernziele sind im Ausbildungsrahmenplan zu finden.
  • Ausbilderinnen und Ausbilder haben die Aufgabe die Groblernziele zu operationalisieren – das bedeutet, sie an betriebsspezifische Erfordernisse anzupassen. Feinlernziele werden aus dem Groblernziel abgeleitet und beschreiben das gewünschte (überprüfbare) Endverhalten nach erfolgreichem Lernen ganz konkret.

Ein Groblernziel kann die Basis für mehrere Feinlernziele sein

Ein Feinlernziel beschreibt das genaue Verhalten, welches Auszubildende am Ende der Ausbildungseinheit aufweisen sollen und lassen keinen Interpretationsspielraum bei der Zielerreichung zu.

Das bedeutet, alle Bestandteile die Sie in einem Feinlernziel definieren, müssen in der Ausbildereignungsprüfung von Ihnen umgesetzt werden.

Nehmen wir einmal an, Sie möchten in Ihrer Ausbildereignungsprüfung mit einem Auszubildenden das Thema „Telefonische Kundenbestellungen aufnehmen“ bearbeiten und definieren als Lernziel: „Der Auszubildende soll nach der Durchführung dieser Ausbildungseinheit in der Lage sein, selbstständig eine telefonische Kundenbestellung aufzunehmen“. In der Prüfungssituation selbst, zeigen Sie dann dem Auszubildenden jedoch nicht, wie er sich am Telefon richtig meldet, welche einzelnen Daten er vom Kunden abfragen soll, wie er die einzelnen Bestandteile der Bestellung richtig aufnimmt, welche Daten des Kunden der Auszubildende erfragen soll und wie er sich wieder richtig verabschiedet. Falls Sie das tun, liegt hier bereits der erste Fehler vor: Sie haben das Lernziel, welches Sie selbst definiert haben, nicht umgesetzt.

Abbildung: Frau mit ZielscheibeBeachten Sie also in der Ausbildereignungsprüfung, dass Sie alle Bestandteile des von Ihnen definierten Feinlernziels auch bearbeiten. Da Ihnen für die praktische Ausbildereignungsprüfung lediglich 15 Minuten zur Verfügung stehen, sollten Sie bei der Definition des Lernziels darauf achten, diese Zeitgrenze einzuhalten. Damit das möglich ist und die Ausbildungseinheit nicht zu umfangreich ausfällt, können Sie das Feinlernziel inhaltlich begrenzen und zum Beispiel folgendermaßen formulieren: „Der Auszubildende soll nach dieser Ausbildungseinheit in der Lage sein, die Bestandteile einer vorliegenden Kundenanfrage selbstständig auf Vollständigkeit überprüfen zu können.“

Somit ist in Ihrer Ausbildereignungsprüfung direkt klar, dass es in Ihrer praktischen Durchführung ausschließlich darum geht, das Formular zur Annahme von Kundenanfragen zu kennen (womit der kognitive Lernbereich betroffen ist) und keine Bestellung anzunehmen. Durch das neu formulierte Lernziel, ist dann die praktische Anwendung explizit nicht Teil der praktischen Durchführung in Ihrer AEVO-Prüfung.

Der erste Fehler den Sie also in Ihrer Ausbildereignungsprüfung machen können ist somit, dass Sie bei der Definition des Lernziels Bestandteile integrieren, deren Durchführung in der AEVO-Prüfung überhaupt nicht möglich ist oder Sie machen den Fehler nicht auf Ihr Feinlernziel einzugehen.

Sie können das Thema und die verwendete Ausbildungsmethode selbst wählen

Da Sie für Ihre praktische Ausbildereignungsprüfung sowohl das Thema, als auch die verwendete Ausbildungsmethode frei wählen können, sollten Sie diesen Vorteil clever nutzen und sich die Rahmenbedingungen nicht durch ein falsch gewähltes oder ungenau definiertes Feinlernziel unnötig erschweren.

Ein weiterer Fehler, der von Prüfungsteilnehmern im Zusammenhang mit dem Lernziel in der Ausbildereignungsprüfung oft gemacht wird, ist sich nicht an den genauen Wortlaut des Richtlernziels und des Groblernziels des Ausbildungsrahmenplans zu halten. Die Formulierung des Richtlernziels und des Groblernziels sind Ihnen bereits vorgegeben. Sie übernehmen diese beiden Lernziele ohne Veränderung in Ihr schriftliches Konzept. Das einzige Ziel, welches Sie als Ausbilder:in verändern dürfen, ist das Feinlernziel. Dieses Lernziel wird von Ihnen individuell formuliert und ist sowohl auf den Ausbildungsbetrieb, als auch auf die Auszubildenden und den technischen Wandel abzustimmen. Sie verändern jedoch nicht die Inhalte des Richt- und Groblernziels.

Für die Operationalisierung eines Lernziels müssen drei Bedingungen erfüllt werden:

  1. Ein beobachtbares Endverhalten muss festgelegt werden
  2. Das Feinlernziel muss Angaben enthalten, unter welchen Bedingungen Auszubildende das Verhalten zeigen sollen (hier werden auch Hilfsmittel und Zeitvorgaben festgelegt).
  3. Das Feinlernziel muss Angaben enthalten, in welcher Güte das Lernziel erreicht werden soll.

Für das Fachgespräch in Ihrer Ausbildereignungsprüfung, sollten Sie ebenfalls erklären können, durch welche Herangehensweise Sie Ihr Feinlernziel zuvor festgelegt haben.

