Die AEVO-Prüfung besteht aus einem schriftlichen und einem praktischen Prüfungsteil. In der schriftlichen Prüfung sind Aufgaben im Multiple-Choice-Verfahren nach dem „Alles-oder-nichts-Prinzip“ zu lösen.
Eine Aufgabe wird dabei nur als richtig gewertet, wenn alle richtigen Antwortmöglichkeiten von Ihnen erkannt und angekreuzt wurden.
Die Fragen der schriftlichen AEVO-Prüfung werden aus allen vier Handlungsfeldern der Ausbildereignungsverordnung gestellt.
Die AEVO-Prüfung
Die AEVO-Prüfung wird nach dem 100-Punkte-Schema der IHK bewertet.
Um die schriftliche Prüfung zu bestehen, müssen mindestens 50 Punkte erreicht werden. Das entspricht der Hälfte der Aufgaben.
Es gilt der folgende Punkteschlüssel:

Beispielfragen
Beispielfrage aus Handlungsfeld 1 der AEVO
Beispielfrage aus dem Handlungsfeld 1 wie sie in der AEVO-Prüfung vorkommen kann:
Ihr Unternehmen, eine Möbelschreinerei, möchte nun auch ausbilden und Sie sollen künftig die Berufsausbildung verantworten. Geplant ist, ab dem kommenden Ausbildungsjahr einen Azubi zum Schreiner einzustellen. Außer Ihnen sind noch ein Schreinermeister und 7 Hilfskräfte beschäftigt. Welche rechtlichen Voraussetzungen muss das Unternehmen erfüllen, um künftig ausbilden zu dürfen? (Anzahl der richtigen Antworten: 2)
Antwortmöglichkeiten:
a) Der Ausbildende muss persönlich und die Ausbilder müssen persönlich und fachlich geeignet sein.
b) Der Ausbildende und die Ausbilder müssen persönlich und fachlich geeignet sein.
c) Das Unternehmen muss nach Art und Einrichtung für die Ausbildung in diesem Beruf geeignet sein. Zu berücksichtigen ist weiterhin das angemessene Verhältnis von Fachkräften zu Auszubildenden.
d) Sobald alle Ausbildungsinhalte im Unternehmen vermittelt werden können, ist die Eignung als Ausbildungsstätte gegeben. Das Verhältnis von Fachkräften zu Auszubildenden spielt dabei keine Rolle.
Erklärung zur Antwort:
Richtig sind die Antworten a und c.
Berücksichtigung bei der Beantwortung der Frage finden die Eignung des Ausbilders und die Eignung des Ausbildungsbetriebs, sowie §§ 28-30 BBiG.
Nach §§ 28-30 BBiG muss ein Ausbilder persönlich und fachlich geeignet sein. Der Ausbildende hingegen muss um ausbilden zu dürfen mindestens persönlich geeignet sein.
Entsprechend des § 27 BBiG dürfen Auszubildende nur eingestellt und ausgebildet werden, wenn die Ausbildungsstätte nach Art und Einrichtung für die Berufsausbildung geeignet ist. Dafür muss die Zahl der Auszubildenden in einem angemessenen Verhältnis zur Zahl der Ausbildungsplätze oder zur Zahl der beschäftigten Fachkräfte stehen. Falls die erforderlichen beruflichen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten nicht im vollen Umfang in einer Ausbildungsstätte vermittelt werden können, sind diese dann durch Ausbildungsmaßnahmen außerhalb der Ausbildungsstätte zu vermittelt.
Als „angemessenes Verhältnis“ zwischen Zahl der Auszubildenden und Fachkräften wird dabei im Regelfall das Folgende betrachtet: 1-2 Fachkräfte – 1 Auszubildender, 3-5 Fachkräfte – 2 Auszubilende, 6-8 Fachkräfte – 3 Auszubildende, plus 3 weitere Fachkräfte für jeden weiteren Auszubildenden.
Beispielfrage aus Handlungsfeld 2 der AEVO
Beispielfrage aus dem Handlungsfeld 2 wie sie in der AEVO-Prüfung vorkommen kann:
Das Ziel des allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes ist es, Diskriminierungen bestimmter Merkmale zu verhindern. Eine Stellenausschreibung muss, um AGG-konform zu sein, so neutral formuliert sein, dass sie sich ausschließlich auf die Tätigkeit bezieht und nur Anforderungen enthält, die für die ausgeschriebene Stelle relevant sind.
