Aggressives Verhalten in der Probezeit erkennen und handeln
Innerhalb der Probezeit können Ausbildungsbetriebe das Ausbildungsverhältnis ohne Angabe von Gründen beenden.
Nach Ablauf der Probezeit muss hingegen ein schwerwiegender Grund vorhanden sein, der eine Fortsetzung der Ausbildung unzumutbar macht, um eine Kündigung rechtfertigen zu können.
Wenn aggressives Verhalten später auftritt
Zeigen sich diese unerwünschten und aggressiven Verhaltensweisen jedoch erst nach dem Ende der Probezeit oder im Laufe der Ausbildung, ist es erforderlich, sich mit der Situation auseinanderzusetzen und eine klare Haltung zu beziehen.
Dann stellt sich für Ausbilderinnen und Ausbilder die Frage, wie sie mit dem aggressiven Verhalten von Auszubildenden umgehen sollen.
Bei provozierenden oder aggressiven Verhaltensweisen von Auszubildenden ist es wichtig, dass Sie sich als Ausbilderin oder Ausbilder nicht darauf einlassen. Auch wenn dies zeitweise herausfordernd sein kann und die Angriffe emotional werden, sollten Sie nicht diskutieren und sich nicht aus der Ruhe bringen lassen. Andernfalls geraten Sie womöglich in einen Machtkampf, aus dem Sie nur schwer wieder herauskommen.
Persönliches Gespräch als erster Schritt zur Klärung
Bitten Sie die Person stattdessen zu einem persönlichen Gespräch, um die Gründe für ihr Verhalten direkt zu erfragen. Das bringt Sie weiter, als wenn Sie nur darüber spekulieren, welche Ursachen das Verhalten haben könnte.
Sie werden überrascht sein, wie oft Auszubildende Ihnen eine ehrliche Antwort geben, wenn Sie sie direkt etwas fragen. Natürlich kann es jedoch auch sein, dass sich manche Auszubildende nicht offen und gesprächsbereit zeigen.
Ursachen im Unternehmen prüfen
In diesem Fall ist es hilfreich, zunächst zu überprüfen, ob die Rahmenbedingungen im Unternehmen die Ursache für das negative Verhalten des Auszubildenden sein könnten.
- Kommen die Auszubildenden mit den an sie gestellten Anforderungen zurecht?
- Sind die Arbeitsaufgaben dem Leistungs- und Ausbildungsstand angemessen?
- Haben die Auszubildenden alle erforderlichen Informationen, Fähigkeiten und Arbeitsmittel zur Verfügung, um eine angemessene Leistung zu erbringen?
- Reicht die zur Verfügung stehende Zeit zur Erfüllung der Arbeitsaufgabe aus?
- Ist es möglich, dass die Auszubildenden unterfordert sind oder sich sogar langweilen?
- Überprüfen Sie außerdem das Verhältnis zu anderen Auszubildenden sowie zu Kolleginnen und Kollegen.
Ebenso ist es wichtig, dass Sie herausfinden, ob das Verhältnis zu den unmittelbaren Vorgesetzten beziehungsweise den ausbildenden Fachkräften in Ordnung ist.
Berücksichtigen Sie auch die Möglichkeit, dass die Auszubildenden Schwierigkeiten haben, sich im Unternehmen zurechtzufinden.
Gesprächsführung bei aggressivem Verhalten
Nachdem Sie sich ein umfassendes Bild von den Rahmenbedingungen im Unternehmen gemacht haben, suchen Sie das persönliche Gespräch. Kritische Gespräche führen Sie unter stets vier Augen. In diesem Gespräch schildern Sie den Auszubildenden zunächst Ihre Sichtweise der Situation. Bleiben Sie dabei bei den Fakten und beschreiben Sie lediglich das, was auch für andere Personen im Unternehmen zu beobachten gewesen wäre.
Im nächsten Schritt machen Sie deutlich, wie Sie die Situation wahrnehmen. Hier macht es Sinn, „Ich-Botschaften” zu senden und den Auszubildenden zu erklären, wie ihr Verhalten auf Sie wirkt.
Sie können dafür unter anderem die folgenden Formulierungen verwenden: „Ich habe den Eindruck, dass …” oder „Auf mich wirkt das, als ob …”.
Halten Sie das Gespräch auf einer sachlichen Ebene und sprechen Sie von Ihrer Sicht auf die Situation.
Machen Sie dabei deutlich, dass Ihnen daran gelegen ist, eine Lösung für die Situation zu finden.
Es kann hilfreich sein, wenn Sie den Auszubildenden die Auswirkungen ihres aggressiven Verhaltens auf das Unternehmen aufzeigen. Zeigen Sie auch die arbeitsrechtlichen Konsequenzen auf. Denken Sie im Falle einer Abmahnung daran, dass diese schriftlich erfolgen sollte.
Abschließend formulieren Sie, welche Anforderungen Sie an die Auszubildenden stellen. Was soll sich zukünftig an der Situation ändern? Erarbeiten Sie dafür gemeinsam konkrete Lösungen. Wichtig dabei ist, verbindliche Absprachen mit konkreten Inhalten zu treffen, die sich künftig auch auf ihre Einhaltung hin überprüfen lassen.
Verbindliche Absprachen schriftlich festhalten
Halten Sie die Absprachen, die Sie mit den Auszubildenden getroffen haben, schriftlich fest. Idealerweise händigen Sie den Auszubildenden eine Kopie davon aus. So haben diese einen Leitfaden an der Hand und können immer wieder auf die getroffenen Vereinbarungen zurückgreifen. Als ausbildende Person haben Sie zugleich die Möglichkeit, auf die schriftlichen Absprachen zu verweisen, sollte sich das unerwünschte Verhalten wieder zeigen.
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