Die richtige Auswahl und Formulierung der Lernziele kann darüber entscheiden, ob Sie Ihre Ausbildereignungsprüfung erfolgreich bestehen oder nicht.
Ihr ganz großer Vorteil liegt darin, dass Sie für Ihre Ausbildereignungsprüfung das Thema und das Lernziel selbst bestimmen dürfen. Diese Chance sollten Sie auf jeden Fall clever für sich nutzen.
Ausbildungsrahmenplan als Grundlage für die Lernziele
Der Ausbildungsrahmenplan ist eine detaillierte Anleitung zur zeitlichen und sachlichen Gliederung der Berufsausbildung und die Grundlage der Lernziele für Ihre Ausbildereignungsprüfung.
Die sachliche Gliederung ist nach Funktionsbereichen eingeteilt und beschreibt, die Bereiche des Ausbildungsbetriebs, die die Auszubildenden kennenlernen sollten. Die Lernziele der sachlichen Gliederung sind als Soll-Zustand formuliert. Es ist dort ebenfalls definiert, welche Mindestinhalte mit der Berufsausbildung erreicht werden müssen. Diese Mindestinhalte ermöglichen eine Vergleichbarkeit der Berufsabschlüsse.
Jedes Lernziel ist in vorangehende und nachfolgende Lernziele eingebettet
Die vorausgegangenen Lernerfolge sind das Fundament für die erfolgreiche Aneignung der neuen Lerninhalte, was bereits bei der Planung berücksichtigt werden sollte. Die Lerninhalte sollten somit einer hierarchischen Abstufung folgen: Von einfachen und überschaubaren Themen zu Beginn der Ausbildung, hin zu zusammengesetzten und komplexen Aufgabenstellungen im letzten Ausbildungsjahr. Die genaue Reihenfolge der Inhalte, ist Ihnen nicht immer vom Ausbildungsrahmenplan vorgeschrieben, sondern Sie können die Inhalte flexibel planen.
Wie Sie Lernziele richtig definieren
Im Ausbildungsrahmenplan sind das Richtlernziel und das Groblernziel enthalten. Beide benötigen Sie als Grundlage für die Operationalisierung des Feinlernziels für Ihre Ausbildereignungsprüfung. Das Richtlernziel ist dabei identisch mit den Punkten des Ausbildungsberufsbilds der Ausbildungsordnung.
Um das zu verdeutlichen, nehmen wir einen Auszug des Ausbildungsrahmenplans für den Ausbildungsberuf Kaufmann/-frau im Einzelhandel als Beispiel.

Die Schlagworte Warenpräsentation, Kundenservice und Preisbildung sind die Richtlernziele. Richtlernziele beschreiben die (Aus-) Richtung, in denen Lernen erfolgen soll. Sie bilden die übergeordnete Grundlage, an denen sich die Groblernziele orientieren und lassen dem Ausbilder daher einen großen Handlungs- und Entscheidungsspielraum. Das Richtlernziel des von Ihnen gewählten Themas, übernehmen Sie unverändert in das schriftliche Konzept für Ihre Ausbildereignungsprüfung.
Groblernziele machen Richtlernziele konkret
Groblernziele hingegen, werden aus den Richtlernzielen entwickelt und konkretisieren diese. Es ist bereits eine Beschreibung des gewünschten Endverhaltens enthalten und darin definiert, dass der Auszubildende zu etwas Bestimmten in der Lage sein soll, wenn dieses Lernziel erreicht ist. In diesem Beispiel wäre das „Waren verkaufswirksam präsentieren, Dekorationsmittel einsetzen“. Das Endverhalten wird in diesem Fall über das Wort „präsentieren“ vermittelt. Wenn etwas „präsentiert“ wird, kann es beobachtet werden.
Das Groblernziel „Waren verkaufswirksam präsentieren“ für einen Auszubildenden zum Kaufmann im Einzelhandel dient als Basis dafür, dass der Auszubildende lernt, dem Kunden ein hochpreisiges Kleid anders zum Kauf zu präsentieren, als das zum Beispiel bei einem T-Shirt der Fall ist. In der Herrenausstattung, kann auch dazugehören, wie eine Krawatte in verschiedenen Arten gebunden werden kann. Daran ist zu erkennen, wie dasselbe Groblernziel die Basis für mehrere Feinlernziele sein kann. Das Groblernziel des von Ihnen gewählten Themas, übernehmen Sie ebenfalls unverändert in das schriftliche Konzept für Ihre Ausbildereignungsprüfung.
