Die Ausbildereignungsverordnung, kurz AEVO, möchte die Qualifikationen der Ausbilder und Ausbilderinnen sicherstellen und eine qualitative Ausbildung gewährleisten. Das Wort AEVO ist ein Akronym, doch was bedeutet „qualitativ“ in diesem Zusammenhang – welche Anforderungen und welche Aufgaben kommen auf zukünftige Ausbilderinnen und Ausbilder zu und was erwartet sie in der Ausbildereignungsprüfung?
Vielleicht kann man das Wort „AEVO“ so assoziieren:
A wie Attraktivität am Arbeitsmarkt steigern
E wie erfolgreich Ausbilden
V wie Verantwortung für junge Menschen übernehmen
O wie Orientierung geben
Doch die Qualifikationen umfassen weit mehr als diese assoziierten Begriffe. So wird laut Berufsbildungsgesetz vorgeschrieben, dass jede Ausbilderin und jeder Ausbilder über eine persönliche und fachliche Eignung verfügen muss.
Das BBIG geht grundsätzlich davon aus, dass jeder persönlich geeignet ist, solange keine Ausschlussmerkmale vorliegen, die Ihnen eine persönliche Eignung aberkennen würden. Die persönliche Eignung wird Ihnen somit unterstellt, solange keine Gründe vorliegen, die dagegen sprechen. Persönlich ist nicht geeignet, wer Kinder und Jugendliche nicht mehr ausbilden darf oder schwer/wiederholt gegen das Berufsbildungsgesetz (oder einer daraus erlassenen Vorschrift/Bedingung) verstoßen hat.
Bei der fachlichen Eignung gilt es nachzuweisen, dass über eine einschlägige Abschlussprüfung im auszubildenden Berufsbild verfügt wird, ergänzt durch den Nachweis der berufs- und arbeitspädagogischen Eignung, wie sie in der AEVO vorgeschrieben wird.
Eine bestandene Ausbildereignungsprüfung als Nachweis der fachlichen Eignung
Das Ablegen einer schriftlichen und praktischen Ausbildereignungsprüfung ist der Nachweis Ihrer fachlichen Eignung als Ausbilderin oder Ausbilder. Als bestanden gilt die Prüfung dann, wenn jeder der beiden Prüfungsteile mit mindestens 50 Punkten absolviert wurde. Ein nicht bestandener Prüfungsteil kann zweimal wiederholt werden.
Die berufs- und arbeitspädagogischen Kenntnisse, Fertigkeiten und Fähigkeiten liegen dann vor, wenn der Nachweis der selbstständigen Planung, Durchführung und Kontrolle von Ausbildungssituationen erbracht wurde.
Die Verordnung aus dem Jahr 2009 sieht dabei folgende Handlungsfelder vor:
- Ausbildungsvoraussetzungen prüfen und planen,
- Ausbildung vorbereiten und bei der Einstellung von Auszubildenden mitwirken,
- Ausbildung durchführen,
- Ausbildung abschließen.
Die Anmeldung zur Ausbildereignungsprüfung
Die Anmeldung zur Ausbildereignungsprüfung muss bei der IHK erfolgen, in deren Zuständigkeitsgebiet Ihr Wohn- oder fester Arbeitsort liegt.
Auf der Internetseite der jeweiligen IHK, finden Sie unter der Rubrik „Weiterbildung“ die angebotenen Termine für die Ausbildereignungsprüfungen, sowie zusätzliche Informationen. Dort finden Sie ebenfalls entweder ein Anmeldeformular, welches Sie herunterladen, ausdrucken und ausgefüllt wieder zurücksenden müssen oder Sie haben die Möglichkeit, direkt eine Online-Anmeldung durchzuführen.
In der Regel werden von Ihnen folgende Informationen für die Anmeldung zur Ausbildereignungsprüfung benötigt:
- Ihr Name, die Anschrift und Kontaktdaten
- Ihr gewünschter Prüfungstermin
- Die Art der Prüfung – ob es sich um eine Erstprüfung oder Wiederholungsprüfung handelt
- Eine Angabe über den besuchten Vorbereitungslehrgang
- Falls der Arbeitgeber die Prüfungsgebühren bezahlt eine Kostenübernahmeerklärung
Bei vielen Kammern muss die Anmeldung zur Prüfung spätestens sechs Wochen vor dem Prüfungstermin erfolgen. Diese Anmeldefristen sollten Sie bei Ihrer Planung berücksichtigen. Ebenfalls kann es vorkommen, dass aufgrund der hohen Nachfrage bei einigen Industrie- und Handelskammern die Ausbildereignungsprüfung bereits zwei bis drei Monate vorher ausgebucht ist.
Beachten Sie außerdem, dass Sie sich im Falle einer Wiederholungsprüfung erneut ordnungsgemäß anmelden müssen und Sie nicht automatisch nach Nichtbestehen der Erstprüfung für die Wiederholungsprüfung angemeldet sind.
Auf jeden Fall sollten Sie sich vor der Anmeldung zur Ausbildereignungsprüfung Informationen zum Prüfungsverlauf einholen. Falls Sie dann noch weitere Fragen haben, die auf der Website nicht ersichtlich sind, so ist es außerdem sinnvoll bei der zuständigen Stelle anzurufen und sich die fehlenden Fakten einzuholen.
