Die richtige Auswahl und Formulierung der Lernziele kann darüber entscheiden, ob Sie Ihre AdA-Prüfung erfolgreich bestehen oder nicht. Ihr ganz großer Vorteil liegt darin, dass Sie für Ihre AdA-Prüfung das Thema und das Lernziel selbst bestimmen dürfen. Diese Chance sollten Sie auf jeden Fall clever für sich nutzen.
Die Ausbildungsordnung stellt die Grundlage der betrieblichen Ausbildung dar. Sie ist bundeseinheitlich und schafft somit für alle Ausbildungsberufe eine Vergleichbarkeit. Damit lernen Auszubildende in einem Ausbildungsberuf in München dieselben Ausbildungsinhalte wie Auszubildende in Hamburg.
Mit der Ausbildungsordnung soll eine einheitliche Basis für alle anerkannten Ausbildungsberufe geschaffen werden. Ein Ausbildungsberuf ist dann anerkannt, wenn Kinder und Jugendliche darin ausgebildet werden dürfen und eine so genannte Ausbildungsordnung besteht.
Die Ausbildungsordnung der verschiedenen Ausbildungsberufe für Ihre AdA-Prüfung sind auf der Internetseite des BIBB – Bundesinstitut für berufliche Bildung abrufbar. Dort können Sie die jeweilige Ausbildungsordnung für die Ausbildungsberufe kostenfrei herunterladen.
Mindestinhalte der Ausbildung
Die Mindestinhalte der Ausbildung sind in Paragraf 5 des Berufsbildungsgesetzes geregelt.
Dementsprechend legt die Ausbildungsordnung folgende Punkte fest:
- die Bezeichnung des anerkannten Ausbildungsberufes
- die Ausbildungsdauer, die nicht mehr als drei und nicht weniger als zwei Jahre betragen soll
- die beruflichen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten, die mindestens Gegenstand der Berufsausbildung sind (Ausbildungsberufsbild)
- eine Anleitung zur sachlichen und zeitlichen Gliederung der Vermittlung der beruflichen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten (Ausbildungsrahmenplan)
- die Prüfungsanforderungen.
Über diese Mindestinhalte hinaus, kann die Ausbildungsordnung noch weitere Regelungen, wie zum Beispiel zur Vermittlung von Zusatzqualifikationen enthalten. Die Zusatzqualifikationen eines Ausbildungsberufes ergänzen die berufliche Handlungsfähigkeit und erweitern die im Ausbildungsberufsbild genannten beruflichen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten. In der Abschlussprüfung werden die Zusatzqualifikationen gesondert geprüft und bescheinigt.
Sollten im Ausbildungsberuf Spezialisierungen möglich sein, so werden diese der Berufsbezeichnung hinzugefügt. Die Ausbildungsberufe „Fachinformatiker/in – Fachrichtung Anwendungsentwicklung“ und „Fachinformatiker/in Fachrichtung Systemintegration“ sind Beispiele dafür.
Das Ausbildungsberufsbild gibt eine grobe Orientierung, indem es die typischen „Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten“ des Berufs in zusammengefasster Form enthält. Im Wesentlichen sind darin Stichworte der einzelnen Bereiche aufgeführt, die Auszubildende während der beruflichen Ausbildung absolvieren sollen. Das Ausbildungsberufsbild ist gleichzusetzen mit dem Richtlernziel des Ausbildungsrahmenplans.
Der Ausbildungsrahmenplan ist die sachliche und zeitliche Gliederung
Der Ausbildungsrahmenplan ist eine detaillierte Anleitung zur zeitlichen und sachlichen Gliederung der Berufsausbildung und die Grundlage der Lernziele für Ihre AdA-Prüfung.
Die sachliche Gliederung ist nach Funktionsbereichen eingeteilt und beschreibt die Bereiche des Ausbildungsbetriebs, die Auszubildende kennenlernen sollen. Die Lernziele der sachlichen Gliederung sind als Soll-Zustand formuliert. Es ist dort ebenfalls definiert, welche Mindestinhalte mit der Berufsausbildung erreicht werden müssen. Diese Mindestinhalte ermöglichen eine Vergleichbarkeit der Berufsabschlüsse.
Die zeitliche Gliederung der Ausbildung ist die Aufteilung in einzelne Ausbildungsabschnitte. Es wird dabei für die gesamte Dauer der Ausbildung konkret definiert, in welchen Bereichen des Unternehmens die Auszubildenden wann und in welchem zeitlichen Umfang eingesetzt werden sollen. Die angegebenen zeitlichen Richtwerte weisen dabei so genannte Bruttozeiten auf, die in tatsächliche, betrieblich zur Verfügung stehende Ausbildungszeiten (Nettozeiten) umgerechnet werden müssen. Hierfür sind die Zeiten für Berufsschulunterricht, Urlaub und Feiertage abzuziehen.
