Meist sind es immer die gleichen Fehler, die Prüfungsteilnehmer in der Ausbildereignungsprüfung machen und die dann zu einem Nichtbestehen der Prüfung führen. Damit Ihnen das nicht auch passiert und Sie Ihre Ausbildereignungsprüfung erfolgreich bestehen, verraten wir Ihnen in dieser Artikel-Serie die 9 häufigsten Fehler, die Sie in der AEVO-Prüfung den Erfolg kosten können.
Sechster Fehler in der Ausbildereignungsprüfung: Sie führen keine Lernerfolgskontrolle durch
Ein weiterer häufiger Fehler in der Ausbildereignungsprüfung, ist eine fehlende oder falsch verwendete Lernerfolgskontrolle. Grundsätzlich gilt: Lernerfolgskontrollen sind keine Funktionskontrollen.
Wenn Sie zum Beispiel am Ende einer Ausbildungseinheit das Ergebnis Ihres Auszubildenden anschauen und dabei feststellen, dass das Ergebnis Ihres Auszubildenden genauso aussieht wie das, das Sie vorgemacht haben, dann ist dies lediglich eine Funktionskontrolle und keine Lernerfolgskontrolle. Sie wissen nämlich damit nicht, ob er die Lerninhalte auch verstanden hat. Wenn Sie also in Ihrer Ausbildereignungsprüfung nach der durchgeführten Lernerfolgskontrolle gefragt werden und sagen: „Ich habe das Ergebnis des Auszubildenden kontrolliert und es gleich dem von mir.“ dann ist das nicht korrekt.
Die dritte Stufe der Vier-Stufen-Methode ist keine Lernerfolgskontrolle
Die dritte Stufe der Vier-Stufen-Methode ist ebenfalls keine Lernerfolgskontrolle, denn Sie haben als Ausbilder hier jederzeit die Möglichkeit einzugreifen und den Auszubildenden zu unterstützen, sollte er Fehler machen oder nicht mehr weiterwissen. Auch wenn der Auszubildende die Handgriffe einmalig selbstständig und richtig nachgemacht hat, ist es noch immer keine Lernerfolgskontrolle.
Der Auszubildende sollte mit fortschreitender Ausbildungsdauer außerdem immer mehr in der Lage sein, seine Arbeitsergebnisse selbst zu kontrollieren. Darum ist es wichtig, ihm die Möglichkeit zu geben, sein Arbeitsergebnis zuerst selbst zu reflektieren, bevor Sie Ihre Einschätzung dazu geben. Er soll lernen selbstständig festzustellen, was er richtig gemacht hat und an welchen Stellen er noch Verbesserungspotenzial aufweist. Wenn Sie als Ausbilder jedes Mal das Arbeitsergebnis umgehend aus Ihrer Sicht bewerten, nehmen Sie dem Auszubildenden die Möglichkeit diese Fähigkeit zur Reflexion seiner Handlungen zu entwickeln.
Stellen Sie sich einmal vor, Ihr Azubi hat eine Arbeitsaufgabe aus Ihrer Sicht gut erledigt. Sie geben ihm nun die direkte Rückmeldung: „Super das hast Du gut gemacht!“ Sie dürfen sich an dieser Stelle einmal selbst fragen, welcher Auszubildende hier seinem Ausbilder widerspricht und darauf antwortet: „Naja, das ist Ihre Sicht der Dinge. Ich war mit meiner Leistung dieses Mal nicht zufrieden!“. In der Praxis, wird das wohl nicht der Fall sein.
Lassen Sie den Azubi seine Leistungen zunächst selbst einschätzen
Lassen Sie also auch in der Ausbildereignungsprüfung den Auszubildenden zunächst sein Handeln selbst einschätzen und kontrollieren Sie danach das Endergebnis. Wenn Sie den Auszubildenden für seine Leistungen loben möchten, achten Sie auch darauf, das positive Verhalten ganz konkret zu benennen. Zeigen Sie ihm auf, was er gut gemacht hat. Wenn es Verbesserungspotenzial gibt, können Sie ihm auch erklären, was er das nächste Mal anders machen kann. Lassen Sie den Auszubildenden also ganz genau wissen, was Ihnen gut gefallen hat und was Ihnen nicht so gut gefallen hat.
