Die ultimative Übersicht für Ihre AEVO-Prüfung

Die ultimative Übersicht für Ihre AEVO-Prüfung

Die AEVO-Prüfung stellt sicher, dass wer junge Menschen ausbilden möchte, auch das Wissen und die nötigen Fähigkeiten hat. Die Ausbildereignungsverordnung (AEVO) regelt daher die Qualifikationen der Ausbilder und Ausbilderinnen und gewährleistet eine qualitative Ausbildung in Deutschland. Die Rahmenbedingungen für die betriebliche Ausbildung regelt das Berufsbildungsgesetz.

Demnach müssen Ausbilderinnen und Ausbilder fachlich und persönlich geeignet sein, um ausbilden zu dürfen. Die Ausbildereignungsprüfung, auch AEVO-Prüfung, AdA-Prüfung oder Ausbilderschein genannt, muss abgelegt werden, wenn Sie in einem der rund 350 anerkannten Ausbildungsberufe ausbilden möchten.

Während der Ausbildung der Ausbilder, kurz AdA genannt, sammeln Sie das nötige Wissen für die AEVO-Prüfung. Außerdem erhalten Sie die pädagogischen Fähigkeiten, die im späteren, tagtäglichen Umgang mit den Auszubildenden hilfreich sind. Mit dem Bestehen der AEVO-Prüfung erwerben Sie Ihre bundesweite Ausbildungsbefähigung.

§ 1 AEVO – Geltungsbereich

Ausbilder und Ausbilderinnen haben für die Ausbildung in anerkannten Ausbildungsberufen nach dem Berufsbildungsgesetz den Erwerb der berufs- und arbeitspädagogischen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten nach dieser Verordnung nachzuweisen. Dies gilt nicht für die Ausbildung im Bereich der Angehörigen der freien Berufe.

Welche Aufgaben haben Ausbilderinnen und Ausbilder?

Das Ziel der Berufsausbildung ist es, dass Auszubildende die berufliche Handlungsfähigkeit erlangen. Daher ist es auch nicht weiter verwunderlich, dass es die Hauptaufgabe von Ausbilderinnen und Ausbildern ist, die Lehrinhalte zu vermitteln, die später für die Ausübung des Berufs erforderlich sind. Doch es gibt noch weitere Aufgaben und Pflichten, die erfüllt sein müssen.

§ 14 Berufsausbildung

(1) Ausbildende haben
1. dafür zu sorgen, dass den Auszubildenden die berufliche Handlungsfähigkeit vermittelt wird, die zum Erreichen des Ausbildungsziels erforderlich ist, und die Berufsausbildung in einer durch ihren Zweck gebotenen Form planmäßig, zeitlich und sachlich gegliedert so durchzuführen, dass das Ausbildungsziel in der vorgesehenen Ausbildungszeit erreicht werden kann, (…)

Ausbilderinnen und Ausbilder haben fachliche, organisatorische und erzieherische Aufgaben.

Zu den fachlichen Aufgaben gehören die Vermittlung von Kenntnissen, Fähigkeiten und Fertigkeiten des Ausbildungsberufs und von Schlüsselqualifikationen. Das kann zum Beispiel durch die Durchführung von Unterweisungen und betrieblichem Unterricht geschehen.

Zu den organisatorischen Aufgaben gehören die Erstellung der verschiedenen Ausbildungspläne oder das Ausbildungsmarketing, die Auswahl von Auszubildenden, sowie die Bewertung der Leistungen und Lernfortschritte.

Hierbei arbeiten Sie manchmal mit den verschiedenen an der Ausbildung beteiligten Stellen zusammen. Das können die Berufsschule, die zuständige Stelle, die Erziehungsberechtigten oder die Agentur für Arbeit sein.

Oft wird übersehen, dass Ausbilderinnen und Ausbilder erzieherische Aufgaben haben. Das beinhaltet vor allem die charakterliche Förderung und die Förderung der Sozialkompetenz der Auszubildenden. Ganz oben auf der Liste stehen dabei Punkte wie Zuverlässigkeit, eine gewissenhafte Arbeitsweise oder Hilfsbereitschaft.

Zum Ende der Ausbildung beraten Ausbilderinnen und Ausbilder die Auszubildenden zu den Weiterbildungsmöglichkeiten oder bereiten eine Übernahme im Betrieb vor. Ausbilderinnen und Ausbilder können außerdem im Prüfungsausschuss oder Berufsbildungsausschuss der IHK oder Handwerkskammer mitwirken. Das ist eine großartige Gelegenheit mit anderen Personen in Kontakt zu kommen und sich auszutauschen.

