Ist es sinnvoll Azubis das Smartphone zu verbieten?

Ist es sinnvoll Azubis das Smartphone zu verbieten?

Das Smartphone ist aus der täglichen Kommunikation nicht mehr wegzudenken. Es werden Nachrichten mit WhatsApp verschickt, Videos auf Youtube oder TickTock angeschaut und Fotos bei Instagram begutachtet. Im Alltag von Jugendlichen, ist es ein fester Bestandteil. Daher stellt sich für Ausbilderinnen und Ausbilder oftmals die Frage: „Soll ich meinen Azubis das Smartphone am Ausbildungsplatz verbieten?“.

Entsprechend der JIM-Studie des medienpädagogischen Forschungsverbunds Südwest von 2021, besitzen 94 Prozent der Jugendlichen ein Smartphone. Für Auszubildende ist der Umgang mit dem Handy also ganz normal. Da wird auch mal das Mittagessen fotografiert und ohne Selfie vergeht ohnehin kein Tag.

Abbildung: JIM-Studie Gerätebesitz Jugendlicher 2021

Im Rahmen ihres Direktionsrechts, können Arbeitgeber den Auszubildenden die Nutzung des Smartphones durchaus untersagen. Den Azubis die Handynutzung generell zu verbieten, ist jedoch nicht unbedingt zu empfehlen. Überlegen Sie lieber, welche Alternativen es gibt, das Smartphone in den Ausbildungsalltag einzubinden. Für die Jugendlichen hat permanente Kommunikation einen wichtigen Stellenwert. Jede Nachricht und jedes „gefällt mir“ ist wie eine kleine Belohnung.

Legen Sie allgemeingültige und faire Regeln fest

Allerdings sollten Sie allgemeingültige und faire Regeln innerhalb des Unternehmens aufstellen und sich dabei nicht ausschließlich auf einzelne Personen beziehen. Sie können die Entscheidung, wie und in welchem Umfang das Smartphone genutzt werden darf, jedoch an die jeweilige Hierarchiestufe binden.

Beispiele für Regeln können sein:

  • Das Handy ist während der Arbeitszeit stumm zu schalten. Private Telefonate sind auf wichtige Notfälle zu beschränken.
  • Auf Anweisung des Vorgesetzten oder weisungsberechtigter Personen, ist das Mobiltelefon komplett auszuschalten.
  • In den Aufenthaltsräumen ist während der Pausen die Nutzung des privaten Handys erlaubt.
  • Es ist im Unternehmen nicht gestattet, Foto- oder Videoaufnahmen zu machen. Eine Sondererlaubnis, zum Beispiel bei firmeninternen Veranstaltungen, ist vorab bei den Vorgesetzten einzuholen und lediglich für das benannte Ereignis gültig.

Jugendliche sind in den sozialen Netzwerken oft gut vernetzt. Deshalb können durch Funktionen wie Kontaktlisten und Gruppen, schnell und unkompliziert Bilder an den gesamten Freundeskreis weitergegeben werden.

Inhalte verbreiten sich somit in kürzester Zeit und erzielen eine hohe Reichweite. Allerdings kann genau das im betrieblichen Umfeld unerwartet zum Problem werden.

Smartphone: Ausbilderinnen und Ausbilder sind Vorbilder

Am Ausbildungsplatz gemachte Bilder, können vertrauliche Informationen enthalten, die nicht für die Öffentlichkeit gedacht sind. Passiert ist das ganz schnell: durch ein im Hintergrund geöffnetes Bestellformular am Bildschirm, Versandetiketten in der Produktion oder auch durch Notizen, die auf einem Wandkalender zu sehen sind. Wichtig ist, dass Sie Ihre Auszubildenden und Mitarbeitenden dafür sensibilisieren, welche Auswirkungen ein an sich harmloses Foto haben kann.

Durch Ihren eigenen Umgang mit dem Smartphone und die Beachtung (oder Missachtung) der entsprechenden Regeln des Unternehmens, nehmen Sie als Ausbilderin oder Ausbilder in diesem Zusammenhang eine Vorbildfunktion ein. Wenn während der Arbeitszeit das Smartphone nicht genutzt werden darf, dann sollten Sie sich ebenfalls daran halten. Dieses transparente Handeln fördert Vertrauen und ist damit die Basis für eine langfristige und motivierende Zusammenarbeit.

Abbildung von zwei Ausbildern
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