Was ist eine AEVO-Prüfung?

Was ist eine AEVO-Prüfung?

Die AEVO-Prüfung ist der Nachweis der fachlichen Eignung als Ausbilderin oder Ausbilder. Unternehmen, die Auszubildende beschäftigen möchten, müssen einige Voraussetzungen beachten. Sie brauchen mindestens eine verantwortliche Ausbilderin oder einen verantwortlichen Ausbilder. 

Das Ablegen einer schriftlichen und praktischen Prüfung nach der Ausbildereignungsverordnung (AEVO) ist der Nachweis Ihrer fachlichen Eignung als Ausbilderin oder Ausbilder. Grundlage dafür ist Paragraf 30 Absatz 5 BBiG, in dem es heißt:

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung kann nach Anhörung des Hauptausschusses des Bundesinstituts für Berufsbildung durch Rechtsverordnung, die nicht der Zustimmung des Bundesrates bedarf, bestimmen, dass der Erwerb berufs- und arbeitspädagogischer Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten gesondert nachzuweisen ist. Dabei können Inhalt, Umfang und Abschluss der Maßnahmen für den Nachweis geregelt werden.

Dieser Regelung, wurde mit der seit 2009 gültigen Ausbildereignungsverordnung entsprochen. Die AEVO-Prüfung besteht aus einem schriftlichen und einem praktischen Prüfungsteil. In der schriftlichen Prüfung sind Aufgaben im Multiple-Choice-Verfahren zu lösen. Eine Aufgabe wird dabei allerdings nur als richtig gewertet, wenn alle richtigen Antwortmöglichkeiten von Ihnen erkannt und angekreuzt wurden.

Die Prüfung wird nach dem 100-Punkte-Schema der Industrie- und Handelskammern bewertet. Um die schriftliche Prüfung zu bestehen, müssen mindestens 50 Punkte erreicht werden. Das entspricht der Hälfte der Aufgaben. Als Zeitvorgabe sind 180 Minuten angesetzt.

Im praktischen Prüfungsteil der AEVO-Prüfung, sind zwei Alternativen vorgesehen. Es kann zwischen der Durchführung einer Ausbildungssituation oder einer Präsentation gewählt werden. Im Anschluss an die Durchführung oder die Präsentation findet ein Fachgespräch statt. Für die Durchführung oder Präsentation der Ausbildungssituation stehen 15 Minuten zur Verfügung. Das anschließende Fachgespräch ist dann ebenfalls für nochmal 15 Minuten angesetzt. Auch im praktischen Prüfungsteil, müssen von Ihnen 50 Punkte erreicht werden.

Als Bestanden gilt die AEVO-Prüfung, wenn jeder der beiden Prüfungsteile mit mindestens 50 Punkten absolviert wurde. Ein nicht bestandener Prüfungsteil kann zweimal wiederholt werden.

Wer in einem anerkannten Ausbildungsberuf ausbilden will, muss demnach eine AEVO-Prüfung ablegen. Ausgenommen davon sind, die sogenannten freien Berufe. Wer in diesen Berufen arbeitet und ausbilden will braucht keine Berechtigung nach der AEVO.

Wer macht was?

Betriebe, die ausbilden möchten, müssen in ihrer Art und Einrichtung dafür geeignet sein. Ausbildungsbetriebe sollten daher alle Teile der Ausbildung selbst vermitteln können. Ist das nicht möglich, heißt das nicht, dass ein Unternehmen als Ausbildungsbetrieb ausscheidet. Stattdessen kann eine überbetriebliche Ausbildung oder eine Ausbildung im Verbund vereinbart werden. Relevante Bestandteile der Ausbildung werden dann in einem anderen Unternehmen oder einer Einrichtung vermittelt.

Außerdem brauchen Auszubildende einen Arbeitsplatz. Werkzeuge oder andere Ausbildungsmittel müssen Auszubildenden kostenfrei zur Verfügung gestellt werden.

Ausbildende stellen Auszubildende zur Berufsausbildung ein. Somit ist der Ausbildende das Unternehmen beziehungsweise ein Vertreter /eine Vertreterin des Unternehmens. Ausbildende sind Vertragspartner der Auszubildenden. Sie stellen Auszubildende ein und tragen die Verantwortung für eine ordnungsgemäße Berufsausbildung. Ausbildende müssen persönlich geeignet sein. Die fachliche Eignung benötigen Ausbildende nur, wenn sie persönlich ausbilden.

