Die AEVO-Prüfung ist eine Prüfung, in der künftige Ausbilderinnen und Ausbilder ihre berufs- und arbeitspädagogische Eignung nachweisen und damit den Anforderungen des § 30 BBiG gerecht werden wollen. Sie setzt sich aus einem schriftlichen und einem praktischen Prüfungsteil zusammen.
Die schriftliche AEVO-Prüfung besteht aus Aufgaben im Multiple-Choice-Verfahren. Eine Antwort kann nur richtig oder falsch sein. Das macht die Bewertung eindeutig.
Der praktische Prüfungsteil der Ausbildereignungsprüfung ist hingegen etwas umfassender. Wie genau der praktische Prüfungsteil ablaufen soll, erfahren wir in § 4 (3) AEVO
Der praktische Teil der AEVO-Prüfung besteht aus der Präsentation einer Ausbildungssituation und einem Fachgespräch mit einer Dauer von insgesamt höchstens 30 Minuten.
Die praktische AEVO-Prüfung hat somit eine Gesamtprüfungsdauer von 30 Minuten. Diese Zeit ist immer aufgeteilt in entweder eine Präsentation oder eine praktischen Durchführung von maximal jeweils 15 Minuten und einem anschließenden Fachgespräch von ebenfalls 15 Minuten.
Wie sich die praktische Durchführung und die Präsentation unterscheiden
In der praktischen Durchführung der AEVO-Prüfung wird eine Ausbildungseinheit von Anfang bis Ende gezeigt. Dabei sollen Sie nachweisen, dass Sie auch komplexe Themen, auf das Wesentliche herunterbrechen können, damit diese ganz einfach für jemanden nachvollziehbar sind, der noch verhältnismäßig wenig (Vor-) Kenntnisse in einem Bereich hat.
Die Präsentation in der AEVO-Prüfung ist die Gestaltung einer Ausbildungseinheit. Darin erörtern Sie dem Prüfungsausschuss, wie Sie eine Ausbildungseinheit mit Auszubildenden praktisch durchführen würden. Eine Ausbildungseinheit stellt dabei ein in sich geschlossener, didaktisch gestalteter Ausbildungsabschnitt dar. Sie setzt sich zusammen aus planen, durchführen und kontrollieren.
Falls Sie in Ihrer AEVO-Prüfung praktische Durchführung machen möchten, finden Sie im Unternehmen sicherlich Kolleginnen oder Kollegen, die die Rolle der Auszubildenden übernehmen. Eine Präsentation können Sie ihnen ebenfalls vortragen. Lassen Sie sich danach Rückmeldungen geben, was gut gelungen ist, was Sie unverständlich erklärt haben und was Sie vielleicht besser machen können.
Erster möglicher Fehler in der AEVO-Prüfung: Sie gehen nicht auf die Auszubildenden ein
Zu Beginn einer Ausbildungseinheit, verfügen einzelne Auszubildende über einen anderen Wissens- und Kenntnisstand. Lassen Sie sich daher gerade bei der praktischen Durchführung einer Ausbildungseinheit nicht dazu verführen, sich strikt an das von Ihnen geplante Schema zu halten.
Gehen Sie stattdessen auf die Auszubildenden ein und achten Sie auf die Reaktion zu Ihren Ausführungen. Wenn Auszubildende Fragen haben, greifen Sie diese Fragen auf.
Denken Sie daran: In der AEVO-Prüfung sollen Sie unter anderem Ihre pädagogischen Fähigkeiten unter Beweis stellen. Wenn Sie nicht auf die Auszubildenden eingehen und sich lediglich an Ihre Planung halten, ist das Ziel verfehlt.
Dabei hilft es, Blickkontakt zu halten. Nur so können Sie erkennen, ob die Auszubildenden Ihren Ausführungen noch folgen oder gedanklich abschweifen.
Wenn für Sie als ausbildende Person ein Arbeitsvorgang bereits alltäglich ist, kann dieser Prozess für die Auszubildenden hingegen ein großer Schritt sein. Besonders wenn sie dabei neue Themenbereiche oder Fertigkeiten kennenlernen. Vergessen Sie das nicht.
Zweiter möglicher Fehler in der AEVO-Prüfung: Sie setzen keine oder nur unzureichend Medien ein
Ein gezielter Medieneinsatz soll den Lernprozess unterstützen. Medien sollen einzelne (Teil-)Schritte nachvollziehbar machen, Auszubildende aktivieren und die Selbstständigkeit fördern. Medien sind auch ideal, um Inhalte objektiv und sachlich zu vermitteln.
Ergänzend wird durch eine Visualisierung der Ausbildungsinhalte der visuelle Lerntyp angesprochen. Durch eine zielführende Visualisierung ein sinnvoller Medieneinsatz direkten Einfluss auf den Behaltensgrad der Lerninhalte.
Unter anderem können die verschiedenen Medien unterschieden werden in:
– visuelle (optische) Medien wie Flipcharts, Lehrbücher, Schaubilder …
– akustische (auditive) Medien wie CDs, Podcasts …
– audiovisuelle Medien wie Filmaufnahmen, Videoclips …
Viele unterschiedliche Medien können geeignet sein, um eine Ausbildungseinheit sinnvoll zu unterstützen. Ob diese auch wirklich alle benötigt werden, ist eine ganz andere Frage.
Genauso wie es nicht ratsam ist, gar keine Medien in der AEVO-Prüfung einzusetzen, ist eine Überdosierung ebenfalls nicht zielführend und für Auszubildende eher verwirrend als nützlich. Bei der Gestaltung der Medien ist eine Struktur wichtig, damit sie erfolgversprechend eingesetzt werden können.
Dritter möglicher Fehler in der AEVO-Prüfung: Sie haben kein konkretes Lernziel definiert
Sowohl bei der Durchführung einer Ausbildungseinheit als auch bei der Präsentation in der AEVO-Prüfung, ist die richtige Lernzielbestimmung eines der wichtigsten Kriterien, die über das Bestehen der Prüfung entscheiden.
Daher ist es wesentlich, dass sowohl die
Richtlernziele (sehr abstrakt) als auch die
Groblernziele (weniger abstrakt) und die
Feinlernziele (sehr konkret)
ausgewiesen werden, die Auszubildende erreichen sollen.
Die Lernziele beschreiben dabei die angestrebten Lernergebnisse oder genauer gesagt die Verhaltensänderung, die sich nach einem erfolgreichen Lernprozess vollziehen soll. Sie stellen also den Soll-Zustand dar, in den Auszubildende gebracht werden sollen.
Lernen geschieht dabei nicht nur auf einer Ebene, sondern in verschiedenen (Lern-) Bereichen:
– Kognitive Lernziele – Wissen und intellektuelle Fähigkeiten
– Affektive Lernziele – Werte und Einstellungen
– Psychomotorische Lernziele – motorische Fertigkeiten
Aus den erstellten Feinlernzielen wird dann die Methode für die AEVO-Prüfung abgeleitet. Insbesondere ist darauf zu achten, dass die Formulierung des Feinlernziels den gestellten Anforderungen entspricht. Jede Ausbildungseinheit muss Kontrollmaßnahmen umfassen, um sicherzustellen, dass die Auszubildenden die Lerninhalte verstanden haben.