Im Ausbildungsrahmenplan sind das Richtlernziel und das Groblernziel enthalten. Der Ausbildungsrahmenplan ist eine detaillierte Anleitung zur zeitlichen und sachlichen Gliederung der Berufsausbildung und die Grundlage der Lernziele für Ihre AEVO-Prüfung.
Die sachliche Gliederung ist nach Funktionsbereichen eingeteilt und beschreibt, die Bereiche des Ausbildungsbetriebs, die die Auszubildenden kennenlernen sollen. Die Lernziele der sachlichen Gliederung sind als Soll-Zustand formuliert. Es ist dort ebenfalls definiert, welche Mindestinhalte mit der Berufsausbildung erreicht werden müssen. Diese Mindestinhalte ermöglichen eine Vergleichbarkeit der Berufsabschlüsse.
Richtlernziel und Groblernziel als Grundlage für das Feinlernziel
Das Richtlernziel und das Groblernziel aus dem Ausbildungsrahmenplan benötigen Sie als Grundlage für die formulierung des Feinlernziels für Ihre AEVO-Prüfung. Das Richtlernziel ist dabei identisch mit den Punkten des Ausbildungsberufsbilds der Ausbildungsordnung.
Richtlernziele beschreiben die (Aus-) Richtung, in denen Lernen erfolgen soll. Sie bilden die übergeordnete Grundlage, an denen sich die Groblernziele orientieren und lassen dem Ausbilder daher einen großen Handlungs- und Entscheidungsspielraum. Das Richtlernziel des von Ihnen gewählten Themas, übernehmen Sie unverändert in das schriftliche Konzept für Ihre AEVO-Prüfung.
Die Groblernziele konkretisieren dann die Richtlernziele und werden aus ihnen entwickelt. In den Groblernzielen ist bereits eine erste (grobe) Beschreibung des gewünschten Endverhaltens enthalten und es ist darin definiert, dass Auszubildende zu etwas Bestimmten in der Lage sein sollen, wenn dieses Lernziel erreicht ist.
Ein Groblernziel, kann die Basis für mehrere Feinlernziele sein. Für Ihre AEVO-Prüfung entscheiden Sie sich jedoch nur für ein Feinlernziel. Ein Feinlernziel beschreibt das genaue Verhalten, welches Auszubildende am Ende der Ausbildungseinheit aufweisen sollen. Es lässt dabei keinen Interpretationsspielraum bei der Zielerreichung mehr zu.
Feinlernziele werden durch den Ausbilder festgelegt
Die Feinlernziele müssen demnach individuell durch Ausbilderinnen und Ausbilder definiert werden. Sie werden aus dem Groblernziel abgeleitet und beschreiben das gewünschte (überprüfbare) Endverhalten nach erfolgreichem Lernen ganz konkret. Dieses Feinlernziel ist dann an betriebsspezifische Erfordernisse und die Auszubildenden anzupassen. Da sich die Ausbildungsordnungen nicht so schnell verändern, wie der technische Wandel fortschreitet, sind die Feinlernziele ebenfalls an die technischen Veränderungen anzupassen.
Zur Vorbereitung auf Ihre praktische Ausbildereignungsprüfung gehört es also, dass Sie sich aus dem Ausbildungsrahmenplan ein Richtlernziel und das dazugehörige Groblernziel eines Ausbildungsberufs heraussuchen.