Wie werde ich Ausbilderin oder Ausbilder?

Wie werde ich Ausbilderin oder Ausbilder?

Sicherlich können Sie sich noch an Ihre eigene Ausbildung erinnern. Da gab es Menschen die Sie gefördert und inspiriert haben und dann gab es da noch andere. Sie haben es selbst in der Hand zu welcher Kategorie Sie gehören möchten. Als Ausbilderin oder Ausbilder begleiten Sie junge Menschen beim Einstieg in’s Berufsleben und es begegnet Ihnen meist jeden Tag eine neue Herausforderung.

Ausbilderinnen und Ausbilder können in verschiedenen Branchen tätig werden. Die Anzahl der anerkannten Ausbildungsberufe nach BBiG und HwO liegt bei etwa 320 Berufen.

Jedoch darf nicht einfach jeder ausbilden. Die Rahmenbedingungen für die betriebliche Ausbildung regelt das Berufsbildungsgesetz. Demnach müssen Ausbilderinnen und Ausbilder fachlich und persönlich geeignet sein um ausbilden zu dürfen. Während der Vorbereitung auf die Ausbildereignungsprüfung sammeln Sie das nötige Wissen für die Prüfung und natürlich die pädagogischen Fähigkeiten, die im späteren, tagtäglichen Umgang mit den Auszubildenden hilfreich sind. Mit dem Bestehen der Ausbildereignungsprüfung erwerben Sie Ihre bundesweite Ausbildungsbefähigung.

Ausbilderinnen und Ausbilder müssen persönlich geeignet sein

Nach Paragraf 29 des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) ist nicht dazu geeignet auszubilden, wer:

  1. Kinder und Jugendliche nicht beschäftigen darf oder
  2. wiederholt oder schwer gegen dieses Gesetz oder die auf Grund dieses Gesetz‘ erlassenen Vorschriften und Bestimmungen verstoßen hat.

Allerdings dürfen Sie auch nicht automatisch nach Ihrer bestandenen Ausbildereignungsprüfung ausbilden. Wer ausbilden möchte, muss sowohl über das nötige Fachwissen verfügen, als auch auf organisatorische, pädagogische, psychologische und rechtliche Kenntnisse zurückgreifen können. Der Ausbildungsbetrieb muss ebenfalls zur Ausbildung geeignet sein.

Die bestandene AEVO-Prüfung kann auf andere Weiterbildungsprüfungen angerechnet werden.

Welche Aufgaben haben Ausbilderinnen und Ausbilder

Als Ausbilderin oder Ausbilder verantworten Sie die Vermittlung der Lerninhalte entsprechend des Ausbildungsrahmenplans im Ausbildungsbetrieb und sind im dualen Ausbildungssystem das Gegenstück zu den Lehrkräften in den Berufsschulen. Eine wichtige Rolle also.

Als Ausbilderin oder Ausbilder haben Sie fachliche, organisatorische und erzieherische Aufgaben. Zu den fachlichen Aufgaben gehören in erster Linie die Vermittlung von Kenntnissen, Fähigkeiten und Fertigkeiten des Ausbildungsberufs und von Schlüsselqualifikationen. Das kann zum Beispiel durch die Durchführung von Unterweisungen und betrieblichem Unterricht geschehen.

Zu den organisatorischen Aufgaben gehören zum Beispiel die Erstellung der verschiedenen Pläne in der Ausbildung oder aber auch das Ausbildungsmarketing und die Auswahl von Auszubildenden sowie die Bewertung der Leistungen und Lernfortschritte.

Hierbei arbeiten sie manchmal mit den verschiedenen an der Ausbildung beteiligten Stellen zusammen. Das können die Berufsschule, die zuständige Stelle, die Erziehungsberechtigten oder auch die Agentur für Arbeit sein.

Oft wird übersehen, dass ausbildende Personen auch erzieherische Aufgaben haben. Das beinhaltet vor allem die charakterliche Förderung und die Förderung der Sozialkompetenz der Auszubildenden. Ganz oben auf der Liste stehen dabei meist Punkte wie Zuverlässigkeit, eine gewissenhafte Arbeitsweise oder Hilfsbereitschaft.

Zum Ende der Ausbildung beraten Sie Auszubildende zu ihrem weiteren beruflichen Weg oder bereiten eine Übernahme im Betrieb vor. Natürlich können Sie als Ausbilderin oder Ausbilder auch im Prüfungsausschuss oder Berufsbildungsausschuss der IHK oder Handwerkskammer mitwirken. Das ist auch eine tolle Gelegenheit mit anderen Ausbilderinnen und Ausbildern in Kontakt zu kommen und sich auszutauschen.

Mit qualifizierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern steht und fällt der Unternehmenserfolg. Mit Ihrer Funktion können Sie entscheidend dazu beitragen.

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