Wenn der Auszubildende mit dem Thema oder den Abläufen einer Ausbildungseinheit nicht besonders gut zurechtkommt und immer wieder Fehler macht, achten Sie sowohl in Ihrer Ausbildereignungsprüfung als auch in der Ausbildungs-Praxis darauf, dass es an dieser Stelle nicht angemessen ist ihn zu loben. Die Einschätzung der Leistungen des Auszubildenden, sollten durchaus der Realität und den erbrachten Leistungen entsprechen.
Erst nach der Lernerfolgskontrolle beginnt das Üben
Beachten Sie auch, den Auszubildenden erst nach der Lernerfolgskontrolle zum selbstständigen Üben zu schicken. Selbstständiges Üben ist eine Erfolgssicherung keine Lernerfolgskontrolle. Eine Kontrolle ist immer der Übungsphase vorgelagert.
In Ihrer Ausbildereignungsprüfung müssen Sie zunächst einmal sicherstellen, dass der Auszubildende das Wissen der vorausgegangenen Ausbildungseinheit, auch wirklich anwenden kann.
Die geschlossene Frage: „Hast du alles verstanden?“ ist dafür wenig hilfreich, denn der Auszubildende wird diese Frage mit ziemlicher Sicherheit einfach mit „ja“ beantworten. Natürlich kann es sein, dass der Auszubildende die Lerninhalte tatsächlich verstanden hat. Es kann jedoch auch sein, er möchte einfach nicht zugeben, dass das nicht der Fall ist. Mit einem kurzen „ja“ als Antwort können Sie dies nicht überprüfen. Hinterfragen Sie also auch an dieser Stelle mit ein paar weiteren Kontrollfragen, ob er die relevanten Inhalte wirklich verstanden hat.
Das selbstständige Üben dient der Erfolgssicherung. Der Auszubildende soll Routine in der Durchführung einer Arbeitshandlung bekommen und er soll die dafür erforderlichen Handgriffe mit der Zeit automatisch anwenden können. Wenn Sie den Auszubildenden ohne Lernerfolgskontrolle direkt zum Üben schicken, läuft er Gefahr sich in der Übungsphase Fehler in der Ausführung anzugewöhnen.
Üben kann somit erst erfolgen, wenn zuvor eine Kontrolle stattgefunden hat. Wichtig für Sie ist, den Übungsauftrag konkret zu formulieren. In der Ausbildereignungsprüfung, ist das ein Fehler der häufig gemacht wird. Der Auszubildende wird vom Ausbilder lediglich aufgefordert an seinen Arbeitsplatz zurückzukehren und selbstständig weiter zu üben. Was allerdings dabei fehlt, ist eine konkrete Anweisung durch den Ausbilder, wie viele der Arbeitsschritte der Auszubildende ausführen soll, wie lange er üben soll und es fehlt ebenfalls die Information, ob das Ergebnis der Übung kontrolliert wird (und wenn ja, wer die Kontrolle durchführt).
Schaffen Sie Verbindlichkeit durch klare Anweisungen
Eine verbindliche Anweisung zum Üben wäre: „Jetzt kannst du zurück an deinen Arbeitsplatz, ich habe dir bereits zehn weitere Übungsaufgaben auf den Schreibtisch gelegt. Du hast eine Stunde Zeit. Danach kommst du bitte zu mir zurück und zeigst mir das Ergebnis. Falls du zwischenzeitlich Fragen hast, kannst du mich natürlich immer gerne ansprechen.“.
Somit weiß der Auszubildende ganz genau,
- wie viele Aufgaben er erledigen muss
- wieviel Zeit er für die Ausführung zur Verfügung hat
- was er tun soll, wenn er damit fertig ist
- und dass das Ergebnis noch einmal von Ihnen kontrolliert wird.
