Lernerfolgskontrollen zeigen, ob die Inhalte verstanden wurden
In der Praxis werden Lernerfolgskontrollen häufig nicht korrekt eingesetzt. Oft betrachten ausbildende Personen am Ende einer Ausbildungseinheit lediglich das Arbeitsergebnis der Auszubildenden und stellen fest, dass es identisch aussieht. Das ist allerdings keine Lernerfolgskontrolle.
Berücksichtigt man lediglich das Endergebnis, sagt das nichts darüber aus, ob die Auszubildenden die Lerninhalte verstanden haben. Wenn Sie also in Ihrer AEVO-Prüfung nach der durchgeführten Lernerfolgskontrolle gefragt werden und antworten: „Ich habe das Ergebnis der Auszubildenden kontrolliert und es ist identisch mit meinem!”, dann ist das nicht korrekt.
Auch die dritte Stufe der Vier-Stufen-Methode ist keine Lernerfolgskontrolle, da Sie als Ausbilderin oder Ausbilder hier jederzeit eingreifen können. Selbst wenn Auszubildende die Handgriffe einmalig selbstständig und richtig ausführen, handelt es sich noch immer nicht um eine Lernerfolgskontrolle.
Richtig angewandte Lernerfolgskontrollen sind sowohl in der AEVO-Prüfung als auch im Ausbildungsalltag ein zentraler Bestandteil einer erfolgreichen Ausbildungseinheit.
Mit fortschreitender Ausbildungsdauer sollen Auszubildende in der Lage sein, ihre Arbeitsergebnisse selbst zu kontrollieren. Deshalb ist es wichtig, ihnen zunächst die Möglichkeit zu geben, ihre Arbeitsergebnisse selbst zu reflektieren.
Erst danach geben Ausbilderinnen und Ausbilder ihre Einschätzung dazu ab. Die Auszubildenden sollen selbstständig feststellen, was sie richtig gemacht haben und an welchen Stellen es Verbesserungspotenzial gibt. Wenn ausbildende Personen jedes Mal das Arbeitsergebnis umgehend bewerten, nehmen sie den Auszubildenden die Möglichkeit, ihre Fähigkeit zur Reflexion zu entwickeln.
Azubis in der AEVO-Prüfung zunächst ihr Handeln einschätzen lassen
Lassen Sie die Auszubildenden in der AEVO-Prüfung also zunächst ihr Handeln einschätzen. Kontrollieren Sie erst im Anschluss das Endergebnis. Wenn Sie die Auszubildenden für ihre Leistungen loben möchten, achten Sie darauf, das positive Verhalten ganz konkret zu benennen. Sagen Sie, was gut gemacht wurde.
Wenn es Verbesserungspotenzial gibt, erklären Sie, was beim nächsten Mal anders gemacht werden kann. Lassen Sie die Auszubildenden ganz genau wissen, was Ihnen gut und was Ihnen weniger gut gefallen hat.

Lob und Kritik in der AEVO-Prüfung richtig formulieren
Wenn Auszubildende mit dem Thema oder den Abläufen einer Ausbildungseinheit nicht gut zurechtkommen und immer wieder Fehler machen, sollten Sie in diesem Moment kein Lob aussprechen. Die Einschätzung der Leistungen der Auszubildenden sollte der Realität und den erbrachten Leistungen entsprechen.
Auszubildende sollten erst nach einer erfolgreichen Lernerfolgskontrolle mit selbstständigem Üben beauftragt werden. Selbstständiges Üben dient der Erfolgssicherung und nicht der Lernerfolgskontrolle. Eine Kontrolle ist immer der Übungsphase vorgelagert.
Zunächst müssen Sie sicherstellen, dass die Auszubildenden das Wissen der vorausgegangenen Ausbildungseinheit wirklich anwenden können.
Kontrollfragen statt geschlossener Fragen stellen
Die geschlossene Frage „Hast du alles verstanden?“ ist dafür wenig hilfreich. Auszubildende werden diese Frage mit ziemlicher Sicherheit mit „Ja” beantworten.
Natürlich kann es sein, dass die Lerninhalte tatsächlich verstanden wurden. Es kann jedoch auch sein, dass Auszubildende nicht zugeben möchten, wenn sie etwas nicht verstanden haben. An der kurzen Antwort „Ja” können Sie den Unterschied nicht feststellen.
Hinterfragen Sie das Wissen daher mit ein paar weiteren Kontrollfragen.
Stellen Sie einen konkreten Übungsauftrag
Das selbstständige Üben dient der Erfolgssicherung. Die Auszubildenden sollen Routine in der Durchführung einer Arbeitshandlung entwickeln und die dafür erforderlichen Handgriffe mit der Zeit automatisch ausführen können. Wenn Sie die Auszubildenden jedoch ohne vorherige Lernerfolgskontrolle direkt zum Üben veranlassen, können sich in der Übungsphase Fehler einschleichen.
Das Üben kann erst erfolgen, nachdem zuvor Lernerfolgskontrollen stattgefunden haben. Wichtig ist, den Übungsauftrag konkret zu formulieren. Es muss klar sein, wie viele Arbeitsschritte die Auszubildenden ausführen sollen, wie lange sie üben sollen und wie das Ergebnis kontrolliert wird.
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