Zweiter Fehler in der Ausbildereignungsprüfung: Sie motivieren nicht

Zu Beginn jeder Ausbildungseinheit ist es besonders wichtig, die Auszubildenden zu motivieren. Der Begriff „Motivation“, ist als Antrieb definiert, der Auszubildende befähigt, konsequent ein gestecktes Ziel zu verfolgen. Die Motivation der Auszubildenden ist für Ihre praktische Ausbildereignungsprüfung ein zentrales Kriterium.

Nehmen wir an, Sie bilden im Beruf „Kaufmann/-frau für Büromanagement“ aus und Sie möchten Ihren Auszubilden beibringen, wie die Ablage der Eingangsrechnungen erfolgt. Es kann durchaus sein, dass Sie bei einem Thema, das auf die Auszubildenden nicht besonders attraktiv wirkt, keine Grundmotivation voraussetzen können.

Vermeiden Sie pauschale Aussagen zur Motivation

Allgemeine Motivationsversuche wie die Aussagen: „Dieses Thema brauchst du über deine gesamte Ausbildungszeit hinweg!“ oder „Das ist ein sehr wichtiges Thema!“, werden ebenfalls nicht motivierend wirken. Vor allem nicht, wenn Sie Auszubildenden bei jeder Unterweisung erklären, dass sie gleich ein sehr wichtiges Thema erwartet. Im praktischen Teil Ihrer Ausbildereignungsprüfung, sollten Sie solche pauschalen Aussagen zur Motivation vermeiden.

Abbildung: buntes WindradHingegen sollten Sie Auszubildenden die Wichtigkeit einer Aufgabe genauer erklären und detailliert aufzeigen, wie dieses Thema für den späteren Arbeitsalltag und für die Abschlussprüfung wichtig ist. Führen Sie nachvollziehbare Gründe auf. Diese Argumente machen den Unterschied. Ebenfalls sollten Sie darstellen, welche (negativen) Konsequenzen eintreten können, wenn die gestellte Aufgabe nicht richtig erfüllt wird. Stellen Sie sich einmal vor was passiert, wenn eine Eingangsrechnung verloren geht. Das kann durchaus zu Schwierigkeiten, oder zumindest zusätzlichem Aufwand, führen. Auch bei Ihrer Ausbildereignungsprüfung, sollten Sie auf eine sinnvoll eingesetzte Motivation achten.

Intrinsische Motivation vs. extrinsische Motivation

In der Motivationspsychologie, werden zwei Arten von Motivation unterschieden: die intrinsische Motivation und die extrinsische Motivation.

Die intrinsische Motivation, wird auch primäre oder direkte Motivation genannt. Sie ist die innere Motivation des Menschen. Das Verhalten der Auszubildenden wird dabei durch Spaß, Freude, bestehende Interessen und Talent gefördert. Intrinsisch können Sie Auszubildenden motivieren, indem Sie den Sinn und Zweck einer Tätigkeit aufzeigen.

Bei der extrinsischen Motivation, die auch als sekundäre oder indirekte Motivation bezeichnet wird, kommt die Motivation von außen. Entweder wollen Auszubildende eine Belohnung für etwas erhalten (materiell oder immateriell) oder eine negative Konsequenzen (eine Bestrafung) vermeiden. Die extrinsische Motivation erfolgt über Lob, Anerkennung, Feedback durch ausbildende Personen, die Eigenständigkeit eine Aufgabe zu bearbeiten und die übertragene Verantwortung. Auch monetäre Anreize gehören zur extrinsischen Motivation. Bedingt durch die Höhe der Ausbildungsvergütung spielt dies jedoch eine eher untergeordnete Rolle.

Extrinsisch können Sie Auszubildenden motivieren, indem Sie Aufgaben übertragen, die eigenverantwortlich erfüllt werden sollen und die Möglichkeit geben, sich und das Talent im Unternehmen einzubringen. Überlegen Sie sich also im Vorhinein, wie Sie für die Ausbildungseinheit in Ihrer Ausbildereignungsprüfung die Motivation der Azubis sicherstellen wollen.

Dritter Fehler in der Ausbildereignungsprüfung: Lernziel, Lernzielbereich und die Ausbildungsmethode passen nicht zusammen

Erfolgreiches Lernen erfordert, eine dem Inhalt angepasste Lernsituation und didaktisch aufbereiteten Lernstoff bereitzustellen. Da jeder Mensch anders lernt und Gelerntes behält, ist es wichtig verschiedene Lernbereiche anzusprechen.

Kognitiver, affektiver und psychomotorischer Lernzielbereich

  • Kognitiver Lernzielbereich = beschreibt Wissen, erkennen und begreifen (Kenntnisse)
  • Affektiver Lernzielbereich = Bereich der Einstellungen, Gefühle, Interessen und Werte (Verhaltensweisen)
  • Psychomotorischer Lernzielbereich = bezeichnet die manuellen Tätigkeiten (Fertigkeiten)

In jedem dieser drei Lernbereiche gibt es dann wiederum verschiedene Schwierigkeitsstufen.

