Warum Lernziele entscheidend für die AEVO-Prüfung sind
Die richtige Auswahl und Formulierung der Lernziele ist entscheidend dafür, ob Sie Ihre AEVO-Prüfung bestehen. Ihr großer Vorteil ist, dass Sie das Thema und das Lernziel für Ihre AEVO-Prüfung selbst bestimmen dürfen. Diese Chance sollten Sie auf jeden Fall clever nutzen.
Die Ausbildungsordnung bildet die Grundlage der betrieblichen Ausbildung. Sie ist bundeseinheitlich und schafft somit für alle Ausbildungsberufe eine Vergleichbarkeit. Dadurch lernen Auszubildende in einem Ausbildungsberuf in München dieselben Inhalte wie Auszubildende in Hamburg.
Mit der Ausbildungsordnung soll eine einheitliche Basis für alle anerkannten Ausbildungsberufe geschaffen werden. Ein Ausbildungsberuf ist dann anerkannt, wenn darin Kinder und Jugendliche ausgebildet werden dürfen und eine sogenannte Ausbildungsordnung besteht.
Die Ausbildungsordnungen der verschiedenen Ausbildungsberufe für Ihre AEVO-Prüfung können Sie auf der Internetseite des Bundesinstituts für Berufsbildung (BIBB) abrufen. Dort können Sie die jeweilige Ausbildungsordnung kostenfrei herunterladen.
Die Rolle der Ausbildungsordnung bei der Lernzieldefinition
Die Mindestinhalte der Ausbildung sind in Paragraf 5 des Berufsbildungsgesetzes geregelt.
Entsprechend legt die Ausbildungsordnung die folgenden Punkte fest:
- die Bezeichnung des anerkannten Ausbildungsberufes
- die Ausbildungsdauer, die nicht mehr als drei und nicht weniger als zwei Jahre betragen soll
- die beruflichen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten, die mindestens Gegenstand der Berufsausbildung sind (Ausbildungsberufsbild)
- eine Anleitung zur sachlichen und zeitlichen Gliederung der Vermittlung der beruflichen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten (Ausbildungsrahmenplan)
- die Prüfungsanforderungen.
Über diese Mindestinhalte hinaus kann die Ausbildungsordnung weitere Regelungen, beispielsweise zur Vermittlung von Zusatzqualifikationen, enthalten. Diese ergänzen die berufliche Handlungsfähigkeit und erweitern die im Ausbildungsberufsbild genannten beruflichen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten. In der Abschlussprüfung werden die Zusatzqualifikationen gesondert geprüft und bescheinigt.
Sollten im Ausbildungsberuf Spezialisierungen möglich sein, werden diese der Berufsbezeichnung hinzugefügt. Beispiele dafür sind die Ausbildungsberufe „Fachinformatiker/in – Fachrichtung Anwendungsentwicklung” und „Fachinformatiker/in – Fachrichtung Systemintegration”.
Das Ausbildungsberufsbild gibt eine grobe Orientierung, indem es die typischen „Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten” des Berufs in zusammengefasster Form enthält. Im Wesentlichen sind darin Stichworte der einzelnen Bereiche aufgeführt, die Auszubildende während ihrer Ausbildung absolvieren sollen. Das Ausbildungsberufsbild ist mit dem Richtlernziel des Ausbildungsrahmenplans gleichzusetzen.
Ausbildungsrahmenplan: Sachliche und zeitliche Gliederung
Der Ausbildungsrahmenplan ist eine detaillierte Anleitung zur zeitlichen und sachlichen Gliederung der Berufsausbildung sowie die Grundlage der Lernziele für Ihre AEVO-Prüfung.

Die sachliche Gliederung ist nach Funktionsbereichen eingeteilt und beschreibt die Bereiche des Ausbildungsbetriebs, die Auszubildende kennenlernen sollen. Die Lernziele der sachlichen Gliederung sind als Soll-Zustand formuliert. Dort ist ebenfalls definiert, welche Mindestinhalte mit der Berufsausbildung erreicht werden müssen. Diese Mindestinhalte ermöglichen einen Vergleich der Berufsabschlüsse.
Die zeitliche Gliederung der Ausbildung erfolgt in einzelne Ausbildungsabschnitte. Dabei wird für die gesamte Dauer der Ausbildung konkret definiert, in welchen Bereichen des Unternehmens die Auszubildenden wann und in welchem zeitlichen Umfang eingesetzt werden sollen. Die angegebenen zeitlichen Richtwerte weisen sogenannte Bruttozeiten auf, die in die tatsächlich im Betrieb zur Verfügung stehenden Nettozeiten umgerechnet werden müssen. Hierfür sind die Zeiten für den Berufsschulunterricht, den Urlaub und die Feiertage abzuziehen.
