Warum Lernerfolgskontrollen in der AEVO-Prüfung nicht übergangen werden dürfen!

Warum Lernerfolgskontrollen in der AEVO-Prüfung nicht übergangen werden dürfen!

Richtig angewandte Lernerfolgskontrollen sind sowohl in der AEVO-Prüfung als auch im Ausbildungsalltag ein zentraler Baustein einer erfolgreichen Ausbildungseinheit.

Lernerfolgskontrollen zeigen, ob die Lerninhalte verstanden wurden

In der Praxis werden Lernerfolgskontrollen oft nicht korrekt eingesetzt. Häufig betrachten Ausbilderinnen und Ausbilder am Ende einer Ausbildungseinheit lediglich das Arbeitsergebnis der Auszubildenden und stellen fest, dass es identisch aussieht. Das ist allerdings keine Lernerfolgskontrolle.

Grundsätzlich gilt: Lernerfolgskontrollen sind keine Funktionskontrollen

Wenn lediglich das Endergebnis berücksichtigt wird, sagt das nichts darüber aus, ob Auszubildende die Lerninhalte verstanden haben. Wenn Sie also in Ihrer AEVO-Prüfung nach der durchgeführten Lernerfolgskontrolle gefragt werden und antworten: „Ich habe das Ergebnis der Auszubildenden kontrolliert und es ist identisch mit meinem!“, dann ist das nicht korrekt.

Die dritte Stufe der Vier-Stufen-Methode ist ebenfalls keine Lernerfolgskontrolle, denn Sie haben als Ausbilderin oder Ausbilder hier jederzeit die Möglichkeit einzugreifen. Auch wenn Auszubildende die Handgriffe einmalig selbstständig und richtig nachgemacht haben, ist es noch immer keine Lernerfolgskontrolle.

Abbildung: Lächelnde, starke Frau Auszubildende sollen mit fortschreitender Ausbildungsdauer in der Lage sein, ihre Arbeitsergebnisse selbst zu kontrollieren. Darum ist es wichtig, ihnen die Möglichkeit zu geben, das Arbeitsergebnis zuerst selbst zu reflektieren. Erst danach geben Ausbilderinnen und Ausbilder ihre Einschätzung dazu. Die Auszubildenden sollen selbstständig feststellen, was sie richtig gemacht haben und an welchen Stellen es Verbesserungspotenzial gibt. Wenn Ausbilderinnen und Ausbilder jedes Mal das Arbeitsergebnis umgehend bewerten, nehmen sie den Auszubildenden die Möglichkeit, ihre Fähigkeit zur Reflexion zu entwickeln.

Azubis in der AEVO-Prüfung zunächst ihr Handeln einschätzen lassen

Lassen Sie also in der AEVO-Prüfung die Auszubildenden zunächst ihr Handeln einschätzen. Kontrollieren Sie erst danach das Endergebnis. Wenn Sie die Auszubildenden für ihre Leistungen loben möchten, achten Sie auch darauf, das positive Verhalten ganz konkret zu benennen. Benennen Sie, was gut gemacht wurde.

Wenn es Verbesserungspotenzial gibt, erklären Sie, was das nächste Mal anders gemacht werden kann. Lassen Sie die Auszubildenden dazu ganz genau wissen, was Ihnen gut gefallen hat und was Ihnen nicht so gut gefallen hat.

Abbildung: Hand mit einem Stift auf PapierWenn Auszubildende mit dem Thema oder den Abläufen einer Ausbildungseinheit nicht besonders gut zurechtkommen und immer wieder Fehler machen, sollten Sie in dem Moment kein Lob aussprechen. Die Einschätzung der Leistungen der Auszubildenden, sollten der Realität und den erbrachten Leistungen entsprechen.

Auszubildende sollten erst nach der erfolgreichen Lernerfolgskontrolle mit dem selbstständigen Üben beauftragt werden. Selbstständiges Üben ist eine Erfolgssicherung und keine Lernerfolgskontrolle. Eine Kontrolle ist immer der Übungsphase vorgelagert.

Sie müssen zunächst sicherstellen, dass die Auszubildenden das Wissen der vorausgegangenen Ausbildungseinheit wirklich anwenden können.

Die geschlossene Frage: „Hast du alles verstanden?“, ist dafür wenig hilfreich. Auszubildende werden diese Frage mit ziemlicher Sicherheit einfach mit „ja“ beantworten. Natürlich kann es sein, dass die Lerninhalte tatsächlich verstanden wurden. Es kann jedoch auch sein, dass Azubis nicht zugeben möchten, wenn sie es nicht verstanden haben. Mit einem kurzen „ja“ als Antwort können Sie den Unterschied nicht feststellen. Hinterfragen Sie das Wissen mit ein paar weiteren Kontrollfragen.

Schaffen Sie Verbindlichkeit!

Stellen Sie einen konkreten Übungsauftrag

Das selbstständige Üben dient der Erfolgssicherung. Die Auszubildenden sollen Routine in der Durchführung einer Arbeitshandlung bekommen und die dafür erforderlichen Handgriffe mit der Zeit automatisch anwenden können. Wenn Sie die Auszubildenden ohne Lernerfolgskontrolle direkt zum Üben veranlassen, können sich in der Übungsphase Fehler in der Ausführung einschleichen.

Das Üben kann erst erfolgen, wenn zuvor eine Kontrolle stattgefunden hat. Wichtig ist, den Übungsauftrag konkret zu formulieren. Es muss klar sein, wie viele der Arbeitsschritte Auszubildende ausführen sollen, wie lange sie üben sollen und wie das Ergebnis der Übung kontrolliert wird.

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