Hierdurch bekommt der Auszubildende gleichzeitig noch die Möglichkeit sein Zeitmanagement zu trainieren. Er lernt einzuschätzen, wie lange er für die Ausführung einer Arbeitsaufgabe braucht und ob die Tätigkeit in der vorgegebenen Zeit zu erreichen ist.
Achten Sie also in Ihrer praktischen Ausbildereignungsprüfung darauf, dass Sie eine sinnvolle Lernerfolgskontrolle in Ihrem Planungskonzept integrieren und ebenfalls eine Übungsphase einplanen.
Siebter Fehler in der Ausbildereignungsprüfung: Sie setzen das Lehrgespräch falsch ein
In der Ausbildereignungsprüfung ist das Lehrgespräch eine oft gewählte Ausbildungsmethode. Das Lehrgespräch basiert in seiner Durchführung auf einer Gesprächsform, bei der Sie als Ausbilder, anknüpfend an bereits vorhandene Vorkenntnisse, den Inhalt der Ausbildungseinheit durch zielgerichtete Fragen und Impulse entwickeln und so das gewünschte Ergebnis erreichen. Die Impulse müssen nicht immer in Form von Fragen erfolgen. Sie können zum Beispiel auch Bilder oder Grafiken einsetzen, um den Auszubildenden anzuregen, einen Fall zu durchdenken.
Beim Lehrgespräch baut die nächste Frage auf der gegebenen Antwort auf
Das Lehrgespräch ist als Ausbildungsmethode noch ausbilderzentriert, da der Ausbilder durch seine Fragen den Auszubildenden steuert. Zugleich lässt das Lehrgespräch dem Auszubildenden in seiner Beantwortung der Fragen jedoch auch einige Freiräume. Der Ausbilder baut beim Lehrgespräch auf die jeweils von Auszubildenden gegebene Antwort die nächste Frage auf. Deshalb wird das Lehrgespräch auch als fragend-entwickelnde Ausbildungsmethode bezeichnet. Es spricht überwiegend den kognitiven Lernzielbereich an. Das Lehrgespräch kann sowohl mit einem, als auch mit mehreren Auszubildenden durchgeführt werden.
Allerdings werden bei der Planung und Anwendung des Lehrgesprächs in der praktischen Ausbildereignungsprüfung oft einige Fehler gemacht.
Viele Prüfungsteilnehmer verfallen in einen „Vortragsmodus“. Sie lassen den Auszubildenden die Inhalte nicht selbstständig erarbeiten, sondern erklären diese. Das ist jedoch nicht die Zielsetzung des Lehrgesprächs und nicht der Sinn der Ausbildereignungsprüfung, sondern kann zum Nichtbestehen der Prüfung führen. Vielmehr sollen Sie als Ausbilder Ihren Auszubildenden durch gezielte Fragen dazu bringen, Ihnen in die Inhalte zu erklären. Nicht Sie tun das.
Die Redeanteile während des Lehrgesprächs sollten mindestens 50 % beim Auszubildenden und 50 % beim Ausbilder liegen. Sinnvoll ist sogar, wenn die Redeanteile des Auszubildenden wesentlich höher als die Redeanteile des Ausbilders sind. Wichtig ist jedoch auf jeden Fall, als Ausbilder nicht häufiger das Wort zu haben als der Auszubildende.
Der Redeanteil ist also ein guter Indikator um festzustellen, ob Sie noch in einem fragend-entwickelnden Lehrgespräch sind oder ob Sie bereits in den Vortragsmodus verfallen sind.
Die Fragetechnik als Erfolgsfaktor
Ein ganz entscheidender Faktor, der zum Gelingen des Lehrgesprächs beiträgt, ist die Fragetechnik des Ausbilders. Nicht nur in der Ausbildereignungsprüfung wird hier oft der Fehler gemacht, entweder überwiegend geschlossene Fragen zu stellen, oder den Auszubildenden lediglich zu Fragen: „Was fällt dir zu dem Thema ein?“. Genau diese Frage verleitet im nächsten Schritt den Ausbilder natürlich dazu die Inhalte zu erklären, wenn der Auszubildende keine Antwort parat hat.