Einteilung der Inhalte in Abschnitte
Die zeitliche Gliederung ist nach sachlogischen und pädagogischen Gesichtspunkten zu ordnen. Sie soll dem Ausbildungsinhalt entsprechend überschaubare Abschnitte vorsehen. Als überschaubar gelten Abschnitte von höchstens drei Monaten. Der zeitliche Richtwert spiegelt die Bedeutung des Inhaltsabschnitts im Vergleich zu den anderen wider.
Innerhalb dieses Rahmens kann je nach betrieblichen Gegebenheiten eine flexible Regelung getroffen werden. Sie können die Zeit somit an betriebsspezifische Erfordernisse anpassen, sie bei individuellen Anforderungen reduzieren oder, wenn dieser Bereich in Ihrem Unternehmen besonders wichtig ist, auch ausdehnen. Wichtig dabei ist jedoch, dass Sie bei der Reduzierung beziehungsweise der Ausdehnung des Themengebiets dennoch alle Inhalte vermitteln, die im Ausbildungsrahmenplan vorgegeben sind.
Vom Richtlernziel zum Feinlernziel: Der Weg zur AEVO-Prüfung
Jedes Lernziel ist in eine Reihe von vorangehenden und nachfolgenden Lernzielen eingebettet. Die vorherigen Lernerfolge bilden das Fundament für die Aneignung neuer Lerninhalte. Dies sollte bereits bei der Planung berücksichtigt werden. Die Lerninhalte sollten einer hierarchischen Abstufung folgen. Von einfachen und überschaubaren Themen zu Beginn der Ausbildung hin zu zusammengesetzten und komplexen Aufgabenstellungen im letzten Ausbildungsjahr. Die genaue Reihenfolge der Inhalte wird Ihnen nicht immer vom Ausbildungsrahmenplan vorgeschrieben, sodass Sie die Inhalte flexibel planen können. Bis zur Zwischenprüfung bzw. Teil 1 der gestreckten Abschlussprüfung müssen die relevanten Lerninhalte jedoch vermittelt worden sein.
Auch wenn beide aufeinander abgestimmt sind, ist der Ausbildungsrahmenplan nicht mit dem Rahmenlehrplan der Berufsschulen zu verwechseln. Die Ausbildungsrahmenpläne der Ausbildungsordnungen für die Betriebe werden jedoch mit den entsprechenden Rahmenlehrplänen für die Berufsschulen abgestimmt, damit betriebliche Berufsausbildung und Berufsschulunterricht einander ergänzen. Die Herausforderung dabei ist, dass die Berufsschule den Anforderungen verschiedener Ausbildungsbetriebe gerecht werden muss und nicht auf individuelle Gegebenheiten eingehen kann. Es ist daher sinnvoll, den betrieblichen Ausbildungsplan am Rahmenlehrplan der Berufsschule auszurichten.
Was ist ein Richtlernziel?
Der Ausbildungsrahmenplan enthält das Richtlernziel und das Groblernziel. Sie benötigen beide als Grundlage für die Operationalisierung des Feinlernziels für Ihre AEVO-Prüfung. Das Richtlernziel entspricht dabei den Punkten des Ausbildungsberufsbilds der Ausbildungsordnung.
Richtlernziele beschreiben die Richtung, in die das Lernen erfolgen soll. Sie bilden die übergeordnete Grundlage, an der sich die Groblernziele orientieren, und lassen Ausbilderinnen und Ausbildern einen großen Handlungs- und Entscheidungsspielraum. Das Richtlernziel des von Ihnen gewählten Themas übernehmen Sie unverändert in das schriftliche Konzept für Ihre AEVO-Prüfung.
Wie entsteht ein Groblernziel?
Groblernziele werden aus den Richtlernzielen entwickelt und konkretisieren diese. Sie enthalten bereits eine Beschreibung des gewünschten Endverhaltens und definieren, was Auszubildende in der Lage sein sollen, wenn sie dieses Lernziel erreicht haben.
Ein Groblernziel, kann die Basis für mehrere Feinlernziele sein. Für Ihre AEVO-Prüfung entscheiden Sie sich jedoch nur für ein Feinlernziel.
Feinlernziele individuell definieren
Die Feinlernziele müssen von den Ausbilderinnen und Ausbildern individuell definiert werden. Sie leiten sich vom Groblernziel ab und beschreiben das gewünschte, überprüfbare Endverhalten nach erfolgreichem Lernen ganz konkret. Anschließend sind diese Feinlernziele an die betriebsspezifischen Erfordernisse und die Auszubildenden anzupassen. Da sich die Ausbildungsordnungen nicht so schnell verändern wie der technische Wandel fortschreitet, müssen die Feinlernziele auch an technische Veränderungen angepasst werden.
