Wissen für die AEVO-Prüfung: Jugendarbeitsschutzgesetz

Wissen für die AEVO-Prüfung: Jugendarbeitsschutzgesetz

Mit dem Jugendarbeitsschutzgesetz sollen Jugendliche vor Tätigkeiten geschützt werden, die zu früh beginnen, zu lange dauern, zu schwer sind, sie gefährden oder in anderer Weise ungeeignet sind. So soll sichergestellt werden, dass die Entwicklung der Jugendlichen ungestört verlaufen kann und ihre die Gesundheit nicht gefährdet wird. Auch in der schriftlichen AEVO-Prüfung, werden Sie Fragen zu den Bestimmungen des Jugendarbeitsschutzgesetzes erwarten.

Für wen gilt das Jugendarbeitsschutzgesetz?

Für Ihre AEVO-Prüfung sollten Sie zunächst wissen, für wen das Jugendarbeitsschutzgesetz eigentlich gilt. Es gilt nämlich nicht für Auszubildende, sondern für die Beschäftigung von Personen, die noch nicht 18 Jahre alt sind. Es gilt also sowohl für junge Menschen, die sich in einer Berufsausbildung befinden, jedoch auch bei einer Beschäftigung als Arbeitnehmer oder Heimarbeiter. Dementsprechend fällt auch ein minderjähriger Arbeitnehmer unter die Regelungen des Jugendarbeitsschutzgesetzes und dessen Bestimmungen sind anzuwenden.

Jugendarbeitsschutzgesetz gilt für Personen, die noch nicht 18 Jahre alt sind

Das Jugendarbeitsschutzgesetz definiert Jugendliche als Personen, die bereits 15 Jahre, aber noch nicht 18 Jahre alt sind. Für Personen unter 15 Jahren wird die Bezeichnung „Kind“ verwendet. Bei Fragen in Ihrer AEVO-Prüfung bei denen ein Alter von Auszubildenden angegeben ist, sollten Sie zunächst also immer prüfen, ob das Jugendarbeitsschutzgesetz oder das Arbeitszeitgesetz anzuwenden ist.

Wie lange dürfen Auszubildende beschäftigt werden?

Die mögliche Arbeitszeit für Jugendliche ist im Paragraf 8 Jugendarbeitsschutzgesetz definiert. Jugendliche dürfen nicht mehr als acht Stunden täglich und nicht mehr als 40 Stunden wöchentlich beschäftigt werden. Die Arbeitszeit ist von Beginn der Tätigkeit bis zum Ende der Tätigkeit ohne die jeweiligen Pausen definiert. Möglich ist jedoch eine Ausnahmeregelung, bei der jugendliche Auszubildende an einem Tag pro Woche mehr als 8 Stunden beschäftigt werden würfen. Dies gilt jedoch nur, sofern sie an einem Tag in der gleichen Woche, weniger als 8 Stunden eingesetzt werden. Sollte es durch die betriebliche Organisation also einmal erforderlich sein, dass Auszubildende an einem Tag 8,5 Stunden eingesetzt werden, so müssen sie an einem anderen Tag ein Ausgleich von mindestens einer halben Stunde bekommen und dürfen an diesem Tag maximal 7,5 Stunden beschäftigt werden.

40 Stunden pro Woche dürfen nicht überschritten werden

In Summe sind die höchstmöglichen 40 Stunden pro Woche zu beachten. Diese dürfen nicht überschritten werden. Bei mehr als 4,5 Stunden Arbeitszeit, muss Auszubildenden entsprechend Paragraf 11 Jugendarbeitsschutzgesetz mindestens 30 Minuten Pause gewährt werden. Sobald Auszubildende mehr als 6 Stunden arbeiten, stehen ihnen 60 Minuten Pause zu. Eine Pause gilt jedoch erst ab 15 Minuten auch als Pause. Alle Arbeitsunterbrechungen unter 15 Minuten, dürfen nicht als Pause gewertet werden. Achten Sie also bei Fragen in der schriftlichen AEVO-Prüfung darauf, wie lange Auszubildende ohne Pause eingesetzt wurden.

