Unsere Auszubildenden können uns die Frage nach ihren Schwächen häufig leichter beantworten als die Frage nach ihren Stärken. Das liegt auch daran, dass uns bereits als Kinder und Jugendliche häufiger vor Augen geführt wird, was wir nicht können, was wir besser lassen sollten und welche Fehler wir machen.
Die Ausbildereignungsverordnung, kurz AEVO, möchte die Qualifikationen der Ausbilder und Ausbilderinnen sicherstellen und eine qualitative Ausbildung gewährleisten. Welche Anforderungen und welche Aufgaben kommen auf zukünftige Ausbilderinnen und Ausbilder zu und was erwartet sie in der Ausbildereignungsprüfung?
Für Ihre AEVO-Prüfung müssen Sie wissen, wer ausbilden darf, denn Ausbilderinnen und Ausbilder können in den unterschiedlichen Branchen tätig sein. Die Rahmenbedingungen für die betriebliche Ausbildung sind jedoch strikt geregelt.
Überforderung, Hilflosigkeit, Versagensangst, Ärger oder Enttäuschung – Gefühle, wie sie bei unseren Azubis vorkommen können. Gerade zu Beginn der Ausbildung ist für die jungen Menschen noch vieles neu und auch vermeintlich einfache Situationen können negative Emotionen auslösen.
Gemäß § 20 BBiG haben Sie im Berufsausbildungsvertrag eine Probezeit mit den Auszubildenden zu vereinbaren. Diese muss mindestens einen Monat und darf höchstens vier Monate betragen. Die Probezeit dient in erster Linie dazu, einen genaueren Eindruck davon zu gewinnen, ob die Berufsausbildung erfolgreich abgeschlossen werden kann.
Ein Ausbildungsplatz ist nach dem Schulabschluss ein neuer Lebensabschnitt, selbst wenn es sich dabei um den Traumberuf handelt. Für die Jugendlichen ist diese Zeit oft mit viel Ungewissheit besetzt.






