Wie unterscheiden sich Lernziele?

Wie unterscheiden sich Lernziele?

Lernziele legen fest, welche Qualifikation, unter welchen Bedingungen, bis zu welcher Tiefe erworben werden sollen. Die Basis dafür kommt aus dem Ausbildungsrahmenplan. Darin ist als Soll-Zustand beschrieben, was Auszubildende lernen sollen. Diese Zielvorgaben, lassen sich nach dem Grad ihrer Eindeutigkeit in Richtlernziele, Groblernziele und Feinlernziele einteilen.

Lernziele: Richt- und Groblernziele

Richtlernziele beschreiben die (Aus-) Richtung, in denen Lernen erfolgen soll. Sie bilden die übergeordnete Grundlage, an denen sich die Groblernziele orientieren und lassen Ausbilderinnen und Ausbildern daher einen großen Handlungs- und Entscheidungsspielraum. Richtlernziele sind meistens nur Schlagwörter.

Groblernziele werden aus den Richtlernzielen entwickelt und konkretisieren diese. Es ist bereits eine Beschreibung des gewünschten Endverhaltens enthalten und darin definiert, dass Auszubildende zu etwas Bestimmten in der Lage sein sollen, wenn es erreicht ist. Sie sind im Ausbildungsrahmenplan zu finden.

Ein Groblernziel kann die Basis für mehrere Feinlernziele sein

Ausbilderinnen und Ausbilder haben die Aufgabe die Groblernziele zu operationalisieren – das bedeutet, sie an betriebsspezifische Erfordernisse anzupassen. Feinlernziele werden aus dem Groblernziel abgeleitet und beschreiben das gewünschte (überprüfbare) Endverhalten nach erfolgreichem Lernen ganz konkret.

Ein Feinlernziel beschreibt das genaue Verhalten, das Auszubildende am Ende der Ausbildungseinheit zeigen sollen. Es lässt dabei keinen Interpretationsspielraum bei der Zielerreichung zu.

Alle Bestandteile die Sie in einem Feinlernziel definieren, müssen in der Ausbildereignungsprüfung auch von Ihnen umgesetzt werden.

Nehmen wir einmal an, Sie möchten in Ihrer Ausbildereignungsprüfung mit einem Auszubildenden das Thema „Telefonische Kundenbestellungen aufnehmen“ bearbeiten und definieren als Lernziel: „Der Auszubildende soll nach der Durchführung dieser Ausbildungseinheit in der Lage sein, selbstständig eine telefonische Kundenbestellung aufzunehmen“.

In der Prüfungssituation selbst, zeigen Sie dann dem Auszubildenden jedoch nicht, wie er sich am Telefon richtig meldet, welche einzelnen Daten er vom Kunden abfragen soll, wie er die einzelnen Bestandteile der Bestellung richtig aufnimmt, welche Daten des Kunden der Auszubildende erfragen soll und wie er sich wieder richtig verabschiedet. Falls Sie das tun, liegt hier bereits ein Fehler vor: Sie haben das Feinlernziel, welches Sie selbst definiert haben, nicht umgesetzt.

Alle Bestandteile des Feinlernziels sind zu bearbeiten

Abbildung: Zwei Auszubildende - eine Frau und ein MannDa Ihnen für die praktische Ausbildereignungsprüfung lediglich 15 Minuten zur Verfügung stehen, sollten Sie bei der Definition darauf achten, diese Zeitgrenze einzuhalten.

Damit das möglich ist und die Ausbildungseinheit nicht zu umfangreich ausfällt, können Sie das Feinlernziel inhaltlich begrenzen und zum Beispiel folgendermaßen formulieren: „Der Auszubildende soll nach dieser Ausbildungseinheit in der Lage sein, die Bestandteile einer vorliegenden Kundenanfrage selbstständig auf Vollständigkeit überprüfen zu können.“

Somit ist in Ihrer Ausbildereignungsprüfung direkt klar, dass es in Ihrer praktischen Durchführung ausschließlich darum geht, das Formular zur Annahme von Kundenanfragen zu kennen (womit der kognitive Lernbereich betroffen ist) und keine Bestellung anzunehmen. Durch die neue Formulierung, ist dann die praktische Anwendung explizit nicht Teil der praktischen Durchführung in Ihrer Ausbildereignungsprüfung.

Sie können das Thema und die verwendete Ausbildungsmethode selbst wählen

Sie können für Ihre praktische Ausbildereignungsprüfung sowohl das Thema, als auch die verwendete Ausbildungsmethode frei wählen. Diesen Vorteil sollten Sie clever nutzen und sich die Rahmenbedingungen nicht durch ein falsch gewähltes oder ungenau definiertes Feinlernziel unnötig erschweren.

Achten Sie auch darauf, sich an den genauen Wortlaut des Richtlernziels und des Groblernziels im Ausbildungsrahmenplan zu halten.

Die Formulierung des Richtlernziels und des Groblernziels sind Ihnen durch den Ausbildungsrahmenplan bereits vorgegeben.

Sie übernehmen diese beiden Lernziele ohne Veränderung in Ihr schriftliches Konzept für die Ausbildereignungsprüfung. Das einzige Lernziel, das Sie als Ausbilderin oder Ausbilder verändern dürfen, ist das Feinlernziel. Dieses Lernziel wird von Ihnen individuell formuliert und ist sowohl auf den Ausbildungsbetrieb, als auch auf die einzelnen Auszubildenden und den technischen Wandel abzustimmen. Sie verändern jedoch nicht die Inhalte des Richt- und Groblernziels.

Abbildung: Online-Training für Ausbilderinnen, Ausbilder und ausbildende Fachkräfte
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