Damit Sie sich optimal auf Ihre praktische AEVO-Prüfung vorbereiten können, sollten Sie sich aus der Ausbildungsordnung ein Richtlernziel und das dazugehörige Groblernziel eines Ausbildungsberufs heraussuchen.
Lerninhalte didaktisch aufbereiten
Für erfolgreiches Lernen ist es erforderlich, eine dem Inhalt angepasste Lernsituation und einen didaktisch aufbereiteten Lernstoff bereitzustellen. Da jeder Mensch anders lernt und Gelerntes unterschiedlich lange behält, ist es wichtig, verschiedene Lernbereiche anzusprechen.
„Didaktik” ist die Lehre über die Gestaltung des Unterrichts
Der Begriff „Didaktik” bezeichnet die Lehre von der Gestaltung des Unterrichts. Es geht also darum, wie die definierten Feinlernziele unter Berücksichtigung der Lernzielbereiche in der AEVO-Prüfung umgesetzt werden. Bei der Umsetzung helfen die didaktischen Prinzipien.
Berücksichtigen Sie beispielsweise das Prinzip der Praxisnähe, indem Sie die Fälle einer Aufgabenstellung praxisnah gestalten und zur Durchführung authentisches Material verwenden. Verwenden Sie auch in Ihrer AEVO-Prüfung, soweit möglich, die originalen Ausbildungsmittel und Werkstoffe. Wenn die Inhalte der Ausbildungseinheit einen direkten Bezug zu den Anwendungsgebieten des Ausbildungsalltags aufweisen, können Auszubildende die Informationen besser verarbeiten und den praktischen Nutzen erkennen.

Wenn Sie ein klares und konkret formuliertes Lernziel festlegen, folgen Sie dem didaktischen Prinzip der Zielklarheit. In der AEVO-Prüfung bildet ein clever ausgewähltes und solide formuliertes Feinlernziel die Basis für eine erfolgreiche Prüfung.
Mit dem didaktischen Prinzip der Verknüpfung verbinden Sie neue Informationen mit bereits vorhandenem Wissen und holen Auszubildende da ab, wo sie in ihrer Entwicklung gerade stehen.
Das Prinzip der Anschaulichkeit besagt, dass die Ausbildungseinheit einprägsam gestaltet werden soll und dass Medien zur Visualisierung oder Anschauungsmodelle zielführend eingesetzt werden sollen. Ein fehlender oder unzureichender Medieneinsatz ist einer der häufigsten Fehler in der praktischen AEVO-Prüfung.
Mit dem didaktischen Prinzip der Aktivität beziehen Sie Auszubildende aktiv in die Ausbildungseinheit ein. In Ihrer AEVO-Prüfung sollten Sie darauf achten, Auszubildende in die Abläufe einzubinden.
Das Prinzip der Entwicklungsmäßigkeit erinnert Sie daran, den Entwicklungsstand der Auszubildenden zu berücksichtigen. Damit soll eine Überforderung vermieden werden. Um Frust oder Langeweile zu vermeiden, sollten Auszubildende weder über- noch unterfordert werden. Ausbilderinnen und Ausbilder müssen sicherstellen, dass die Auszubildenden das Vermittelte verstanden haben und es in der Praxis umsetzen können.
Durch das didaktische Prinzip der Erfolgssicherung generieren Sie Übungsmöglichkeiten nach einer Lernerfolgskontrolle. Eine Lernerfolgskontrolle und die Anweisung zum Üben sind ebenfalls für Ihre AEVO-Prüfung relevant.
Lernzieltaxonomie: Rangfolge, wie Lernziele vermittelt werden
Die Lernzieltaxonomie beschreibt die Rangfolge, in der Lernziele am besten vermittelt werden. Dabei sollten die Lernziele vom Leichten zum Schweren, vom Allgemeinen zum Speziellen organisiert werden. Die Lernzieltaxonomie steht in enger Verbindung zu den didaktischen Prinzipien, insbesondere zum Prinzip der Entwicklungsmäßigkeit. Bei der Vermittlung neuer Lerninhalte soll an bereits Bekanntes angeknüpft werden, wobei der Schwierigkeitsgrad der Lernziele mit der Ausbildungsdauer steigen soll.
Um diese Anforderungen in der AEVO-Prüfung und im Ausbildungsalltag umzusetzen, stehen Ausbilderinnen und Ausbilder mehrere Ausbildungsmethoden zur Verfügung.
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