Mit qualifizierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern steht und fällt der Unternehmenserfolg. In der Funktion als Ausbilderin oder Ausbilder können Sie entscheidend dazu beitragen.

Wer darf ausbilden?

Nach § 29 des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) ist nicht dazu geeignet auszubilden, wer:

  1. Kinder und Jugendliche nicht beschäftigen darf oder
  2. wiederholt oder schwer gegen dieses Gesetz oder die auf Grund dieses Gesetz‘ erlassenen Vorschriften und Bestimmungen verstoßen hat.

Falls das nicht zutrifft, steht Ihrer Teilnahme an der AEVO-Prüfung nichts im Wege.

Allerdings dürfen Sie nicht automatisch nach Ihrer bestandenen AEVO -Prüfung ausbilden. Wer ausbilden möchte, muss sowohl über das nötige Fachwissen verfügen als auch auf organisatorische, pädagogische, psychologische und rechtliche Kenntnisse zurückgreifen können. Der Ausbildungsbetrieb muss ebenfalls zur Ausbildung geeignet sein.

Seit 2009 die AEVO überarbeitet wurde, haben sich die Zulassungsvoraussetzungen für die AEVO-Prüfung geändert, sodass im Moment keine gesonderten Voraussetzungen gelten. Sie müssen also keine formalen Voraussetzungen erfüllen und es muss keine abgeschlossene Prüfung nachgewiesen werden.

Wann dürfen Unternehmen ausbilden?

Um ausbilden zu dürfen, müssen einige Voraussetzungen beachtet werden.

Zunächst muss der Betrieb in Art und Einrichtung dafür geeignet sein ausbilden zu können. Zum einen muss er über die entsprechenden Maschinen und Arbeitsmittel verfügen und zum anderen auch die organisatorischen Voraussetzungen für eine Ausbildung erfüllen.

Es muss im Unternehmen eine Person geben, die als Ausbilderin oder Ausbilder geeignet ist und über die notwendigen Qualifikationen verfügt.

Nehmen Sie zuerst Kontakt mit Ihrer zuständigen IHK auf. Dort prüft man gemeinsam mit Ihnen welche Ausbildungsberufe für das Unternehmen in Frage kommen.

Ausbildungsbetriebe sollten alle Teile der Ausbildung selbst vermitteln können. Ist das nicht möglich, kann eine überbetriebliche Ausbildung oder eine Ausbildung im Verbund vereinbart werden. Die relevanten Bestandteile der Ausbildung werden dann in einem anderen Unternehmen oder in einer Einrichtung vermittelt.

Wie läuft die AEVO-Prüfung ab?

Die Prüfung besteht aus einem schriftlichen und einem praktischen Prüfungsteil. Die AEVO-Prüfung ist bestanden, wenn jeder Prüfungsteil mit mindestens der Note „ausreichend“ absolviert wurde. Sie müssen also sowohl im schriftlichen als auch im praktischen Prüfungsteil mindestens 50 von 100 möglichen Punkten erreichen. Liegt also die erreichte Punktzahl in einem der beiden Prüfungsteile unter 50 Punkten, ist die Prüfung nicht bestanden.

Sollten Sie die AEVO-Prüfung nicht auf Anhieb bestehen, kann diese innerhalb eines Prüfungsverfahrens innerhalb von zwei Jahren zweimal wiederholt werden. Ein bestandener Prüfungsteil muss von Ihnen nicht nochmal abgelegt werden. Sie können sich die Leistungen aus diesem Teil anrechnen lassen.

Wenn Sie zum Beispiel in der praktischen Ausbildereignungsprüfung 48 Punkte erreicht haben, müssen Sie nur den praktischen Prüfungsteil noch einmal machen.

Der schriftliche Teil der AEVO-Prüfung

In der schriftlichen AEVO-Prüfung soll Ihr Fachwissen mit Aufgaben im Multiple-Choice-Verfahren überprüft werden. Zu jeder Frage werden mehrere Lösungsmöglichkeiten vorgegeben, von denen dann mindestens eine Lösung richtig ist. Bei mehreren richtigen Lösungen ist die Anzahl der korrekten Antworten bei der Frage angegeben.

Zu Lösung dieser Aufgaben, stehen Ihnen 180 Minuten zur Verfügung. Die Fragen der schriftlichen AEVO-Prüfung werden aus allen vier Handlungsfeldern der AEVO gestellt:

Abbildung: Strukturierung schriftliche AEVO ab 01.07.2024

Damit Sie den schriftlichen Prüfungsteil Ihrer AEVO-Prüfung erfolgreich bestehen, müssen Sie mindestens 50 von 100 Punkten erreichen, was der Note „ausreichend“ entspricht. Es gilt dabei der folgende Punkteschlüssel:

Abbildung des Notenschlüssels zur AEVO-Prüfung

Falls Sie bereits erfolgreich eine IHK-Fachwirte-Prüfung abgelegt haben, können Sie sich auf Antrag vom schriftlichen Teil der AEVO -Prüfung befreien lassen. Mit der Anmeldung zur AEVO-Prüfung, müssen Sie hierzu zusätzlich eine Kopie Ihres Fachwirte-Zeugnisses als Nachweis einreichen.