Die Lernbereiche gehen zurück auf Johann Heinrich Pestalozzi, der gesagt hat: „Ganzheitliches Lernen findet mit Kopf, Herz und Hand statt.“ Der „Kopf“ ist dabei der kognitive Bereich und betrifft eine Veränderung des Wissens. Das „Herz“ steht für die Verinnerlichung von Kenntnissen, die dadurch so selbstverständlich angewendet werden, dass darüber nicht einmal mehr nachgedacht werden muss. Der psychomotorische Lernbereich – die „Hand“ – ist dadurch gekennzeichnet, dass Auszubildende neue Handgriffe erlernen.

Gerade der psychomotorische Lernzielbereich, wird in der Ausbildereignungsprüfung am häufigsten falsch interpretiert. Auszubildende soll nach einer Lerneinheit mit seiner Hand etwas tun können, was sie vorher nicht konnten. Der Fehler dabei ist, dass dem psychomotorischen Lernzielbereich ein Lernziel zugeordnet wird, das diesen Bereich häufig nicht betrifft. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn Auszubildende lernen sollen, ein Formular korrekt auszufüllen. Die Auszubildenden sollen dabei lernen, welche Informationen sie woher bekommen und an welcher Stelle diese dann im entsprechenden Formular einzutragen sind.

Somit sind die Veränderungen die mit dem Lernprozess einhergehen nicht dem psychomotorischen, sondern dem kognitiven Lernzielbereich zuzuordnen. Es gibt also durchaus Themen, bei denen der psychomotorische Lernzielbereich gar nicht angesprochen wird. Immer jedoch, werden sowohl der kognitive, als auch der affektive Lernzielbereich involviert. Achten Sie in Ihrer Ausbildereignungsprüfung also darauf, dass das Lernziel, der Lernzielbereich und die Ausbildungsmethode zusammen passen.

Vierter Fehler in der Ausbildereignungsprüfung: Sie ignorieren die Vorkenntnisse der Auszubildenden

Vorkenntnisse sind Kenntnisse und Erfahrungen, die Auszubildende in Bezug auf das Lernziel mitbringen und an die wir anknüpfen können. Auszubildende haben einen unterschiedlichen Wissens- und Erfahrungsstand.

Gerade wenn Auszubildende eine längere Zeit in Ihrer Abteilung verbringen oder wenn Sie immer die Ausbildungseinheiten durchführen, können Sie leicht in Versuchung geraten davon auszugehen bereits zu wissen, was Auszubildende können und daher die Vorkenntnisse nicht mehr abfragen, sondern sie voraussetzen.

Allerdings umfassen Vorkenntnisse nicht nur das, was Auszubildende aus der bisherigen Ausbildungszeit mitbringen, sondern auch die Erfahrungen, die sie außerhalb der Ausbildung gemacht haben. Weil Sie diese Erfahrungen nicht kennen, können Sie abschließend keine Vorkenntnisse voraussetzen, sondern müssen sie zunächst auf das Thema bezogen herausfinden.

Erfragen Sie Vorkenntnisse durch offenen Fragen

Eine ganz pauschal gestellte und geschlossene Frage, wie „Hast du schon mal etwas von … gehört?“, hilft Ihnen allerdings nicht dabei, die Vorkenntnisse zu ermitteln. Der Sinn, Vorkenntnisse bei der Durchführung von Ausbildungseinheiten abzufragen liegt darin, dass Sie vor Beginn noch die Möglichkeit haben, den Ablauf an die Vorkenntnisse anzupassen.

Fragen Sie daher ganz konkret. Hinterfragen Sie die Vorkenntnisse außerdem mit ein oder zwei Vertiefungsfragen. Daraus ziehen Sie dann Ihre Schlüsse und passen Ihre Ausbildungseinheit an.

Falls die Vorkenntnisse zu einem Thema für den weiteren Verlauf der Ausbildungseinheit nicht ausreichen, haben Sie alternativ die Möglichkeit den Auszubildenden zeigen, wie die gestellte Aufgabe nach betriebsinternen Vorgaben bearbeitet wird.

Wenn Sie die Vorkenntnisse hingegen ignorieren, kann das eine Unterforderung oder Überforderung der Auszubildenden zur Konsequenz haben. Wenn Sie Auszubildenden unterfordern und sie die Inhalte der Ausbildungseinheit schon wissen, äußert sich das meist darin, dass sie Ihnen gar nicht zuhören. Wenn Sie nicht auf Vorkenntnisse eingehen, sondern die gleichen Lerninhalte erneut bearbeiten, geben Sie Auszubildenden das Gefühl, ihren Angaben und Können nicht zu trauen.

Unterstellen Sie hingegen Vorkenntnisse die er gar nicht vorhanden sind, können Sie Auszubildenden schnell mit den Lerninhalten überfordern.

Denken Sie daran: In der Ausbildereignungsprüfung sollen Sie unter anderem Ihre pädagogischen Fähigkeiten unter Beweis stellen. Wenn Sie daher nicht auf Auszubildende eingehen und sich lediglich an Ihre Planung halten, ist das Ziel verfehlt.

Fünfter Fehler in der Ausbildereignungsprüfung: Sie setzen keine oder nur unzureichend Medien ein

Der Lernprozess ist Multisensorisch. Daher sollten Sie sich nicht nur auf einen Lerntyp versteifen, sondern mehrere Lerntypen ansprechen. Dies wird auch dem Prinzip der Anschaulichkeit der pädagogischen Prinzipien gerecht. Falls Sie also noch der Meinung sind, dass Sie im Lehr-Lern-Prozess keine Medien brauchen, weil diese Auszubildenden nur verwirren, sollten Sie hierüber noch einmal nachdenken.