In der Regel wird vom Ausbildenden ein Ausbilder oder eine Ausbilderin bestellt, um die Ausbildung im Unternehmen umzusetzen. Der Ausbilder oder die Ausbilderin ist die Person, die Auszubildenden die Fähigkeiten, Fertigkeiten und Kenntnisse vermittelt, die zur Erlangung der beruflichen Handlungsfähigkeit notwendig sind. Ausbilderinnen und Ausbilder müssen persönlich und fachlich geeignet sein.

Ausbildungsbeauftragte sind Fachkräfte im Unternehmen, die eingesetzt werden, um die Auszubildenden in den Fachabteilungen zu betreuen. Ausbildungsbeauftragte benötigen für ihre Aufgabe lediglich die persönliche Eignung. Die fachliche Eignung müssen Ausbildungsbeauftragte nicht nachweisen. Eine ausbildende Fachkraft sollte jedoch in ihrem Themengebiet über gute fachliche Kenntnisse verfügen. Sie sollte außerdem einige Grundbegriffe der Methodik und Didaktik kennen, sowie gut auf die Aufgabe vorbereitet werden.

Wann darf ich an der AEVO-Prüfung teilnehmen?

Seitdem 2009 die AEVO überarbeitet wurde, haben sich auch die Zulassungsvoraussetzungen für die AEVO-Prüfung geändert. Im Moment gelten keine gesonderten Voraussetzungen. Sie müssen keine formalen Voraussetzungen erfüllen und es muss keine abgeschlossene Berufsausbildung nachgewiesen werden.

Was lerne ich im Vorbereitungslehrgang?

Die AEVO schreibt nicht vor, dass Sie überhaupt einen Lehrgang besuchen müssen. Sie können selbst wählen, wie Sie sich auf die Prüfung vorbereiten möchten. Sie müssen auch nicht an einem IHK-Seminar teilnehmen, bevor Sie zur Prüfung zugelassen werden. Ihre Vorbereitung können Sie somit auch online machen.

In der Prüfung müssen Sie nachweisen, dass Sie Ausbildungssituationen selbstständig planen, durchführen und kontrollieren können.
Die Handlungsfelder, in denen Sie sich entsprechend der AEVO auskennen müssen, sind:
1. Ausbildungsvoraussetzungen prüfen und Ausbildung planen
2. Ausbildung vorbereiten und bei der Einstellung von Auszubildenden mitwirken
3. Ausbildung durchführen
4. Ausbildung abschließen

Die inhaltlichen Anforderungen sind dabei teilweise sehr detailliert. Deshalb empfiehlt es sich, dass Sie vor der Prüfung einen entsprechenden AEVO-Vorbereitungskurs besuchen.

Wie melde ich mich zur AEVO-Prüfung an?

Die Anmeldung zur Prüfung muss bei der IHK erfolgen, in deren Zuständigkeitsgebiet Ihr Wohn- oder fester Arbeitsort liegt.

Auf der Internetseite der jeweiligen IHK, sehen Sie unter der Rubrik „Weiterbildung“ die angebotenen Termine für die AEVO-Prüfungen, sowie zusätzliche Informationen. Dort finden Sie ein Anmeldeformular.

In der Regel werden von Ihnen folgende Informationen für die Anmeldung benötigt:

  • Ihr Name, die Anschrift und Kontaktdaten
  • Ihr gewünschter Prüfungstermin
  • Die Art der Prüfung – ob es sich um eine Erstprüfung oder Wiederholungsprüfung handelt
  • Eine Angabe über den besuchten Vorbereitungslehrgang
  • Falls der Arbeitgeber die Prüfungsgebühren bezahlt eine Kostenübernahmeerklärung

Bei vielen Kammern muss die Anmeldung zur Prüfung spätestens sechs Wochen vor dem Prüfungstermin erfolgen. Diese Anmeldefristen sollten Sie bei Ihrer Planung berücksichtigen. Aufgrund der hohen Nachfrage kann es bei einigen Industrie- und Handelskammern vorkommen, dass die AEVO-Prüfung bereits einige Monate vorher ausgebucht ist.

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