Welche Hilfsmittel in der schriftlichen AEVO-Prüfung verwendet werden dürfen, regelt die IHK in der Hilfsmittelliste. Demnach dürfen nur unkommentierte Fassungen von Gesetzestexten verwendet werden. Klebezettel, Unterstreichungen und Anmerkungen sind zulässig, soweit es sich ausschließlich um Querverweise auf andere Paragrafen handelt.

Sie sollten mit der Gesetzessammlung bereits während des Kurses gearbeitet haben. Die Aufgaben sind so gestaltet, dass deren Lösung auch ohne die Nutzung von Gesetzestexten möglich wäre. Durch eine gute Vorbereitung sind Sie bereits mit den Inhalten vertraut und fühlen sich mit den Prüfungsfragen sicher.

Der praktische Teil der AEVO-Prüfung

§ 4 (3) AEVO

Der praktische Teil der Prüfung besteht aus der Präsentation einer Ausbildungssituation und einem Fachgespräch mit einer Dauer von insgesamt höchstens 30 Minuten.

Für den praktischen Prüfungsteil sind in der AEVO zwei Alternativen vorgesehen. Es kann zwischen der Durchführung einer Ausbildungssituation oder einer Präsentation gewählt werden. Im Anschluss an die Durchführung beziehungsweise die Präsentation findet ein Fachgespräch statt.

Für die praktische Durchführung oder Präsentation der Ausbildungssituation stehen 15 Minuten zur Verfügung.

Grundsätzlich liegt die Wahl ob Sie eine Präsentation machen oder eine praktische Ausbildungseinheit durchführen bei Ihnen.

Abbildung: Zwei Frauen - usbilderin mit AzubiEbenso dürfen Sie die Ausbildungsmethode für Ihre AEVO-Prüfung frei wählen. Die entscheidende Frage hier lautet: Welche Ausbildungsmethode ist sinnvoll?
Die gewählte Methode muss zum Lernziel passen. Bei der Auswahl des Themas ist darauf zu achten, dass Sie es in 15 Minuten umsetzen können.

Das anschließende Fachgespräch ist dann ebenfalls für 15 Minuten angesetzt. Für das Fachgespräch der praktischen AEVO-Prüfung gibt es keinen Fragenkatalog. Im Fachgespräch ist die Auswahl und Gestaltung der Ausbildungssituation zu erläutern. Dies bedeutet, dass die Fragen der Prüferinnen und Prüfer sich auf die individuelle Durchführung der Ausbildungssituation beziehen. Aus diesem Grund kann es keinen allgemeinverbindlichen Fragenkatalog geben. In der Prüfung soll die arbeitspädagogische Fähigkeit zum selbständigen Planen, Durchführen und Kontrollieren der Ausbildung gezeigt werden.

Welche Inhalte werden in den AEVO-Vorbereitungskursen vermittelt?

Aus der Ausbilder-Eignungsverordnung leiten sich die vier Handlungsfelder ab, die in der AEVO-Prüfung abgefragt werden und die in den AEVO-Vorbereitungskursen bearbeitet werden.

  • Ausbildungsvoraussetzungen prüfen und Ausbildung planen,
  • Ausbildung vorbereiten und bei der Einstellung von Auszubildenden mitwirken,
  • Ausbildung durchführen und
  • Ausbildung abschließen.

Diese Handlungsfelder orientieren sich am Verlauf des Ausbildungsprozesses. Sie lernen zunächst die Vorteile und den Nutzen betrieblicher Ausbildung kennen, prüfen ob die Voraussetzungen erfüllt sind damit ausgebildet werden darf und lernen die Beteiligten der Berufsausbildung kennen.

Im zweiten Handlungsfeld lernen Sie, wie Sie auf Grundlage der Ausbildungsordnung einen betrieblichen Ausbildungsplan erstellen. Sie erfahren mehr über die Kriterien und Verfahren zur Auswahl von Auszubildenden und lernen wie Sie den Berufsausbildungsvertrag vorbereiten.