Der Einsatz von Medien spricht vorwiegend den visuellen Lerntyp an. Sie erinnern sich sicherlich, dass in drei grundsätzliche Lerntypen unterschieden wird: der auditive Wahrnehmungstyp, der visuelle Wahrnehmungstyp und der haptische Wahrnehmungstyp. Mit einem gezielten Medieneinsatz in Ihrer praktischen Ausbildereignungsprüfung bedienen Sie den visuellen Wahrnehmungskanal.

Allerdings reicht ein kurzer Blick, etwa wenn Ihnen Auszubildende bei den Handgriffen einer Ausbildungseinheit über die Schulter schauen, nicht aus um das später selbstständig nachmachen zu können. Sie sollten daher bei den eingesetzten Medien darauf achten, dass diese während der gesamten Ausbildungseinheit gut sichtbar sind. Bei einem Flip-Chart ist dies zum Beispiel der Fall.

Auf diesem Flip-Chart können Sie die einzelnen Arbeitsschritte einer Aufgabe visualisieren und so können Auszubildende, während Sie in die einzelnen Handgriffe vormachen, parallel auf dem Flip-Chart die Arbeitsschritte anschauen. Bei einer Vier-Stufen-Methode, können sich Auszubildende in der dritten Stufe zusätzlich an der vorhandenen Visualisierung orientieren, sollten sie einmal nicht mehr weiterwissen. Gerade in einer solchen Situation, kann sich dieses Hilfsmittel positiv auf die Motivation der Auszubildenden auswirken.

Abbildung: Zwei Auszubildende - eine Frau und ein MannIn den meisten Prüfungsräumen haben Sie für Ihre praktische Ausbildereignungsprüfung ein Flip-Chart und eine Pinnwand zur Verfügung. Oft ist auch ein Whiteboard vorhanden, auf dem Sie schreiben können. Ein Beamer hingegen ist noch immer nicht überall selbstverständlich. Die genauen zur Verfügung stehenden Materialien, sollten Sie daher immer bei der zuständigen Industrie- und Handelskammer erfragen, bei der Sie die Ausbildereignungsprüfung ablegen.

In einem Lehrgespräch ist ebenfalls der Einsatz von Medien wichtig, um die kognitiven Fachbegriffe der Aufgabenstellung visuell darzustellen. Achten Sie also auch bei einem Lehrgespräch darauf, dass die Inhalte der Ausbildungseinheit visuell aufbereitet und den Auszubildenden zugänglich sind. Es muss auch nicht immer eine Pinnwand oder ein Flip-Chart sein. Genauso reicht als Orientierungshilfe ein schriftlicher oder bebilderter Ablauf der Ausbildungseinheit auf einem Blatt Papier.

„Medien“ sind mehr als nur Videos

Oftmals wird das Wort „Medien“ lediglich mit bewegten Bildern, also mit einem Video, in Verbindung gebracht. Ein Medium ist jedoch nicht zwangsläufig ein Video, sondern das können auch Texte oder Bilder sein.

Zusätzlich kann die visuelle Darstellung den auditiven Wahrnehmungskanal unterstützen, denn sobald ein Wort ausgesprochen und gehört wurde, ist es auch schon wieder weg. Mit einer unterstützenden Visualisierung hingegen, bleibt der wesentliche Inhalt erhalten. Durch eine zielführende Visualisierung, hat der sinnvolle Medieneinsatz direkten Einfluss auf den Behaltensgrad der Lerninhalte.

Medien brauchen jedoch eine Struktur, damit sie zielführend eingesetzt werden können. Ein entscheidendes Merkmal bei einer Visualisierung, ist daher zuallererst einmal eine Überschrift. Auszubildende sollen auf einen Blick erkennen können, um was es geht.

Wichtig ist ebenfalls, dass die bei der Unterweisung gemachten Aussagen oder die Inhalte der Präsentation, mit den Inhalten der eingesetzten Medien übereinstimmen und nicht neue oder widersprüchliche Informationen enthalten.

Der Einsatz von Medien soll den Lernprozess unterstützen

Viele unterschiedliche Medien können geeignet sein, um eine Ausbildungseinheit sinnvoll zu unterstützen, ob diese auch wirklich alle benötigt werden, ist ein ganz anderer Aspekt. Genauso wie es nicht sinnvoll ist, gar keine Medien als Unterstützung einzusetzen, ist eine Überdosierung ebenfalls nicht zielführend und für Auszubildende eher verwirrend.

Der Einsatz von Medien soll den Lernprozess unterstützen, damit Auszubildende einzelne (Teil-) Schritte gut nachvollziehen können. Weiterhin sollen Auszubildende aktiviert und die Selbstständigkeit gefördert werden. Medien sind ideal, um Inhalte objektiv und sachlich zu vermitteln. Planen Sie deshalb auch für Ihre Ausbildereignungsprüfung einen gezielten Medieneinsatz ein.

Hier gelangen Sie zum zweiten Teil der typischen Fehler in der Ausbildereignungsprüfung.

