Die berufliche Handlungskompetenz ermöglicht, dass Auszubildende ihre Handlungen, die zur Ausübung einer Tätigkeit erforderlich sind, selbstständig planen, durchführen und kontrollieren können. Dadurch sollen sie in der Lange sein, den Anforderungen des Ausbildungsberufes gerecht zu werden und in ihrer Tätigkeit befähigt werden.
Was ist das Ziel der Berufsausbildung?
Wie würden Sie diese Frage beantworten?
Eines sei vorab bereits verraten – die meisten Teilnehmerinnen und Teilnehmer in den Vorbereitungskursen auf die AEVO-Prüfung geben zunächst eine falsche Antwort. Doch auch Ausbilderinnen, Ausbilder und Ausbildungsbeauftragte liegen oft nicht richtig, denn es ist nicht das Bestehen der Abschlussprüfung!
Doch was ist dann das Ziel der beruflichen Ausbildung?
Das verrät das Berufsbildungsgesetz.
Die Handlungskompetenz kennzeichnet eine Fachkraft
Das Ziel der Berufsausbildung ist es also, dass Auszubildende die berufliche Handlungsfähigkeit (Handlungskompetenz) erlangen, die zur Ausübung einer qualifizierten beruflichen Tätigkeit erforderlich ist.
Die berufliche Handlungskompetenz ermöglicht, dass Auszubildende ihre Handlungen, die zur Ausübung einer Tätigkeit erforderlich sind, selbstständig planen, durchführen und kontrollieren können. Damit sollen sie in der Lange sein, den Anforderungen des Ausbildungsberufes gerecht zu werden und in ihrer Tätigkeit befähigt werden. Weiterhin sollen berufsübergreifende Schlüsselqualifikationen gefördert werden.
Bei der beruflichen Handlungsfähigkeit geht es demnach nicht ausschließlich um fachliche Kompetenzen. Es geht vielmehr um eine ganzheitliche Entwicklung der Auszubildenden. Das schließt die Entfaltung der persönlichen und sozialen Fähigkeiten ein.
Fachliche, methodische und soziale Kompetenzen
Gerade in unserer sich immer schneller verändernden Arbeitswelt mit den sich ständig wandelnden Anforderungen, sowie der technischen Entwicklung sind weitere Fähigkeiten, Fertigkeiten und Kenntnisse der Auszubildenden gefragt als nur das Fachwissen.
- Fachliche Kompetenzen enthalten die Fertigkeiten und Kenntnisse die in den Lernzielen formuliert und definiert sind.
- Methodische Kompetenzen sind die Fähigkeit Lern- und Arbeitsmethoden anwenden zu können, die zum Erwerb und der Entwicklung von Fachkompetenzen erforderlich sind. Wenn also verschiedene Lösungswege zur Auswahl stehen, ermöglicht es diese Kompetenz durch ein Abwägen der verschiedenen Alternativen eine gute Entscheidung zu treffen.
- Soziale Kompetenzen beziehen sich auf die Interaktion mit anderen Menschen sowohl im privaten als auch im beruflichen Alltag. Hierzu gehören zum Beispiel die Teamfähigkeit, Verhandlungsfähigkeit oder die Fähigkeit, in Konfliktsituationen geeignete Lösungen zu finden.
Bei der Betrachtung der beruflichen Handlungskompetenz sollten somit die fachlichen Kompetenzen, methodischen Kompetenzen und sozialen Kompetenzen berücksichtigt werden. Um die berufliche Handlungsfähigkeit zu entwickeln, sollten Auszubildende daher in einem möglichst frühen Stadium der Ausbildung zu selbstständigem Handeln angeregt und ermutigt werden.
Weiterhin wird die berufliche Handlungskompetenz in drei Stufen eingeteilt.
So geht es bei der Entwicklung der Fachkompetenz der Auszubildenden zunächst darum, dass sie das notwendige Fachwissen zu einem bestimmten Thema besitzen (1. Stufe). In der 2. Stufe der Fachkompetenz sollen Auszubildende dieses Wissen anwenden können, um danach fachlich geeignet und selbstständig zu handeln (3. Stufe).
Bei der Methodenkompetenz sollen Auszubildende zunächst die verschiedenen Methoden kennen (1. Stufe), diese danach in den passenden Situationen anwenden können (2. Stufen) und schließlich in der Lage sein, die für eine Aufgabe passende Methoden auszuwählen und selbstständig einzusetzen (3. Stufe).
Auszubildende sollen in der Berufsausbildung also die berufliche Handlungsfähigkeit erlangen, um den Anforderungen der Arbeitswelt gewachsenen zu sein.
In der Abschlussprüfung wird die Handlungsfähigkeit nachgewiesen
Ganz so unwichtig ist die Abschlussprüfung der Berufsausbildung dann doch nicht. Durch die Aufgabenstellung in der Prüfung, sollen die Auszubildenden den Erwerb eben dieser Fähigkeiten, Fertigkeiten und Kenntnisse nachweisen. Ist jedoch nicht die Aufgabe von Ausbilderinnen und Ausbildern sicherzustellen, dass Auszubildende die Abschlussprüfung bestehen, sondern ihnen dabei zu helfen, den nach der Ausbildung an sie gestellten Anforderungen gewachsen zu sein.