Was ist berufliche Handlungskompetenz?
Berufliche Handlungskompetenz befähigt Auszubildende dazu, ihre zur Ausübung einer Tätigkeit erforderlichen Handlungen selbstständig zu planen, durchzuführen und zu kontrollieren. Dadurch sind sie in der Lage, den Anforderungen ihres Ausbildungsberufs gerecht zu werden und ihre Tätigkeit auszuüben.
Was ist das Ziel einer Berufsausbildung?
Wie würden Sie diese Frage beantworten?
Eines sei vorab verraten: Die meisten Teilnehmerinnen und Teilnehmer in den Vorbereitungskursen auf die AEVO-Prüfung geben zunächst die falsche Antwort. Doch auch Ausbilderinnen, Ausbilder und Ausbildungsbeauftragte liegen oft daneben, denn es geht nicht darum, die Abschlussprüfung zu bestehen!
Was ist also das Ziel der beruflichen Ausbildung?
Das verrät Paragraf 1 (3) des Berufsbildungsgesetzes: „Die Berufsausbildung hat die für die Ausübung einer qualifizierten beruflichen Tätigkeit in einer sich wandelnden Arbeitswelt notwendigen beruflichen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten (berufliche Handlungsfähigkeit) in einem geordneten Ausbildungsgang zu vermitteln. Sie hat ferner den Erwerb der erforderlichen Berufserfahrungen zu ermöglichen.”
Die Handlungskompetenz kennzeichnet die Fachkraft
Das Ziel der Berufsausbildung ist es, dass Auszubildende die berufliche Handlungsfähigkeit (Handlungskompetenz) erlangen, die zur Ausübung einer qualifizierten beruflichen Tätigkeit erforderlich ist.
Die berufliche Handlungskompetenz befähigt Auszubildende dazu, ihre Handlungen, die zur Ausübung einer Tätigkeit erforderlich sind, selbstständig zu planen, durchzuführen und zu kontrollieren. Damit sind sie in der Lage, den Anforderungen des Ausbildungsberufes gerecht zu werden und ihre Tätigkeit auszuüben. Darüber hinaus sollen berufsübergreifende Schlüsselqualifikationen gefördert werden.
Bei der beruflichen Handlungsfähigkeit geht es demnach nicht ausschließlich um fachliche Kompetenzen. Vielmehr steht eine ganzheitliche Entwicklung der Auszubildenden im Vordergrund. Dies schließt die Entfaltung persönlicher und sozialer Fähigkeiten mit ein.
Drei Stufen der Kompetenzentwicklung
Gerade in unserer sich immer schneller verändernden Arbeitswelt mit ständig neuen Anforderungen und technischen Entwicklungen sind neben dem Fachwissen weitere Fähigkeiten, Fertigkeiten und Kenntnisse der Auszubildenden gefragt.
- Fachliche Kompetenzen umfassen die in den Lernzielen formulierten und definierten Fertigkeiten und Kenntnisse.
- Methodische Kompetenzen sind die Fähigkeit, Lern- und Arbeitsmethoden anzuwenden, die zum Erwerb und zur Entwicklung von Fachkompetenzen erforderlich sind. Wenn also verschiedene Lösungswege zur Auswahl stehen, ermöglicht diese Kompetenz, durch ein Abwägen der verschiedenen Alternativen eine gute Entscheidung zu treffen.
- Soziale Kompetenzen beziehen sich auf die Interaktion mit anderen Menschen, sowohl im privaten als auch im beruflichen Alltag. Hierzu gehören beispielsweise Teamfähigkeit, Verhandlungsfähigkeit oder die Fähigkeit, in Konfliktsituationen geeignete Lösungen zu finden.
Bei der Betrachtung der beruflichen Handlungskompetenz sollten somit die fachlichen, methodischen und sozialen Kompetenzen berücksichtigt werden. Um berufliche Handlungsfähigkeit zu entwickeln, sollten Auszubildende daher möglichst früh in der Ausbildung zu selbstständigem Handeln angeregt und ermutigt werden.
Drei Stufen der Fachkompetenz
Die berufliche Handlungskompetenz wird weiterhin in drei Stufen eingeteilt.
Bei der Entwicklung der Fachkompetenz der Auszubildenden geht es zunächst darum, dass sie
- das notwendige Fachwissen zu einem bestimmten Thema besitzen (1. Stufe),
- dieses Wissen anwenden können (2. Stufe),
- um fachlich geeignet und selbstständig zu handeln (3. Stufe).
Drei Stufen der Methodenkompetenz
Bei der Methodenkompetenz sollen Auszubildende
- die verschiedenen Methoden kennen (1. Stufe),
- die Methoden in den passenden Situationen anwenden können (2. Stufe),
- die für eine Aufgabe passende Methoden auszuwählen und selbstständig einzusetzen (3. Stufe).
Auszubildende sollen in der Berufsausbildung also die berufliche Handlungsfähigkeit erlangen, um den Anforderungen der Arbeitswelt gewachsenen zu sein.
Abschlussprüfung als Nachweis der Handlungskompetenz
Die Abschlussprüfung der Berufsausbildung ist dann doch nicht ganz so unwichtig. Durch die Aufgabenstellung in der Prüfung sollen Auszubildende den Erwerb von Fähigkeiten, Fertigkeiten und Kenntnissen nachweisen.
Die Aufgabe von Ausbilderinnen und Ausbildern ist es jedoch nicht, sicherzustellen, dass Auszubildende die Abschlussprüfung bestehen, sondern ihnen dabei zu helfen, den nach der Ausbildung an sie gestellten Anforderungen gewachsen zu sein.
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