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36 Kommentare. Hinterlasse eine Antwort

  • Super Beitrag! Vor allem der Teil mit dem Medieneinsatz. Das war mir nicht klar für was ich das brauche 🙂 Ich dachte nämlich auch das reicht mit einer vier Stufenmethode einfach so. Wie genau kann ich das machen? LG, Alex

    Antworten
    • AEVO Online
      16. August 2018 17:44

      Hallo Alex,

      schön, dass Ihnen der Beitrag gefällt. Für eine Vier-Stufe-Methode können Sie super ein Flip-Chart nehmen, auf dem Sie die einzelnen Arbeitsschritte darstellen. Einfach vorher die Abläufe bzw. einzelnen Handgriffe fotografieren, ausdrucken und in der AEVO-Prüfung dann der Reihenfolge nach an’s Flip-Chart pinnen. So kann der Azubi immer wieder schauen wie’s weiter geht.

      Viel Erfolg!
      Ihr Team der AEVO Online GmbH

      Antworten
  • Warum kann ich die Beiträge nicht ausdrucken? Bereite mich auch gerade auf die AEVO-Prüfung vor. 🙂

    Antworten
    • Mit durchlesen, darüber nachdenken und Notizen zu den Inhalten machen, sind bereits mehrere Wahrnehmungskanäle angesprochen. Sie setzen sich also mit den Lerninhalten auseinander. Wenn Sie hingegen die Beiträge „nur“ ausdrucken und lesen passiert nicht viel. 🙂
      Viel Erfolg bei der Prüfung!
      Ihr Team von AEVO Online

      Antworten
  • Ich streiche mir auch immer gern was an und lese sowas im Bus (leider auf einer ländlichen Strecke, auf der das Internet gern auch mal Lücken hat 😉 ) Schade…. für mich hat es eine Menge Mehrwert, wenn ich manche Dinge auch als Papier vor mir habe.

    Antworten
  • Hallo. Ich bin mir immer noch nicht sicher,,,,,
    Praktische Prüfung 30 min (Präsentation/Durchführung 15min, Mündlich 15min).
    Dann müsste der Zeitdauer der ausgewählten Ausbildungseinheit, welche die Ausbilder Azubi unterweisen möchte, bei der Präsenrtation auch 15min sein?
    Ja, klar bei der Durchführung musste die Einheit innerhalb 15min fertig sein,
    aber bei der Präsentation, nur präseniert die Prüflinge die Inhalte (Art und Weise)der Unterweisung,,,, also? (z.B. bei dem 4 Stufen Methode möchte der Ausbider min 10 Minuten Übungszeit (4. Stufe) nehmen, deswegen wird gesamt Zeitdauer von Begrüßung zum Abschied dauert 25min)

    Antworten
    • AEVO Online GmbH
      16. August 2020 21:40

      Hallo,

      sowohl bei der praktischen Durchführung als auch bei einer Präsentation, ist in der Prüfung die Dauer auf 15 Minuten begrenzt. Die restlichen 15 Minuten entfallen auf das Fachgespräch, womit die praktische AEVO-Prüfung insgesamt 30 Minuten umfasst.

      Unsere Empfehlung wäre, dass es sich auf jeden Fall noch einmal damit beschäftigen, was bei einer Präsentation genau gefragt ist – das scheint noch nicht ganz klar zu sein. Auf unserem Blog gibt es weitere Beiträge, die sich mit den Anforderungen einer Präsentation in der praktischen Ausbildereignungsprüfung beschäftigen.

      Viel Erfolg!
      Ihr Team von AEVO Online

      Antworten
  • Hallo,
    ich habe diesen Beitrag hier gefunden und fand ihn sehr gut!

    Ich hätte eine frage zur 4- Stufen- Methode da ich völlig überfordert bin wegen des Medieneinsatzes.
    Laut meiner Ihk sollen wir 2 Medien einsetzen aber ich habe gar keine Idee welche zu meinem Thema passen. Mein Thema ist eine Auftragsbestätigung einer Arbeitsplatte zu prüfen.

    Eventuell könnt ihr mir weiterhelfen ☺️

    Antworten
    • AEVO Online GmbH
      30. September 2020 09:45

      Hallo Lisa,

      Flip-Charts, Pinnwände, Moderationskarten und Handouts passen so gut wie in jede Ausbildungssituation.
      Alles, bei dem Sie die Vorgänge sichtbar machen können hilft Ihnen weiter.
      Ein Beispiel: Bei einer Vier-Stufen-Methode, können Sie auf einem Flip-Chart die einzelnen Arbeitsschritte einer Aufgabe visualisieren und so kann der Auszubildende, während Sie in die einzelnen Handgriffe vormachen, parallel auf dem Flip-Chart die Arbeitsgänge anschauen. Für ein Lehrgespräch können Sie ebenfalls das Flip-Chart nutzen, um die Ergebnisse der Fragen festzuhalten. Überlegen Sie sich (um geeignete Medien auszuwählen) als zentrale Frage, was den Lerninhalt unterstützt.

      Viel Erfolg bei Ihrer Prüfung!
      Ihr Team von AEVO Online

      Antworten
  • Hallo!
    Vielen Dank für den tollen und sehr hilfreichen Beitrag!!
    Auch ich stehe kurz vor der praktischen Prüfung. Und die „Schmetterlinge“ kreisen ganz dolle..
    Meine Unterweisung lautet: Nach der Unterweisung kann meine Auszubildende, telefonische Reservierungen entgegennehmen.