Auszubildende müssen außerdem die Möglichkeit haben, die Pause ungestört verbringen zu können. Sie dürfen die Pause nicht an einem Ort verbringen, wo weiterhin gearbeitet wird. Sofern es einem Unternehmen nicht möglich ist, einen Pausenraum als Rückzugsort zur Verfügung zu stellen, dann muss an Orten, an denen Auszubildende beschäftigt sind, für die Dauer der Pause, die Arbeit eingestellt werden. Die Ruhepausen zählen außerdem nicht zur Arbeitszeit. Bei einer Arbeitszeit von acht Stunden und einer Stunde Pause, wären Auszubildende neun Stunden im Betrieb.

Welche Ruhezeiten gelten für jugendliche Auszubildende?

Von dem Zeitpunkt ab, an dem Auszubildende nach Hause gehen, bis zu dem Zeitpunkt an denen sie die Arbeit wieder aufnehmen, müssen mindestens 12 Stunden liegen. Das ist in Paragraf 13 des Jugendarbeitsschutzgesetzes geregelt. Diese Freizeit, steht den Auszubildenden frei zur Verfügung und sie können sie nutzen, wie sie möchten. In der Freizeit, dürfen Ausbilderinnen und Ausbilder nicht verlangen, dass Ausbildungsinhalte nachgearbeitet werden. Das gilt als auch für den schriftlichen Ausbildungsnachweis. Sie müssen Auszubildenden die Möglichkeit geben, Ausbildungsnachweise am Arbeitsplatz zu führen.

Entsprechend Paragraf 14 Jugendarbeitsschutzgesetz, dürfen jugendliche Auszubildende nur in der Zeit von 6:00 Uhr bis 20:00 Uhr beschäftigt werden. Für diese Bestimmung, gibt jedoch verschiedene Ausnahmeregelungen. So dürfen zum Beispiel Auszubildende in der Landwirtschaft und in Bäckereien auch vor 6:00 Uhr eingesetzt werden. Der Gastronomie hingegen, besteht die Möglichkeit, dass Auszubildende bis maximal 22:00 Uhr beschäftigt werden. Damit wird das Jugendarbeitsschutzgesetz den besonderen Anforderungen der verschiedenen Ausbildungsberufe gerecht.

Für Ihre AEVO-Prüfung sollten Sie sich daher mit den Paragrafen 8, 11, 13 und 14 des Jugendarbeitsschutzgesetzes vertraut machen.

Jugendliche Auszubildende dürfen nur an 5 Tagen in der Woche beschäftigt werden

Paragraf 15 Jugendarbeitsschutzgesetz regelt, dass Jugendliche nur an fünf Tagen in der Woche beschäftigt werden dürfen. Die beiden wöchentlichen Ruhetage sollen nach Möglichkeit aufeinander folgen. In der Regel sind das der Samstag und der Sontag, denn Paragraf 16 Jugendarbeitsschutzgesetz legt fest, dass Jugendliche Samstags und Sonntags nicht beschäftigt werden dürfen. Hierzu gibt es allerdings sehr viele Ausnahmen. Das ist zum Beispiel im Einzelhandel, in der Landwirtschaft, im Verkehrswesen, in der Gastronomie oder bei außerbetrieblichen Maßnahmen der Fall. Wichtig ist hier, dass Auszubildende nicht konsequent jeden Samstag und Sonntag beschäftigt werden dürfen, sondern dass maximal zwei dieser Tage pro Monat genutzt werden dürfen.

Wieviel Urlaub steht jugendlichen Auszubildenden zu?

Die Urlaubsansprüche des jugendlichen Auszubildenden sind in Paragraf 19 Jugendarbeitsschutzgesetz geregelt. Diesen Paragraphen sollten Sie für Ihre AEVO-Prüfung kennen. Urlaub steht den Auszubilden pro Kalenderjahr zu, wobei das Alter des Auszubildenden zu Beginn des Kalenderjahres zu beachten ist.