Die zeitliche Gliederung ist nach sachlogischen, sowie pädagogischen Gesichtspunkten zu ordnen und soll entsprechend dem Ausbildungsinhalt überschaubare Abschnitte vorsehen. Als überschaubar sind Abschnitte von höchstens drei Monaten definiert. Der zeitliche Richtwert spiegelt die Bedeutung wider, die diesem Inhaltsabschnitt im Vergleich zu den anderen Inhaltsabschnitten zukommt.
Innerhalb des Rahmens der zeitlichen Richtwerte kann je nach betrieblichen Gegebenheiten, eine flexible Regelung getroffen werden. Sie können somit aufgrund von individuellen Anforderungen, die Zeit angepasst an betriebsspezifische Erfordernisse reduzieren oder, wenn dieser Bereich bei Ihnen im Unternehmen besonders wichtig ist, auch ausdehnen. Wichtig dabei ist jedoch, dass Sie bei der Reduzierung beziehungsweise der Ausdehnung des Themengebiets dennoch alle Inhalte vermitteln, die im Ausbildungsrahmenplan vorgegeben sind.
Jedes Lernziel ist mit vorangehenden und nachfolgenden Lernziele verbunden
Jedes Lernziel ist in vorangehende und nachfolgende Lernziele eingebettet. Die vorherigen Lernerfolge sind das Fundament für die erfolgreiche Aneignung der neuen Lerninhalte. Das sollte bereits bei der Planung berücksichtigt werden. Die Lerninhalte sollten einer hierarchischen Abstufung folgen: Von einfachen und überschaubaren Themen zu Beginn der Ausbildung, hin zu zusammengesetzten und komplexen Aufgabenstellungen im letzten Ausbildungsjahr. Die genaue Reihenfolge der Inhalte, ist Ihnen nicht immer vom Ausbildungsrahmenplan vorgeschrieben, sondern Sie können die Inhalte flexibel planen. Wichtig ist jedoch, dass Sie die relevanten Lerninhalte bis zur Zwischenprüfung bzw. Teil 1 der gestreckten Abschlussprüfung vermittelt haben.
Auch wenn beide aufeinander abgestimmt sind, so ist der Ausbildungsrahmenplan dennoch nicht mit dem Rahmenlehrplan der Berufsschulen zu verwechseln. Die Ausbildungsrahmenpläne der Ausbildungsordnungen für die Betriebe, werden jedoch mit den entsprechenden Rahmenlehrplänen für die Berufsschulen abgestimmt, damit betriebliche Berufsausbildung und Berufsschulunterricht einander ergänzen. Die Herausforderung ist dabei, dass die Berufsschule den Anforderungen verschiedener Ausbildungsbetriebe gerecht werden muss und nicht auf individuelle Gegebenheiten eingehen kann. Somit ist es sinnvoll, den betrieblichen Ausbildungsplan am Rahmenlehrplan der Berufsschule auszurichten.
Lernziele richtig definieren
Im Ausbildungsrahmenplan sind das Richtlernziel und das Groblernziel enthalten. Beide benötigen Sie als Grundlage für die Operationalisierung des Feinlernziels für Ihre AdA-Prüfung. Das Richtlernziel ist dabei identisch mit den Punkten des Ausbildungsberufsbilds der Ausbildungsordnung.
Richtlernziele beschreiben die (Aus-) Richtung, in denen Lernen erfolgen soll. Sie bilden die übergeordnete Grundlage, an denen sich die Groblernziele orientieren und lassen Ausbilderinnen und Ausbildern einen großen Handlungs- und Entscheidungsspielraum. Das Richtlernziel des von Ihnen gewählten Themas, übernehmen Sie unverändert in das schriftliche Konzept für Ihre AdA-Prüfung.
Groblernziele werden aus den Richtlernzielen entwickelt
Groblernziele werden aus den Richtlernzielen entwickelt und konkretisieren diese. Es ist bereits eine Beschreibung des gewünschten Endverhaltens enthalten und darin definiert, dass Auszubildende zu etwas Bestimmten in der Lage sein sollen, wenn dieses Lernziel erreicht ist.