    Ich bin mir über die Methode noch nicht ganz schlüssig.
    1. Brainstorming (am Flipshart)
    zur Erörterung welche Daten
    brauchen wir vom Gast? Etc..
    2. Lehrgespräch, zur Erklärung
    warum brauchen wir welche
    Daten..
    3. Rollenspiel, zur Förderung und
    Kontrolle der Handlungsfähigkeit

    Sind das zu viele Methoden?
    Für jeden Tipp bin ich sehr, sehr dankbar!!
    Viele liebe Grüße und bleiben Sie gesund!

    Antworten
    • AEVO Online GmbH
      15. November 2020 22:00

      Hallo Cristina,
      zunächst gehen wir davon aus, dass das was Sie als Thema bezeichnet haben, wirklich nur beschreiben soll um was es geht. Soll es jedoch doch das Lernziel sein, sollten Sie hier noch einmal nacharbeiten, damit es auch wirklich den Anforderungen an ein Lernziel standhält. So ist das bislang noch nicht der Fall. Die Auswahl der Methoden orientiert sich dann an Feinlernziel. Grundsätzlich sind Sie hier schon auf dem richtigen Weg. Allerdings können auch die verschiedenen Stufen des Lehrgesprächs das leisten, was Sie bislang durch ein Brainstorming versuchen abzudecken, denn im Lehrgespräch sind ebenfalls Vorkenntnisse zu erfragen. Außerdem hört es sich bislang so an, als ob Sie im Lehrgespräch etwas erklären möchten. Vielmehr liegt der Schwerpunkt des Lehrgesprächs darauf, auf fragend-entwickelndem Wege den Auszubildenden zu den richtigen Antworten zu führen. Noch mal genau auf die Umsetzung achten.
      Viel Erfolg bei Ihrer Prüfung.
      Ihr Team von AEVO Online

      Antworten
  • Oh wie toll!! Sie haben schon geantwortet!! Herzlichen Dank!!
    Okay, das bedeutet ich sollte meine Unterweisung verdeutlichen?
    Nach der Unterweisung kann die Auszubildende, telefonische Reservierungen entgegengenehmen und sie ordnungsgemäß in das Reservierungsbuch eintragen.

    Zu der Methode werde ich das Lehrgespräch und anschließend ein Rollenspiel wählen. Zur Lernkontrolle soll die Auszubildende eine Checkliste mit allen wichtigen Punkten erstellen, „die wir gemeinsam nach der Pause besprechen“.
    Besser?
    Tausend Dank!!! Und vielen Dank für das Daumendrücken!
    Liebe Grüße

    Antworten
  • Hallo,
    ich habe kommende Tage meine Prüfung und das Thema ist Ausfüllen einer Überweisung. Ich wollte das Thema an Hand der 4-Stufen-Methode erarbeiten. Ist dies auch für einen recht kaufmännischen Tätigkeit auch möglich oder nur, wenn die Tätigkeit handwerklicher ausfällt?

    Antworten
    • AEVO Online GmbH
      17. März 2021 19:59

      Liebe Lena,

      zu dem Thema/Lernziel sollten Sie eine andere Methoden wählen.

      Viele Grüße
      Ihr Team von AEVO Online

      Antworten
  • Hallo zusammen,

    ich habe übernächste Woche meine praktische Prüfung, diese werde ich anhand einer Präsentation durchführen.

    Mein Feinlernziel lautet: „Azubi kennt alle Zusatzleistungen für Schwangere Versicherte und kann diese zielgerecht anbieten. Sicherer Umgang mit digitalen Produkte für Schwangere.“

    Nun verzweifle ich aber an der passenden Unterweisungsmethode. Da ich nun viel im Internet gelesen habe, auch von einigen die das Thema der Unterweisungsmethode verfehlt haben, bin ich nun sehr ratlos.

    Ich habe mir vorgestellt den 2 Azubis einen schriftlichen Arbeitsauftrag anzufertigen. Dieser beinhaltet das konkrete Endergebnis, Rahmenbedingungen und die erforderlichen Hilfsmittel (Intranet, Internet, iPad, Flipchart). Die Azubis werden sich in der vorgegeben Zeit die Zusatzleistungen anhand den Hilfsmitteln (Homepage, Intranet) selbst aneignen. Im nächsten Schritt wird das Ergebnis vorgestellt und wir sprechen darüber. Im Anschluss wird ggf. korrigiert und das korrekte Endergebnis schriftlich fixiert.

    Jetzt zu meinen Fragen.. Welche Methode könnte das sein? Wie kann ich die Lernerfolgskontrolle sicherstellen?

    Für Hilfe bin ich sehr dankbar.

    Viele Grüße

    Antworten
    • AEVO Online GmbH
      21. März 2021 16:15

      Liebe Tanja,

      entscheidend für die Auswahl der anzuwendenden Methode, ist in der Pädagogik unter anderem welcher Lernbereich (in Ihrem Beispiel der kognitive Lernbereich) beim Auszubildenden angesprochen werden soll. Der kognitive Lernbereich beschreibt Wissen, erkennen und begreifen (Kenntnisse). Prüfen Sie in Ihren Unterlagen der Vorbereitung, welche Methoden oder welcher Methoden-Mix sich dafür eignen. Falls Sie weitere oder Detailinformationen zu Ihrem gewählten Thema benötigen, können Sie sicherlich auch die/den Kursleiter:in Ihres Vorbereitungskurses um Unterstützung bitten.