Demnach beträgt der Urlaub jährlich
• mindestens 30 Werktage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahrs noch nicht 16 Jahre alt ist,
• mindestens 27 Werktage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahrs noch nicht 17 Jahre alt ist,
• mindestens 25 Werktage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahrs noch nicht 18 Jahre alt ist.

Da im Jugendarbeitsschutzgesetz (und auch im Bundesurlaubsgesetz) ausschließlich Werktage berücksichtigt sind, Auszubildende jedoch eine Fünftagewoche haben, müssen die Werktage in Arbeitstage umgerechnet werden. Der Urlaubsanspruch richtet sich nicht nach dem Ausbildungsjahr, sondern immer nach dem Kalenderjahr. Anteilige Urlaubsansprüche, können über die ein Zwölftel-Regelung berechnet werden.

Hierzu ein Beispiel, wie es auch in Ihrer AEVO-Prüfung vorkommen kann:
Maximilian macht in Ihrem Unternehmen eine Ausbildung. Er ist im zweiten Ausbildungsjahr. Er hat am 31. Juli seinen 18. Geburtstag gefeiert. Wie viel Werktage Urlaub stehen Maximilian zu?

Richtige Antwort: Maximilian stehen 25 Werktage Urlaub zu, da er zu Beginn des Kalenderjahres noch 17 Jahre alt war (Paragraf 19 Jugendarbeitsschutzgesetz).

Da Auszubildende eine Fünftagewoche haben, müssen nun die angegebenen Werktage noch in Arbeitstage umgerechnet werden.
In unserem Fall, würde die Rechnung lauten: (25 Werktage / 6) x 5 = 20,8 Arbeitstage.
Damit würde Maximilian für dieses Kalenderjahr 20,8 Arbeitstage Urlaub zustehen (aufgerundet 21 Arbeitstage).

Achten Sie in Ihrer AEVO-Prüfung also darauf, wie alt Auszubildende bei den Fragestellungen zu Beginn des Kalenderjahres sind und ob in der Frage bzw. den Antworten, von Werktagen oder Arbeitstagen gesprochen wird.

Pflicht einer ärztlichen Erstuntersuchung vor dem Beginn der Ausbildung

Bevor Jugendliche eine Ausbildung beginnen, muss entsprechend Paragraf 32 Jugendarbeitsschutzgesetz eine ärztliche Erstuntersuchung vorliegen. Ein Hausarzt oder ein Betriebsarzt stellt dabei fest, dass Auszubildende körperlich, geistig und psychisch in der Lage sind den Ausbildungsberuf auszuführen. Erst wenn diese Untersuchung erfolgt ist, können Auszubildende eine Ausbildung antreten. Weiterhin haben sich Ausbildungsbetriebe ein Jahr nach Aufnahme der ersten Beschäftigung eine Bescheinigung darüber vorlegen zu lassen, dass eine Nachuntersuchung stattgefunden hat.

Mit diesen wichtigen Bestimmungen aus dem Jugendarbeitsschutzgesetz, sollten Sie sowohl für Ihre AEVO-Prüfung, als auch im Ausbildungsalltag vertraut sein.

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2 Kommentare. Hinterlasse eine Antwort

  • Sind die 27 Werktage für die Berechnung nicht eigentlich 25? Er ist zu beginn des Jahres 17, hat damit 25 Tage Werktage Urlaubsanspruch und diese müssen dann verrechnet werden oder?

    Antworten
    • AEVO Online GmbH
      1. März 2022 11:39

      Hallo,
      stimmt, dem Auszubildenden im Beispiel stehen 25 Werktage Urlaub zu, da er zu Beginn des Kalenderjahres noch 17 Jahre alt war (§ 19 Jugendarbeitsschutzgesetz). Die die Umrechnung in Arbeitstage bei einer 5 Tage Woche: (25 Werktage / 6) x 5 = 20,8 Arbeitstage.
      Viele Grüße und eine erfolgreiche Prüfung!
      Das Team von AEVO Online

      Antworten

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