Weiß der Auszubildende einmal nicht weiter, sollten Sie nicht selbst Ihre zuvor gestellten Fragen beantworten. Helfen Sie ihm vielmehr auf die richtige Spur, indem Sie Ihre Fragen umformulieren oder Alternativfragen stellen.
Wenn Sie als Ausbilder nach dem „Warum“ einer Handlung fragen, sind die daraus gewonnenen Erkenntnisse besonders wichtig für den Auszubildenden, weil er so die Hintergründe seiner Handlungen verstehen kann.
Ein weiterer Fehler beim Einsatz des Lehrgesprächs in der Ausbildereignungsprüfung ist, dass der Ausbilder mit dem Auszubildenden Inhalte erarbeitet, diese jedoch dann ohne Abschluss der Ausbildungseinheit stehen lässt. Ein Lehrgespräch schließt jedoch immer mit der Zusammenfassung der Inhalte durch den Auszubilden ab. Der Auszubildende gibt also zum Abschluss der Ausbildungseinheit in seinen eigenen Worten noch einmal wieder, was Sie gerade mit ihm erarbeitet haben.
Zum Lehrgespräch, gehört auch eine Lernerfolgskontrolle. Sie stellen somit sicher, dass der Auszubildende die Lerninhalte tatsächlich verstanden hat.
Vorkenntnisse zum Thema müssen vorhanden sein
Als Grundvoraussetzung für ein Lehrgespräch, muss der Auszubildende ein bestimmtes Maß an Vorkenntnissen zum relevanten Thema mitbringen. Auf die notwendigen Vorkenntnisse sollten Sie unbedingt achten, wenn der „Auszubildende“ für Ihre Ausbildereignungsprüfung von der prüfenden Stelle gestellt werden und Sie diese nicht selbst mitbringen dürfen.
Sollte der Auszubildende für die anstehende Ausbildungseinheit noch keine Vorkenntnisse aus dem beruflichen Bereich mitbringen, können Sie auch an bereits vorhandene Vorkenntnisse aus dem Privatleben anknüpfen. Je mehr Sie Anknüpfungspunkte aus dem Alltag des Auszubildenden finden, umso besser können Sie dann im Lehrgespräch mit entsprechenden Fragen und Impulsen arbeiten.
Achter Fehler in der Ausbildereignungsprüfung: Sie wenden die Methodenkompetenz des Auszubildenden falsch an.
Die berufliche Handlungsfähigkeit beschreibt die Fähigkeiten, Fertigkeiten und Kenntnisse eines Auszubildenden, die ihn befähigen, die berufliche Tätigkeit selbstständig zu planen, durchzuführen und zu kontrollieren.
Es gibt es vier Teilbereiche, die gemeinsam die berufliche Handlungsfähigkeit definieren:
- Fachkompetenz
- Methodenkompetenz
- Sozialkompetenz
- Individualkompetenz
Ein weiterer verbreiteter Fehler der Ausbildereignungsprüfung ist es, dass die Methodenkompetenz oftmals von den Prüfungsteilnehmern nicht richtig angewendet wird. Für die korrekte Anwendung der Methodenkompetenz ist es zunächst wichtig, zwischen der Methodenkompetenz des Ausbilders und der Methodenkompetenz des Auszubildenden zu unterscheiden.
Die Methodenkompetenz des Ausbilders ist es, für die jeweiligen Ausbildungssituationen die richtige Ausbildungsmethode zu wählen. Die Kriterien für die Auswahl einer Ausbildungsmethode sind unter anderem der Kenntnisstand des Auszubildenden, die zur Verfügung stehende Zeit, die Vorkenntnisse des Auszubildenden und der betroffene Lernbereich. Genau diese Methodenkompetenz sollen Sie auch bei der Ausbildereignungsprüfung unter Beweis stellen.