Das dritte Handlungsfeld nimmt sowohl in der Vorbereitung als auch in der AEVO-Prüfung einen wesentlichen Anteil ein. Hier lernen Sie die verschiedenen Ausbildungsmethoden kennen und erfahren, worauf es ankommt, um Auszubildenden die Inhalte erfolgreich zu vermitteln. Sie erfahren, wie Sie die Probezeit organisieren, gestalten und bewerten. Weiterhin lernen Sie die soziale und persönliche Entwicklung von Auszubildenden zu fördern, Probleme und Konflikte rechtzeitig zu erkennen und eine Lösung dafür zu entwickeln.

Während der Bearbeitung des vierten Handlungsfelds beschäftigen Sie sich unter anderem mit der Abschlussprüfung der Auszubildenden und lernen an der Erstellung eines schriftlichen Zeugnisses mitzuwirken.

Praktische AEVO-Prüfung: Durchführung einer Ausbildungseinheit

Bei der praktischen Durchführung wird eine Ausbildungseinheit von Anfang bis Ende gezeigt. Dabei sollen Sie nachweisen, dass Sie komplexe Themen, auf das Wesentliche herunterbrechen können, damit diese ganz einfach für jemanden nachvollziehbar sind, der noch verhältnismäßig wenig (Vor-) Kenntnisse in einem Bereich hat.

Praktische AEVO-Prüfung: Präsentation einer Ausbildungseinheit

Die Präsentation ist die Gestaltung einer Ausbildungseinheit. Darin erörtern Sie dem Prüfungsausschuss, wie Sie eine Ausbildungseinheit praktisch durchführen würden. Eine Ausbildungseinheit stellt dabei ein in sich geschlossener, didaktisch gestalteter Ausbildungsabschnitt dar. Sie setzt sich zusammen aus planen, durchführen und kontrollieren.

Für die Präsentation einer Ausbildungssituation in der AEVO-Prüfung kann das Feinlernziel, anders als bei der praktischen Durchführung einer Ausbildungseinheit, mehrere Aspekte enthalten.

Es ist auch möglich, ein komplettes Groblernziel aus dem Ausbildungsrahmenplan in der Präsentation zu bearbeiten. Ein Beispiel dafür ist die Durchführung eines Tagesseminars, in dem den Auszubildenden kundenorientierte Kommunikation beigebracht wird.

Was muss in das Konzept für die AEVO-Prüfung?

Viele Industrie- und Handelskammern sehen die Einreichung eines schriftlichen Konzepts vor. Das von Ihnen erarbeitete Konzept, sollten Sie zur praktischen AEVO-Prüfung in dreifacher Ausfertigung mitbringen. Damit kann sich der Prüfungsausschuss noch besser auf die von Ihnen ausgewählte Ausbildungssituation einstellen. Das Konzept ist jedoch nicht Prüfungsvoraussetzung und wird nicht bewertet.  Dieses Konzept sollte folgende Angaben enthalten:

  • Thema der praktischen Durchführung
  • Begründung Ihrer Themenwahl
  • Angaben zum Ausbildungsberuf und zum Ausbildungsstand der Auszubildenden
  • Beschreibung der Ausbildungssituation und Ausbildungsort
  • Adressatenanalyse
  • Formulierung der Grob- und Feinlernziele inklusive Begründung
  • Begründung der von Ihnen gewählten Methode unter Berücksichtigung von Vor- und Nachteilen
  • Durchführung der Lernerfolgskontrolle
  • Arbeitszergliederung bzw. Verlaufsplanung der Ausbildungseinheit
  • Eingesetzte Medien und Arbeitsmittel

Abbildung: Lächelnder Mann bei PrüfungFür das Fachgespräch der AEVO-Prüfung gibt es keinen Fragenkatalog. Laut Paragraf 4 Absatz 3 AEVO ist im Fachgespräch die Auswahl und Gestaltung der Ausbildungssituation zu erläutern. Daher werden sich die Fragen der Prüferinnen und Prüfer auf, die zuvor von Ihnen gezeigte Durchführung der Ausbildungssituation beziehen.

So kann es zum Beispiel sein, dass Sie aufgefordert werden Ihre eben gezeigte Leistung zu reflektieren und Erläuterungen zu Ihrem pädagogischen Handeln zu geben. Ebenfalls können Sie nach alternativen Ausbildungsmethoden oder Vorgehensweisen gefragt werden. Sie sollten auf jeden Fall den Bezug zur Ausbildungsordnung Ihres Themas herstellen können und erklären, wieso Sie die Ausbildungseinheit entsprechend geplant haben.

Bei der AEVO-Prüfung geht es also nicht um eine perfekt gestaltete Präsentation, einstudierte Theaterstücke oder Fachvorträge. Vielmehr sollen Sie nachweisen, die arbeitspädagogische Fähigkeit zum selbständigen Planen, Durchführen und Kontrollieren der Ausbildung zu haben.

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