      Mehr zu den Lernerfolgskontrollen und einige Beispiele finden Sie auch in diesem Beitrag ▶️ Übersicht Lernerfolgskontrollen

      Viel Erfolg für Ihre Prüfung!
      Ihr Team von
      AEVO Online

      Antworten
  • Hallo zusammen,

    ich habe nun mit meiner Dozentin gesprochen und dachte ich teile euch meine neue Erkenntnis mit. 🙂

    Ich werde das oben genannte Thema nicht wählen, da es in der Literatur keine geeignete Methode für meine beschriebene Unterweisung gibt. Da wird nun wieder ersichtlich, dass die Theorie leider immer mal wieder von der Praxis abweicht. Da ich logischerweise die Prüfung trotzdem bestehen möchte, habe ich mich nun für ein anderes Thema entschieden..

    Ich habe mich nun für das Thema „Vollmacht“ entschieden und dafür die Methode des Lehrgespräches nehmen. Ist zwar ein sehr trockenes Thema, aber was macht man nicht alles um zu bestehen. 😉

    Viele Grüße

    Antworten
    • AEVO Online GmbH
      23. März 2021 20:50

      Vielen Dank für´s teilen, liebe Tanja und viel Erfolg für Ihre Prüfung.
      Wir drücken die Daumen! 🙂

      Antworten
  • Hi, ist es erlaubt 80% der präsi abzulesen oder zeigen die Prüfer einem dann gleich wo die türe ist?
    Gruss

    Antworten
    • AEVO Online GmbH
      4. Mai 2021 16:06

      Hi Andi,
      aus zweierlei Gründen würden wir davon abraten, die Präsentation zu 80 % abzulesen. Zum Einen, weil so viel Text auf den Folien den Grundsätzen einer sinnvollen Präsentation widerspricht. Außerdem wäre es möglich, dass wenn Sie so viel ablesen, Zweifel aufkommen, ob Sie die Präsentation wirklich selbst erstellt haben. Wenn Sie sich mit den Inhalten auseinandergesetzt haben, wissen Sie schließlich was drin steht. 😉

      Viel Erfolg Ihre Prüfung!
      Ihr Team von AEVO Online

      Antworten
  • Jasmin Müller
    9. Juli 2021 11:54

    Hallo liebes AEVO-Team,

    ich habe bald meine Prüfung und möchte meiner Azubine gerne „beibringen“ wie man ein Kundentelefonat annimmt und weiterleitet. Ich würde gerne die Vier-Stufen-Methode nehmen, bin mir aber nicht sicher, ob diese Methode sinnvoll dafür ist.

    Mit freundlichen Grüßen

    Jasmin Müller

    Antworten
    • AEVO Online GmbH
      9. Juli 2021 11:59

      Hallo liebe Jasmin,
      bei der Auswahl der Ausbildungsmethode sind einige Dinge zu beachten.
      Schau mal hier: https://aevo-online.com/ausbildungsmethode-praktische-aevo-pruefung-entscheiden/
      Generell ist es wichtig, den richtigen Lernzielbereich zu beachten

      • Kognitiver Lernbereich = beschreibt Wissen, erkennen und begreifen (Kenntnisse)
      • Affektiver Lernbereich = Bereich der Einstellungen, Gefühle, Interessen und Werte (Verhaltensweisen)
      • Psychomotorischer Lernbereich = bezeichnet die manuellen Tätigkeiten (Fertigkeiten)

      Daher passt die 4-Stufen-Methode nicht zum Thema.
      Viele Grüße und alles Gute für Deine Prüfung!
      Dein Team von
      AEVO Online

      Antworten
  • Jörg Taubert
    10. Januar 2022 00:16

    Hallo liebes AEVO Team,
    für die praktische Prüfung suche ich gerade den besten passenden Maßstab für das Feinlernziel.Wäre besser „der Azubi kann alle Briefnachentgeltsendungen mit Hilfe von ….nach Vorgaben der…selbständig prüfen und berechnen“,oder „der Azubi kann innerhalb von 15 Min Briefnachentgeltsdg mit Hilfe von.. nach Vorgaben der…selbständig prüfen und berechnen“?

    Vielen Dank

    Mit freundlichen Grüßen

    Jörg

    Antworten
    • AEVO Online GmbH
      10. Januar 2022 08:25

      Hallo Jörg,
      für die Formulierung des Feinlernziels muss der Zeitrahmen nicht unbedingt zwingend darin genannt werden. Die erste Variante reicht somit aus.
      Viele Grüße und eine erfolgreiche Prüfung.
      Das Team von AEVO Online

      Antworten
  • Thorsten B.
    10. Januar 2022 12:08

    Hallo liebes liebes AEVO Online GmbH Team,

    ich hab diesen Monat meine praktische Ausbildereignungsprüfung und habe eine Frage:

    Ich nehme das Thema :

    c) Angebote vergleichen hinsichtlich Art, Beschaffenheit, Qualität, Menge und Preis von Waren, Verpackungskosten, Lieferzeit sowie Liefer- und Zahlungs

    Ist es falsch wenn ich einem Auszubildenden 2 Angebobte ausdrucke und er sich im Bezug auf Art, Beschaffenheit, Preis etc. für ein Angebot entscheiden muss?

    Weil von „Sich für ein Angebot entscheiden“ steht nichts im Ausbildungsrahmenplan.

    Ich hoffe man kann meine Frage verstehen.