Die Methodenkompetenz des Auszubildenden hingegen, ist die Erarbeitung einer neuen Vorgehensweise, das Lösen von Problemen und das Transferieren der Lerninhalte auf andere Themengebiete. Die Methodenkompetenz des Auszubildenden bedeutet eindeutig nicht, dass der Auszubildende die einzelnen Schritte einer Ausbildungseinheit nachvollziehen kann. Es heißt auch nicht, dass er weiß welche Ausbildungsmethode gerade eingesetzt wird. Wenn Sie also einem Auszubildenden im Ausbildungsberuf „Restaurantfachmann/frau“ mit der Vier-Stufen-Methode beibringen, wie er richtig Servietten in Form einer „Bischofsmütze“ faltet, so ist das aus der Perspektive des Auszubildenden keine Methodenkompetenz. Vielmehr kennt der Auszubildende die einzelnen Arbeitsschritte und weiß was er tun muss, um das gewünschte Endergebnis zu erreichen. Somit fällt dieses Wissen für den Auszubildenden in den Bereich der Fachkompetenz. Der Auszubildende setzt keine Vier-Stufen-Methode ein um ein Arbeitsergebnis zu bekommen, sondern Sie als Ausbilder setzen diese ein, um dem Auszubildenden die Lerninhalte zu vermitteln.
Neunter Fehler in der Ausbildereignungsprüfung: die Vier-Stufen-Methode ist die einzige Ausbildungsmethode für die AEVO Prüfung
Die Vier-Stufen-Methode ist die wohl bekannteste Ausbildungsmethode und wird auch in der praktischen Ausbildereignungsprüfung oft eingesetzt.
Bekanntermaßen besteht die Vier-Stufen-Methode aus:
- Stufe 1 – vorbereiten
- Stufe 2 – vormachen und erklären
- Stufe 3 – nachmachen und erklären lassen
- Stufe 4 – üben
1. Stufe – vorbereiten
Eine Ausbildungseinheit will gut vorbereitet sein. Der Ausbilder legt im Vorfeld das Lernziel, den Inhalt, den Umfang, die Gliederung und die benötigte Zeit der Ausbildungseinheit fest. Beachten Sie als Ausbilder bei Ihrer Planung auch geltende Gesundheits- und Sicherheitsvorschriften, sowie Bestimmungen zum Datenschutz. Die für die Ausbildungseinheit benötigten Arbeitsmittel werden ebenfalls von Ihnen bereitgelegt. Als Hilfsmittel verwenden Sie am besten die originalen Werkzeuge, Werkstoffe und Arbeitsmaterialien.
Wecken Sie bei dem Auszubildenden das Interesse an dem was gleich folgen soll und begeistern Sie ihn für die bevorstehende Aufgabe. Erklären Sie grob was gleich auf den Auszubildenden zukommt, denn der Azubi fühlt sich sicherer, wenn er weiß, was gleich auf ihn zukommt. Sie können dann mit einer kurzen Wiederholung von bereits Bekanntem starten, feststellen was noch im Gedächtnis geblieben ist und dann zu Neuem überleiten indem Sie an Vorerfahrungen anknüpfen.
Der Auszubildende hört in dieser Stufe den Ausführungen des Ausbilders zu und beantwortet die an ihn gestellten Fragen. (Dauer ca. 3 Minuten)
2. Stufe – vormachen und erklären
In dieser Stufe führen Sie als Ausbilder den Vorgang schrittweise vor. Erklären und begründen Sie was getan werden muss, wie es getan werden muss und warum das so ist. Sie ergänzen dabei Hinweise und Erklärungen, wie sich der Lernende verhalten muss.
Fordern Sie den Auszubildenden dazu auf, genau zu beobachten und zuzuhören. Geben als Ausbilder dem Azubi auch die Möglichkeit zum Nachfragen. Sie können bereits in dieser Stufe dem Auszubildenden auch bereits Material oder Ausbildungsmittel in die Hand geben, damit er dieses begutachten und sich damit vertraut machen kann.
Sorgen Sie als Ausbilder ebenfalls dafür, dass der Auszubildende Ihre Handgriffe gut sehen kann.
Denken Sie daran, dass der Auszubildende später alles nachmachen soll, was Sie ihm als Ausbilder vorgemacht haben und achten Sie deshalb auf eine korrekte Ausführung der Arbeitsschritte.