Welche Formulierung in einer Stellenanzeige ist AGG-konform? (Anzahl der richtigen Antworten: 1)
Antwortmöglichkeiten:
a) Erfahrene Sekretärin für unseren Geschäftsführer gesucht.
b) Wir stellen 2 Auftragssachbearbeiter m/w/d für die Versandabwicklung ein.
c) Wir stellen ein: junger Lagerarbeiter (m/w/d) in Teilzeit.
d) Wir suchen eine Putzfrau für unsere Büroräume. Arbeitszeit täglich ab 18:00 Uhr.
Erklärung zur Antwort:
Richtig ist die Antwort b.
Entsprechend § 3 Abs. 1 AGG liegt eine unmittelbare Benachteiligung liegt vor, wenn eine Person wegen eines in § 1 des AGG genannten Grundes (dazu gehören Benachteiligungen aufgrund der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität) eine weniger günstige Behandlung erfährt, als eine andere Person in einer vergleichbaren Situation erfährt, erfahren hat oder erfahren würde.
Wenn in einer Stellenanzeige Sachbearbeiter ohne die geschlechtsneutrale Ergänzung m/w, eine Sekretärin, eine Putzfrau oder ein junger Assistent (m/w/d) gesucht werden, so sind das Beispiele, die auf eine unmittelbare Benachteiligung hinweisen.
Beispielfrage aus Handlungsfeld 3 der AEVO
Beispielfrage aus dem Handlungsfeld 3 wie sie in der AEVO-Prüfung vorkommen kann:
Sie bilden in Ihrem Unternehmen mehrere Auszubildende im Beruf „Maler/-in und Lackierer/-in“ aus. Hierfür sind regelmäßige Belehrungen zur Arbeitssicherheit erforderlich, wobei den Auszubildenden die gesetzlichen Vorgaben dargestellt werden.
Welche Ausbildungsmethode ist für diesen Zweck geeignet? (Anzahl der richtigen Antworten: 1)
Antwortmöglichkeiten:
a) Modell der vollständigen Handlung
b) Vier-Stufen-Methode
c) Rollenspiel
d) Projektmethode
e) Kurzvortrag
Erklärung zur Antwort:
Richtig ist die Antwort e.
Der Kurzvortrag hat zum Ziel, den Auszubildenden in komprimierter Form Informationen zu vermitteln, sie zu motivieren und für einen Lerneffekt zu sorgen. Für die Vermittlung von gesetzlichen Vorgaben eignet sich der Kurzvortrag daher.
Bei dem Modell der vollständigen Handlung hingegen, werden die Auszubildenden durch Fragen und Aufgaben zu selbständiger Informationssuche sowie der Arbeit mit Materialien, Quellen und Medien angeleitet.
In Rollenspielen ist es möglich, praxisnahe Fälle zu bearbeiten, sowie Handlungsweisen zu trainieren.
Als Projekt wird in der Ausbildung eine umfangreiche Arbeitsaufgabe bezeichnet, die zeitlich begrenzt ist und mehrere Themen oder Arbeitsbereiche umfasst. Die von den Auszubildenden entwickelte Lösung wird in der Praxis umgesetzt.
Die Vier-Stufen-Methode eignet sich besonders zur Vermittlung, sowie dem Üben und dem Ausbau, von psychomotorischen oder gewerblichen Fertigkeiten – also wenn „praktisch“ etwas gelernt werden soll.
Für die Vermittlung von gesetzlichen Vorgaben sind somit das Modell der vollständigen Handlung, das Rollenspiel, die Projektmethode und die Vier-Stufen-Methode nicht geeignet.
Beispielfrage aus Handlungsfeld 4 der AEVO
Beispielfrage aus dem Handlungsfeld 4 wie sie in der AEVO-Prüfung vorkommen kann:
Sie haben Ihre Ausbildereignungsprüfung erfolgreich bestanden und bereits praktische Erfahrungen als Ausbilder in einem mittelständischen Unternehmen der chemischen Industrie gesammelt. Nun möchten Sie sich im Prüfungsausschuss einbringen.
Welche Aussagen zum Prüfungsausschuss sind richtig? (Anzahl der richtigen Antworten: 2)
Antwortmöglichkeiten:
a) Der Prüfungsausschuss besteht aus mindestens drei Mitgliedern.
b) Dem Prüfungsausschuss muss mindestens eine Lehrkraft einer berufsbildenden Schule angehören.
c) Die Mitglieder werden von der zuständigen Stelle längstens für drei Jahre berufen.
d) Die Tätigkeit im Prüfungsausschuss wird entsprechend der Arbeitszeit der Prüfer vergütet.