Feinlernziele werden durch Ausbilderinnen und Ausbilder definiert
Die Feinlernziele müssen individuell durch Ausbilderinnen und Ausbilder definiert werden. Sie werden aus dem Groblernziel abgeleitet und beschreiben das gewünschte (überprüfbare) Endverhalten nach erfolgreichem Lernen ganz konkret. Dieses Feinlernziel ist dann an betriebsspezifische Erfordernisse und die Auszubildenden anzupassen. Da sich die Ausbildungsordnungen nicht so schnell verändern, wie der technische Wandel fortschreitet, sind die Feinlernziele auch an die technischen Veränderungen anzupassen.
Zur Vorbereitung auf Ihre praktische AdA-Prüfung gehört es also, dass Sie sich aus der Ausbildungsordnung ein Richtlernziel und das dazugehörige Groblernziel eines Ausbildungsberufs heraussuchen.
Lerninhalte didaktisch aufbereiten
Erfolgreiches Lernen erfordert es, eine dem Inhalt angepasste Lernsituation und didaktisch aufbereiteten Lernstoff bereitzustellen. Da jeder Mensch anders lernt und Gelerntes behält, ist es wichtig verschiedene Lernbereiche anzusprechen.
„Didaktik” ist die Lehre über die Gestaltung des Unterrichts
Als „Didaktik” wird die Lehre über die Gestaltung des Unterrichts bezeichnet. Es geht also darum, wie die definierten Feinlernziele unter Berücksichtigung der Lernzielbereiche in der AdA-Prüfung umgesetzt werden. Bei der Umsetzung helfen die didaktischen Prinzipien.
Berücksichtigen Sie das Prinzip der Praxisnähe, indem Sie die Fälle einer Aufgabenstellung praxisnah gestalten und authentisches Material zur Durchführung verwenden. Auch in Ihrer AdA-Prüfung, sollten Sie soweit möglich die originalen Ausbildungsmittel und Werkstoffe verwenden. Indem die Inhalte der Ausbildungseinheit einen direkten Bezug zu den Anwendungsgebieten des Ausbildungsalltags aufweisen, können Auszubildende die Information besser verarbeiten und den praktischen Nutzen erkennen.
Mit einem klaren und konkret formulierten Lernziel, folgen Sie dem didaktischen Prinzip der Zielklarheit. In der AdA-Prüfung ist ein clever ausgewähltes und solide formuliertes Feinlernziel, die Basis einer erfolgreichen Prüfung.
Mit dem didaktischen Prinzip der Verknüpfung, verbinden Sie neue Informationen mit bereits vorhandenem Wissen und holen Auszubildende da ab, wo sie in ihrer Entwicklung gerade stehen.
Das Prinzip der Anschaulichkeit gibt vor, die Ausbildungseinheit einprägsam zu gestalten und Medien zur Visualisierung oder Anschauungsmodelle zielführend einzusetzen. Ein fehlender oder unzureichender Medieneinsatz ist einer der häufigsten Fehler in der praktischen AdA-Prüfung.
Durch das didaktische Prinzip der Aktivität, beziehen Sie Auszubildende aktiv in die Ausbildungseinheit ein. In Ihrer AdA-Prüfung, sollten Sie darauf achten, Auszubildende in die Abläufe einzubinden.
Das Prinzip der Entwicklungsmäßigkeit erinnert Sie daran, den Entwicklungsstand der Auszubildenden zu berücksichtigen. Damit soll eine Überforderung vermieden werden. Um keinen Frust oder Langeweile aufkommen zu lassen, sollten Auszubildende zugleich nicht unterfordern.
Durch das didaktische Prinzip der Erfolgssicherung generieren Sie Übungsmöglichkeiten, nachdem eine Lernerfolgskontrolle stattgefunden hat. Eine Lernerfolgskontrolle und die Anweisung zum Üben, sind ebenfalls für Ihre AdA-Prüfung relevant.
Lernzieltaxonomie beschreibt die Rangfolge, wie Lernziele vermittelt werden
Die Lernzieltaxonomie beschreibt die Rangfolge, wie die Lernziele am besten vermittelt werden. Die Lernziele sollten dabei vom Leichten zum Schweren, vom Allgemeinen zum Speziellen hin organisiert werden. Die Lernzieltaxonomie steht in enger Verbindung zu den didaktischen Prinzipien und hier besonders zum Prinzip der Entwicklungsmäßigkeit. Bei der Vermittlung neuer Lerninhalte, soll an bereits Bekanntes angeknüpft werden und der Schwierigkeitsgrad der Lernziele mit der Ausbildungsdauer steigen.
Um diese Anforderungen in der AdA-Prüfung und im Ausbildungsalltag umzusetzen, stehen Ausbilderinnen und Ausbildern mehrere Ausbildungsmethoden zur Verfügung.