Wie Sie in der Probezeit feststellen, ob Azubis bleiben können

Wie Sie in der Probezeit feststellen, ob Azubis bleiben können

Schon Wilhelm Busch wusste es: „Drum prüfe, wer sich ewig bindet, ob sich nicht was Bess’res findet“. Als er mit diesem Ausspruch zitiert wurde, hatte er wahrscheinlich nicht gerade die betriebliche Ausbildung im Sinn, dennoch können drei Jahre Ausbildungszeit lange werden. Sehr lange sogar. Für beide Seiten. Also, macht es durchaus Sinn, im Vorfeld zu prüfen, wie erfolgversprechend die Zusammenarbeit werden wird. Nicht umsonst schreibt der Gesetzgeber eine Probezeit in Ausbildungsverhältnissen vor.

Die Probezeit ist in Paragraf 20 BBiG geregelt. Sie darf zwischen einem und vier Monaten betragen, wobei die vier Monate typischerweise ausgeschöpft werden sollten. Sie soll es ermöglichen, dass sich Auszubildende und Ausbildungsbetrieb kennenlernen, sowie festzustellen, ob der Ausbildungsberuf und der –betrieb zu den Auszubildenden passen. Innerhalb der Probezeit ist eine Kündigung jederzeit ohne Angabe von Gründen und ohne Einhaltung einer Frist beiderseitig möglich.

Aus diesem Grunde sollten Sie die Probezeit ernst nehmen und dazu nutzen für sich zu entscheiden, ob die Auszubildenden zum einen das Ausbildungsziel erreichen können und zum anderen in das Unternehmen passen.

Übrigens: denken Sie auch immer daran, den Ablauf der Probezeit genau im Blick behalten und nicht auf den letzten Drücker die Entscheidung über die Fortführung des Ausbildungsverhältnisses hinaus zu schieben.

Integrieren Sie Auszubildende in die betrieblichen Strukturen

Natürlich müssen sich Auszubildende erst einmal an die veränderte Situation gewöhnen. Der betriebliche Alltag stellt sie in vielerlei Hinsicht vor verschiedene Herausforderungen – da ist vielleicht die ungewohnte körperliche Belastung, das frühe Aufstehen oder die ungewohnte Forderung, dass getroffene Vereinbarungen einzuhalten sind.

Doch auch, wenn vieles für Auszubildende noch neu ist, sollten Sie bereits zu Beginn der Ausbildung darauf achten, wie sie die von Ihnen gestellten Arbeitsaufgaben umsetzen und wie sie Ihre Anweisungen annehmen. Integrieren Sie die Auszubildenden von Anfang an in den Betriebsablauf. Das bedeutet, dass sie die gleichen Aufgaben übernehmen (zum Beispiel Pausenraum aufräumen) und die gleichen Regeln einhalten müssen, wie alle anderen Azubis in den fortgeschrittenen Ausbildungsjahren.

Führen Sie in der Probezeit regelmäßige Gespräche

Abbildung: Junger Mann mit StiftGeben Sie den Auszubildenden die Möglichkeit, ehrliches Feedback zu ihren Leistungen und zu ihrem Verhalten zu bekommen. Gerade Jugendliche die bislang noch nie mit der Arbeitswelt in Kontakt gekommen sind, wissen mitunter gar nicht, was Sie von ihnen erwarten und welche Verhaltensweisen in den verschiedenen Situationen angebracht sind.

Folglich ist es sinnvoll, in der Probezeit 3-4 Gespräche in regelmäßigen Abständen zu führen. Sie haben damit die Möglichkeit gute Leistungen zu würdigen und sachliche Kritik zu äußern. In Verbindung mit getroffenen Zielvereinbarungen, die fortlaufend von Ihnen überprüft werden, können Sie die Entwicklung der Auszubildenden ganz einfach nachverfolgen.

Lassen Sie sich dabei trotzdem von Anfangserfolgen ebenso wenig beeindrucken, wie von nicht optimalem Verhalten verunsichern. Wichtig ist, die gesamte Entwicklung der Auszubildenden zu sehen und Ihren Eindruck nicht nur an Momentaufnahmen festzumachen.

Ihre letztliche Entscheidung, ob das Ausbildungsverhältnis über die Probezeit hinaus fortgesetzt werden soll, sollten Sie nicht voreilig treffen. Nehmen Sie sich die Zeit, die Ihnen für diesen Entschluss zur Verfügung steht.

Unter anderem können folgende Fragestellungen hilfreich für Sie sein:

  • Zeigen die Auszubildenden Interesse am Ausbildungsberuf und dem Unternehmen?
  • Wie verhalten sie sich bei der Vermittlung von neuen Lerninhalten? Zeigen sie Interesse und versuchen sie das Gelernte umzusetzen?
  • Stellen die Auszubildenden Fragen, wenn sie etwas nicht verstanden haben? Welche Fragen stellen sie?
  • Wie reagieren die Auszubildenden auf Arbeitsanweisungen?
  • Geben sich die Auszubildenden Mühe die Aufgaben sorgfältig und gewissenhaft auszuführen?
  • Wie ist das Verhältnis zu den ausbildenden Personen und zu den Kolleginnen und Kollegen?
  • Legen die Auszubildenden in den vereinbarten Abständen ihren Ausbildungsnachweis vor? Wie ist er geführt?
  • Sind die Auszubildenden sowohl im Ausbildungsbetrieb als auch in der Berufsschule pünktlich und zu verlässig? Aus welchen Gründen, war das nicht der Fall?

Berücksichtigen Sie das Verhalten und die Leistungen in der Berufsschule

In vielerlei Hinsicht, ist während der gesamten Ausbildungszeit ein guter Kontakt zu der Berufsschule vorteilhaft. Doch gerade zu Beginn der Ausbildung haben Sie noch kein Zeugnis, das Ihnen Auskunft über die schulischen Leistungen der Azubis gibt. Es kann daher nützlich sein das Gespräch zu suchen, um eine Einschätzung zu erhalten.

Es kommt immer wieder vor, dass sich Auszubildende im Unternehmen vorbildlich verhalten, in Berufsschulzeiten jedoch häufiger zu spät kommen, unentschuldigt fehlen oder in anderer Weise mit ihrem Verhalten auffallen.

Eines sollten Sie während der Probezeit nicht vergessen: auch für die Auszubildenden ist es eine Möglichkeit zu überprüfen, ob sie die Ausbildung wirklich in Ihrem Unternehmen abschließen möchten.

Gerade für Auszubildende mit guten Voraussetzungen für den Ausbildungsberuf ist es normalerweise kein Problem den Ausbildungsbetrieb zu wechseln, wenn ihre Anforderungen nicht erfüllt werden. Es ist also auch in diesem Fall ein Geben und Nehmen.

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