Erklärung zur Antwort:
Richtig sind die Lösungen a und b.
Berücksichtigung finden §§ 40-42 BBiG für die Beantwortung.
Dem Prüfungsausschuss müssen als Mitglieder Beauftragte der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer in gleicher Zahl sowie mindestens eine Lehrkraft einer berufsbildenden Schule angehören.
Mindestens zwei Drittel der Gesamtzahl der Mitglieder müssen Beauftragte der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer sein. Der Prüfungsausschuss wählt ein Mitglied, das den Vorsitz führt, und ein weiteres Mitglied, das den Vorsitz stellvertretend übernimmt.
Die Mitglieder werden von der zuständigen Stelle längstens für fünf Jahre berufen.
Die Tätigkeit im Prüfungsausschuss ist ehrenamtlich. Die Höhe der Entschädigung für die Tätigkeit wird von der zuständigen Stelle mit der Genehmigung der obersten Landesbehörde festgesetzt.
8 Kommentare. Hinterlasse eine Antwort
Ich habe meine AEVO-Prüfung bestanden!
Danke an euer gesamtes Team. Vor allem die Betreuung war super! Immer wenn ich eine Frage hatte, habe ich vom Kundenservice schnell eine Antwort bekommen. Als ich kurz vor meiner Prüfung einmal spät am Abend eine E-Mail geschrieben habe, hat sogar die Geschäftsleitung noch zurückgeschrieben. Hier kommt man sich nicht vor wie nur eine Nummer, sondern wird echt unterstützt. Das fand ich genial.
Ich werde euch auf jeden Fall weiterempfehlen.
Hallo Herr Rossmaier,
vielen Dank für Ihre Nachricht und herzlichen Glückwunsch zur erfolgreichen AEVO-Prüfung!
Das Sie sich bei uns in guten Händen gefühlt haben, freut uns natürlich ganz besonders 🙂
Alles Gute für Sie und herzliche Grüße,
Ihr Team der AEVO Online GmbH
Hallo, den schriftlichen Teil der Ausbildereignungsprüfung habe ich bereits bestanden. Ich habe bei einer Akademie bei mir hier in der Stadt eine Vorbereitung besucht. Allerdings bin ich bei der praktischen Prüfung bereits zweimal durchgefallen. Die haben dort nur die 4 Stufen Methode gezeigt und ich sollte in der Prüfung als Fachinformatiker Servietten falten. Jetzt muss ich die Prüfung nochmal machen. Könnt ihr mir da helfen?
Hallo Lucas,
gut ist, dass Sie den schriftlichen Teil bereits bestanden haben. Damit sind schon 50% der Prüfung geschafft. Den praktischen Prüfungsteil bekommen wir auch noch hin.
Schauen Sie sich mal unser Prüfungs-Coaching an.
So können wir gezielt auf Ihre Situation eingehen.
Viele Grüße und melden Sie sich bei Fragen gerne bei uns.
Ihr Team von AEVO Online
Hallo.
Ich mache in meiner Prüfung eine praktische Durchführung.
Das Konzept habe ich schon fertig.
Der Ausschuss bekommt ja jeder eine Ausfertigung und eine behalte ich.
Bekommt derjenige der den Auszubildenden spielt auch eine Ausfertigung?
Danke und LG, Mario
Hallo Mario,
das ist nicht zu empfehlen. Schließlich soll sich der „Azubi“ auf Sie konzentrieren und möglichst authentisch antworten.
Sonst besteht die Gefahr, dass er einfach vom Zettel abliest und womöglich auf Fragen antwortet, die Sie gar nicht gestellt haben.
Viele Grüße
Ihr Team von AEVO Online
Hey, die übungsaufgaben die ihr anbietet. sind die so aufgebaut wie die fragen hier?
Hallo Mathias,
ja, die „digitalen Übungsaufgaben zur Vorbereitung auf die AEVO-Prüfung“ sind so aufgebaut. Außerdem gibt es eine automatische Auswertung der Antworten – so sehen Sie auf einen Blick, was Sie schon wissen und sicher beantworten können. Hinweise und Begründungen der Lösungen sind außerdem enthalten.
Schauen Sie gerne mal, hier gibt es mehr Informationen -> https://aevo-online.com/kurse/aevo-uebungsaufgaben/ oder schreiben Sie uns eine Nachricht über den Kontakt.
Viele Grüße
Ihr Team von AEVO Online