Feinlernziele werden durch den Ausbilder festgelegt
Die Feinlernziele müssen demnach individuell durch den Ausbilder definiert werden. Sie werden aus dem Groblernziel abgeleitet und beschreiben das gewünschte (überprüfbare) Endverhalten nach erfolgreichem Lernen ganz konkret. Dieses Feinlernziel ist dann an betriebsspezifische Erfordernisse und den Auszubildenden anzupassen. Da sich die Ausbildungsordnungen nicht so schnell verändern, wie der technische Wandel fortschreitet, sind die Feinlernziele auch an die technischen Veränderungen anzupassen.
Zur Vorbereitung auf Ihre praktische Ausbildereignungsprüfung gehört es also, dass Sie sich aus der Ausbildungsordnung ein Richtlernziel und das dazugehörige Groblernziel eines Ausbildungsberufs heraussuchen.
Kognitiver, affektiver und psychomotorischer Lernzielbereich
Erfolgreiches Lernen erfordert, eine dem Inhalt angepasste Lernsituation und didaktisch aufbereiteten Lernstoff bereitzustellen. Da jeder Mensch anders lernt und Gelerntes behält, ist es wichtig verschiedene Lernbereiche anzusprechen.
- Kognitiver Lernzielbereich = beschreibt Wissen, erkennen und begreifen (Kenntnisse)
- Affektiver Lernzielbereich = Bereich der Einstellungen, Gefühle, Interessen und Werte (Verhaltensweisen)
- Psychomotorischer Lernzielbereich = bezeichnet die manuellen Tätigkeiten (Fertigkeiten)
In jedem dieser drei Lernbereiche gibt es dann wiederum verschiedene Schwierigkeitsstufen.
Die Lernbereiche gehen zurück auf Johann Heinrich Pestalozzi, der gesagt hat: „Ganzheitliches Lernen findet mit Kopf, Herz und Hand statt.“ Der „Kopf“ ist dabei der kognitive Bereich und betrifft eine Veränderung des Wissens. Das „Herz“ steht für die Verinnerlichung von Kenntnissen, die dadurch so selbstverständlich angewendet werden, dass darüber nicht einmal mehr nachgedacht werden muss. Der psychomotorische Lernbereich – die „Hand“ – ist dadurch gekennzeichnet, dass der Auszubildende neue Handgriffe erlernen soll.
Gerade der psychomotorische Lernzielbereich, wird in der Ausbildereignungsprüfung am häufigsten falsch interpretiert. Der Auszubildende soll nach einer Lerneinheit mit seiner Hand etwas tun können, was er vorher nicht konnte. Der Fehler dabei ist, dass dem psychomotorischen Lernzielbereich ein Lernziel zugeordnet wird, welches diesen Bereich überhaupt nicht betrifft. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn der Auszubildende lernen soll, ein Formular korrekt auszufüllen. Bevor Sie dieses Thema nun in Ihrer Ausbildereignungsprüfung auswählen, sollten Sie sich fragen, ob Sie als Grundschullehrer tätig sind – denn lediglich ein Grundschullehrer, kann von sich behaupten, dem Auszubildenden das Schreiben beigebracht zu haben. Schreiben, können Auszubildende jedoch meist, wenn sie bei Ihnen die Ausbildung beginnen. Vielmehr lernt der Auszubildende bei Ihnen, welche Informationen er woher bekommt und an welcher Stelle diese dann im entsprechenden Formular einzutragen sind.
Somit sind die Veränderungen, die mit dem Lernprozess einhergehen nicht dem psychomotorischen, sondern dem kognitiven Lernzielbereich zuzuordnen. Es gibt also durchaus Themen, bei denen der psychomotorische Lernzielbereich gar nicht angesprochen wird. Immer jedoch, werden sowohl der kognitive als auch der affektive Lernzielbereich involviert.
Achten Sie in Ihrer Ausbildereignungsprüfung also darauf, dass das Lernziel, der Lernzielbereich und die Ausbildungsmethode zusammenpassen.