Schließlich möchten Sie nicht, dass sich der Azubi fehlerhafte Handgriffe abschaut, oder? (Dauer der Stufe ca. 4 Minuten)
3. Stufe – nachmachen und erklären lassen
Fordern Sie nun, nachdem Sie geendet haben, den Auszubildenden dazu auf, den Arbeitsschritt selbst nachzumachen und dabei zu den einzelnen Vorgängen entsprechende Klärungen abzugeben.
Als Ausbilder beobachten Sie die Handgriffe des Auszubildenden und hören seinen Erklärungen zu.
An den Handlungen und den Erklärungen, können Sie als Ausbilder erkennen, ob das „was“, „wie“ und „warum“ vom Auszubildenden verstanden wurde. Sie loben bei einer korrekten Ausführung der Arbeitsschritte, greifen bei Gefahr ein und korrigieren das Fehlverhalten des Auszubildenden oder stellen Kontrollfragen.
Wichtig, dass Fehler in den Handgriffen sofort korrigiert werden. Schließlich soll der Auszubildende die einzelnen Arbeitsschritte und die korrekte Anwendung der Ausführung von Anfang an richtig ausführen. Je nach Bedarf kann das mehrmals wiederholt werden. Trotzdem ist in dieser Stufe der Vier-Stufen-Methode die Rolle des Ausbilders weitgehend passiv. (Dauer der Stufe ca. 4 Minuten)
4. Stufe – selbstständig üben lassen und Abschluss
Stellen Sie als Ausbilder dem Azubi nun Übungsaufgaben, da sich nun das Gelernte gleich festigen soll.
Der Auszubildende arbeitet nun selbstständig an der Aufgabenstellung weiter, indem er die Übungsaufgaben durchführt und das Ergebnis kontrolliert. Als Ausbilder stehen Sie weiterhin beratend bei Fragen zur Seite. Sie kontrollieren und bewerten das Arbeitsergebnis, loben jedoch auch die gemachten Fortschritte. Weisen Sie abschließend auf die nächste Lerneinheit hin und erinnern Sie den Auszubildenden an die Eintragung in den Ausbildungsnachweis. (Dauer der Stufe ca. 4 Minuten)
Im Ausbildungsalltag und auch in der Ausbildereignungsprüfung, ist die Vier-Stufen-Methode noch immer die wohl am häufigsten eingesetzte Ausbildungsmethode. Die Gründe dafür sind vielfältig.
Ein zentraler Grund ist wahrscheinlich, dass es wohl kaum eine andere Ausbildungsmethode gibt, die den Ausbilder so in Sicherheit wiegt wie die Vier-Stufen-Methode. In der Vier-Stufen-Methode ist ganz klar vorgegeben, welche Arbeitsschritte nacheinander zu befolgen sind. Das macht die Vier-Stufen-Methode für den Ausbilder sehr bequem. Die Vier-Stufen-Methode ist jedoch nicht für jedes Thema geeignet. Wenn das Thema und die Aufgabenstellung jedoch zur Vier-Stufen-Methode passen, ist das auch für die Ausbildereignungsprüfung eine geeignete Vorgehensweise, die Ihnen Sicherheit bietet und wenig Überraschungen bringen sollte.
Mit der Vier-Stufen-Methode vermitteln Sie keine keine berufliche Handlungskompetenz
Ein häufiger Fehler in der Ausbildereignungsprüfung ist es, wenn Prüfungsteilnehmer im Fachgespräch argumentieren mit der Vier-Stufen-Methode Handlungskompetenz zu vermitteln. Mit der Vier-Stufen-Methode erreichen Sie beim Auszubildenden jedoch keine berufliche Handlungskompetenz.
Von der Kultusministerkonferenz wird die berufliche Handlungskompetenz definiert als „die Bereitschaft und Befähigung des Einzelnen, sich in beruflichen, gesellschaftlichen und privaten Situationen sachgerecht durchdacht sowie individuell und sozial verantwortlich zu verhalten“.
