Bevor das Ende der Probezeit naht

Bevor das Ende der Probezeit naht

Entsprechend des Paragraf 20 BBiG, haben Sie im Berufsausbildungsvertrag gemeinsam mit den Auszubildenden eine Probezeit zu vereinbaren. Diese Zeit muss mindestens einen Monat und darf maximal vier Monate betragen. Die Probezeit dient vor allem dazu, einen genaueren Eindruck zu bekommen, ob die Berufsausbildung erfolgreich abgeschlossen werden kann.

Darüber hinaus soll eingeschätzt werden, ob Auszubildende:

• im ausreichenden Maße, die fachliche und persönliche Eignung für die gesamte Ausbildung aufweisen,
• für die Ausbildungsstätte geeignet sind und sich im Betrieb zurechtfinden und
• für sich die richtige Berufswahl getroffen haben.

Vor der Ausbildung Kriterien für die Probezeit festlegen

Bereits vor der Ausbildung konnten Sie die Auszubildenden anhand der Bewerbungsunterlagen und des Vorstellungsgespräches kennenlernen. Auch wenn der erste Eindruck zählt, gibt es doch immer wieder neue Faktoren, die im Betriebsalltag wichtig sind. So haben die Auszubildenden schon erste Leistungen erbracht oder konnten sich bereits im Umgang mit Kunden üben.

Um die ersten Monate der Probezeit besser beurteilen zu können, ist es sinnvoll, dass Sie vor dem Ausbildungsbeginn die Kriterien der Beurteilung festlegen.

Was sollten die Auszubildenden nach der Einarbeitungszeit können und was können Ausbilderinnen und Ausbilder nach dieser Zeit überhaupt erwarten? Diese Fragen sind nicht immer ganz einfach zu beantworten. Denn die Auszubildenden und die betrieblichen Strukturen sind verschieden. So gibt es aber bestimmte Aspekte, die Ihnen als Grundbasis für die erste Beurteilung helfen können.

So können Sie zum Beispiel bereits während der Probezeit erkennen, ob Auszubildende zuhören, wenn Sie etwas erklären und wie sie Ihre Anweisungen annehmen. Des Weiteren ist das persönliche Interesse der Auszubildenden maßgebend. Ohne Interesse an der täglichen Arbeit wird es nicht leicht, die Ausbildung mit Erfolg abzuschließen.

Je nach Komplexität der Arbeitsanweisung braucht es gerade zu Beginn manchmal mehrere Versuche, um die Aufgabe zu meistern. Dennoch ist es wichtig zu wissen, wann Auszubildende die Tätigkeit selbstständig ausführen können und ob sie bei Unverständnis nachfragen. Auch dieses Kriterium steht im engen Zusammenhang mit dem Zuhören und dem allgemeinen Ausbildungsinteresse.

Ein Augenmerk sollten Sie auf die Sorgfältigkeit und Gewissenhaftigkeit der auszuführenden Arbeiten legen. Denn auch hier spiegelt sich das Interesse an den Arbeitsabläufen wieder.

Bereits im ersten Ausbildungsjahr und in der Probezeit können Sie Auszubildenden, mit eindeutigen Regen, die Verantwortung für einfache Tätigkeiten übertragen. Allerdings gilt das nur für einfache Handlungen, die die Auszubildenden kennen, verstehen und umsetzten können.

Grundsätzlich muss dabei immer der Entwicklungsstand der Auszubildenden berücksichtigt werden. Doch je länger die Ausbildung dauert, umso mehr Verantwortung können Auszubildende übernehmen.

Probezeit nutzen, um die Eignung festzustellen

Die Ausbildung dient unter anderem zur Vorbereitung auf das spätere Arbeitsleben und das Sozialverhalten des Jugendlichen wird damit gefestigt. Achten daher Sie von Anfang an darauf, ob Ihr Auszubildender oder Ihre Auszubildende jeden Tag pünktlich ist – und das nicht nur im Betrieb, sondern auch in der Berufsschule. Kommt es doch zu Verspätungen, so ist es wichtig, zu wissen, ob eine Entschuldigung vorlag, und um welchen Zeitrahmen der Verspätung, es sich handelt.

Fehltage sollten ebenfalls zu den Beurteilungskriterien gehören. Bei Fehltagen sollte zwischen entschuldigten und unentschuldigten Fehltagen unterschieden werden.

Um einen Überblick über das Sozialverhalten der Auszubildenden zu bekommen ist es hilfreich zu wissen, wie sie in der Berufsschule zurechtkommen. Wie ist das Verhalten gegenüber Mitschülern und Lehrern? Wie steht es weiterhin um die Hilfsbereitschaft, Freundlichkeit und wie sind die allgemeinen Umgangsformen? Wie ist das Verhalten gegenüber Arbeitskollegen und Vorgesetzten?

Mit einem Beurteilungsbogen können Sie mehrere an der Ausbildung beteiligte Personen, auf Grundlage identischer Kriterien, um eine Beurteilung bitten. Gehen Sie gegenüber allen Beteiligten bereits zu Beginn der Ausbildung offen mit den Beurteilungen um und besprechen Sie mit den Auszubildenden deren Zweck sowie die der Beurteilung zugrunde gelegten Kriterien. Weisen Sie ebenfalls auf ein stattfindendes Beurteilungsgespräch hin. Besprechen Sie abschließend das Ergebnis, wie dieses zustande gekommen ist und was es bedeutet.

Jetzt gilt es zu entscheiden, wie es nach der Probezeit weiter geht. Können die Auszubildenden nach der Probezeit bleiben?

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