    Liebe Grüße
    Thorsten

    Antworten
    • AEVO Online GmbH
      10. Januar 2022 12:16

      Hallo Thorsten,
      der genauen Wortlaut für alle Aufgaben die im Alltag anfallen wird sich so nicht im Ausbildungsrahmenplan finden – sonst bräuchten wir keine Feinlernziele formulieren 😉
      Daher passt „Sich für ein Angebot entscheiden“ doch gut zu dem, was im Rahmenplan steht, denn bevor eine Entscheidung für oder gegen ein Angebot fallen kann muss es erst einmal verglichen werden.
      Viel Erfolg für die Prüfung vom Team von AEVO Online

      Antworten
  • Hallo liebes aevo-Team
    Ich habe bald meine praktische Prüfung und habe mich für das Thema anreißen und körnen entschieden, als Methode habe ich die modifizierte 4 Stufen Methode gewählt. Diese will ich aber über eine PowerPoint Präsentation vorführen.
    Kann ich dies so präsentieren oder muss man es mit einem auszubilden/Prüfer durchführen?

    Antworten
    • AEVO Online GmbH
      1. März 2023 08:27

      Hallo,
      grundsätzlich lassen sich die meisten Themen sowohl als Präsentation als auch als praktische Durchführung umsetzen. Es geht bei der Präsentation in der AEVO-Prüfung um das präsentierte Ausbildungskonzept – daher sollten Sie darauf Ihren Fokus legen. Wichtig ist, dass Sie die Zeitvorgabe von 15 Minuten nicht überschreiten oder deutlich unterschreiten.
      Viel Erfolg für die Prüfung!
      Ihr Team von AEVO-Online

      Antworten
  • Jasmin Ziller
    27. März 2023 13:24

    Hallo,
    ich habe bald meine Nachholprüfung. Leider hat es bei der ersten praktischen Prüfung nicht geklappt.
    Ich habe nun das Thema gewechselt bzw. erleichtert. Thema: Auftragsbestätigung.
    Ich möchte anhand einer Flipchart die Begriffe auf die es bei der Kontrolle ankommt, mit dem Auszubildenden erarbeiten und von ihm beschriften lassen. Das bedeutet ich würde in die Mitte eine AB heften und außen herum die Begriffe von ihm notieren lassen. Das ist ja dann schon ein Lehrgespräch? …..Hätten Sie eine Idee welches Groblernziel das ist?

    Antworten
    • AEVO Online GmbH
      27. März 2023 19:34

      Hallo,
      Groblernziele werden aus den Richtlernzielen entwickelt und konkretisieren dieses. Beide Lernziele sind im Ausbildungsrahmenplan zu finden. Prüfen Sie hier also den Ausbildungsrahmenplan des Berufs in dem Sie ausbilden, um das passende Groblernziel zu identifizieren. Daraus operationalisieren Sie dann das Feinlernziel. Aus dem Feinlernziel wird dann die Ausbildungsmethode abgeleitet, mit der bestimmt wird, wie den Auszubildenden die Lerninhalte beigebracht werden sollen.
      Viel Erfolg für Ihre Prüfung.
      Ihr Team von AEVO Online

      Antworten
  • Hallo echt spitze der Beitrag.
    Allerdings hier meine Frage
    Wir haben demnächst die Prüfung und bereiten uns vor.
    Unsere Konzepte stehen quasi. Unser Dozent meinte bei mir, ich bräuchte keine Bilder einzufügen. Also Bilder der Step by Step Entstehung der Ausbildungseinheit. Nun habe ich diese entfernt und lese hier, Medien wären wichtig.
    Ich bin jetzt ein wenig verunsichert ????. Ich werde ein Lehrgespräch, kognitiv abhalten
    Können Sie mir einen Rat geben

    Antworten
    • AEVO Online GmbH
      20. November 2023 09:11

      Hallo, wir klären das mal auf. ????
      Ja, eine Visualisierung sollte enthalten sein. Allerdings muss das bei einem Lehrgespräch nicht unbedingt ein bebilderter Ablauf sein. Moderationskarten auf einem Flip-Chart oder einer Pinnwand sind ebenso geeignet. Gerade bei einem Lehrgespräch können die wesentlichen Inhalte erarbeitet und dann angepinnt werden.
      Viele Grüße von AEVO Online

      Antworten
  • Ich habe in wenigen Tagen die praktische Prüfung und wollte das Thema Waren Verpacken nehmen mit hilfe der 4 Stufen Methoden es wird im 2Lehrjahr bei den Logistiker unterwiesen und habe auch im vorfeld bei dem infoblatt angegeben das mein azubi im 2lehrjahr ist. Nun habe ich auf einer anderen homepage gesehen das die 4stufen methode am besten verwendet werden soll wenn der azubi wenig vorwissen hat .
    Nun bin ich bisschen unsicher ob ich doch anrufen sollte und mein infoblatt ändere bezüglich vorwissen meines azubi.?

    Antworten
    • AEVO Online GmbH
      17. Januar 2024 08:34

      Hallo,
      die 4-Stufen-Methode kann beim Erwerb von psychomotorischen oder gewerblichen Fertigkeiten eingesetzt werden. Das hat (erstmal) nichts damit zu tun, dass nur wenig Vorwissen vorhanden sein darf. Daher kann „Waren verpacken“ durchaus für eine 4-Stufen-Methode geeignet sein. Das hängt allerdings von der genauen Formulierung des Lernziels ab.
      ▶️ Mehr zur 4-Stufen-Methode

      Viel Erfolg bei der Prüfung
      Team von AEVO Online

      Antworten

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