Die berufliche Handlungskompetenz setzt sich somit zusammen aus
- Fachkompetenz (Fachliche Fähigkeiten einsetzen)
- Methodenkompetenz (Arbeitsabläufe problemadäquat zu gestalten)
- Sozialkompetenz (sich mit anderen Personen situationsadäquat auseinandersetzen)
- Persönlichkeitskompetenz (innere Einstellung und Fähigkeit zu Bewältigung beruflicher Situationen)
Während die anderen Kompetenzbereiche bei der Vier-Stufen-Methode mehr oder weniger ausgeprägt abgedeckt sind, kommt die Vermittlung der Methodenkompetenz eindeutig zu kurz. Den Begriff der „beruflichen Handlungsfähigkeit“ sollten Sie im Fachgespräch der praktischen Ausbildereignungsprüfung kennen und erklären können.
Sie können also mit der Vier-Stufen-Methode das selbstständige Planen, Durchführen und Kontrollieren der Arbeitsschritte durch den Auszubildenden nicht abbilden. Zur Erlangung der beruflichen Handlungskompetenz, sind andere Ausbildungsmethoden somit besser geeignet als die Vier-Stufen-Methode.
Ebenso können Sie mit der Vier-Stufen-Methode nicht jedem Lernziel gerecht werden. Wenn kognitive Themen in der Vier-Stufen-Methode vermittelt werden, führt dies oft zu einer Überforderung des Auszubildenden, da er sich nicht alle Inhalte merken kann, die Sie ihm als Ausbilder gerne beibringen wollen.
Sehr gut geeignet ist die Vier-Stufen-Methode hingegen zur Vermittlung, sowie dem Üben und dem Ausbau, von psychomotorischen oder gewerblichen Fertigkeiten – also immer, wenn „praktisch“ etwas gelernt werden soll.
Die Vier-Stufen-Methode ist also eine Ausbildungsmethode aber nicht die einzige Ausbildungsmethode. Das gilt sowohl für die Ausbildereignungsprüfung als auch für die Praxis.
4 Kommentare. Hinterlasse eine Antwort
Hallo,
ich stehe kurz vor meiner praktischen Prüfung,
mein Thema ist: Wareneingangskontrolle.
Mein Feinlernziel ist:
Der Auszubildende kann nach der Unterweisung selbständig Lieferungen im Bereich des Wareneingangs annehmen, auspacken, die Ware auf offene und versteckte Mängel überprüfen und mit dem beiliegenden Lieferschein abgleichen.
Mir wurde gesagt, es ist hierbei sinnvoller das Lehrgespräch anzuwenden.
Habt ihr paar Tipps, warum das Lehrgespräch hier sinnvoller ist ?
Mit freundlichen Grüßen
Mark
Hallo Mark,
die Methode muss zum Lernzielbereich passen. Der kognitive Lernzielbereich beschreibt, was Auszubildende wissen, erkennen und begreifen sollten (Kenntnisse). Das Lehrgespräch kann also durchaus geeignet sein und passend umgesetzt werden.
Viel Erfolg für die Prüfung!
Ihr Team von AEVO Online
Hallo,
ich habe bald meine praktische Ausbildereignungsprüfung und bin mir gerade unschlüssig, was das Thema Lernerfolgskontrolle angeht. Als Methode habe ich mich für das Lehrgespräch entschieden. Wann genau muss ich dabei die Lernerfolgskontrolle erwähnen?
Muss ich erst die 3 Stufen des Lehrgesprächs erläutern und anschließend die Lernerfolgskontrolle erklären oder muss ich die Lernerfolgskontrolle zwischen Stufe 2 und 3 des Lehrgesprächs schieben?
Über eine schnelle Rückantwort würde ich mich sehr freuen!
Danke und liebe Grüße, Sarah.
Hallo liebe Sarah,
wirf einmal einen Blick in diesen Beitrag -> https://aevo-online.com/m38
Darin wird das wichtigste zur Lernerfolgskontrolle in der AEVO-Prüfung erklärt.
Grundsätzlich kann das Üben erst erfolgen, wenn zuvor eine Kontrolle stattgefunden hat.
Viel Erfolg für die Prüfung und viele Grüße vom
Team von AEVO Online