Die schriftliche Prüfung
In der schriftlichen Ausbildereignungsprüfung erwarten Sie programmierte Aufgaben im Multiple-Choice Verfahren nach dem „Alles-oder-nichts-Prinzip“, die Ihr Fachwissen überprüfen sollen. Zu jeder Frage werden mehrere Lösungsmöglichkeiten vorgegeben, von denen mindestens eine Lösung richtig ist. Bei mehreren richtigen Lösungen ist deren Anzahl angegeben. Eine Aufgabe wird dabei allerdings nur als richtig gewertet, wenn alle richtigen Antwortmöglichkeiten erkannt und angekreuzt wurden.
Alle Aufgaben sind gleichgewichtet, Teilpunkte werden nicht vergeben. Die Fragen der schriftlichen Ausbildereignungsprüfung kommen aus allen Handlungsfeldern der AEVO.
Zum Bestehen des schriftlichen Prüfungsteils, müssen Sie mindestens 50 von 100 Punkten erreichen. Dies entspricht der Note „ausreichend“.
Sollten Sie bereits eine IHK-Fachwirte-Prüfung erfolgreich absolviert haben, können Sie sich auf Antrag vom schriftlichen Teil der Ausbildereignungsprüfung befreien lassen. Mit der Anmeldung zur Prüfung, muss in diesem Fall eine Kopie Ihres Fachwirte-Zeugnisses als Nachweis mit eingereicht werden. In diesem Fall empfehlen wir Ihnen unseren Online-Vorbereitungskurs, der speziell für Fachwirte konzipiert wurde, die vom schriftlichen Teil der Ausbildereignungsprüfung befreit sind. Dieser Kurs baut auf Ihr Vorwissen auf und bereitet Sie gezielt auf den praktischen Prüfungsteil vor.
Die praktische Prüfung
Der praktische Teil der Ausbildereignungsprüfung dauert insgesamt höchstens 30 Minuten. Es kann zwischen der praktischen Durchführung einer Ausbildungssituation oder der Präsentation einer Ausbildungssituation gewählt werden. Sie können im praktischen Prüfungsteil also zwischen zwei Alternativen wählen. Eine praktische Durchführung bedeutet, dass der angehende Ausbilderinnen und Ausbilder in einem Rollenspiel eine Ausbildungseinheit durchführen. In der Präsentation hingegen wird mit Hilfe von verschiedenen Medien, die Gestaltung einer Ausbildungseinheit vorgetragen.
In beiden Fällen, ist ein ausbildungsrelevantes Thema zu wählen. Die Dauer der Präsentation bzw. der praktischen Durchführung soll 15 Minuten nicht überschreiten.
Grundsätzlich liegt die Wahl ob Sie eine Präsentation machen, oder eine praktische Ausbildungseinheit durchführen alleine bei Ihnen und dies wird von der prüfenden Stelle nicht vorgegeben.
Ebenso dürfen Sie die Ausbildungsmethode für Ihre Ausbildereignungsprüfung frei wählen. Die entscheidende Frage hier lautet: Welche Ausbildungsmethode zu wählen ist sinnvoll?
Die gewählte Methode muss nämlich zum Lernziel passen und bei der Auswahl des Themas ist darauf zu achten, dass Sie es auch in 15 Minuten umsetzen können.
Schwerpunktmäßig sollten Sie sich vor allem bei der Auswahl des Themas für Ihre praktische Durchführung mit den Inhalten des Handlungsfelds 3 „Ausbildung durchführen“ beschäftigen. Diese Inhalte werden im Fachgespräch, welches im Anschluss an die Präsentation oder die praktische Durchführung stattfindet, vom Prüfungsausschuss in den konkreten Handlungsrahmen gesetzt und hinterfragt. An Ihrer praktischen Ausbildereignungsprüfung sind drei Prüfer beteiligt: ein Arbeitgebervertreter, ein Arbeitnehmervertreter und eine Lehrkraft einer berufsbildenden Schule.
Das Fachgespräch ist also dadurch gekennzeichnet, dass die Auswahl und Gestaltung der Ausbildungssituation zu begründen und zu erläutern ist. Sie sollen damit zeigen, dass Sie die berufs- und arbeitspädagogische Kompetenz in der Praxis anwenden können und in der Lage sind, der Aufgabenstellung entsprechende Ausbildungsmethoden und -mittel einzusetzen.
Für das Fachgespräch der Ausbildereignungsprüfung stehen ebenfalls nochmal 15 Minuten zur Verfügung.
Übrigens findet vor Beginn Ihrer Ausbildereignungsprüfung eine Identitätsprüfung statt, bei der Sie Ihren Ausweis vorlegen müssen. Weiterhin werden Sie gefragt, ob Sie sich gesundheitlich in der Lage fühlen, die Prüfung durchzuführen und ob Sie mit den anwesenden Prüferinnen und Prüfern einverstanden sind. Hier können Sie Ihre Bedenken hinsichtlich einer Befangenheit einer der Personen äußern. Damit die Prüfung beginnen kann, müssen Sie noch Ihr Smartphone, beziehungsweise sämtliche elektronischen Geräte die eine Aufzeichnungsfunktion haben, ausschalten.
Für das Fachgespräch der Ausbildereignungsprüfung gibt es keinen Fragenkatalog. Laut Paragraf 4 Absatz 3 der AEVO ist im Fachgespräch die Auswahl und Gestaltung der Ausbildungssituation zu erläutern. Daher werden sich die Fragen des Prüfungsausschusses auf die zuvor von Ihnen gezeigte Durchführung der Ausbildungssituation beziehen.
So kann es zum Beispiel sein, dass Sie aufgefordert werden, Ihre eben gezeigte Leistung selbst zu reflektieren und Erläuterungen zu Ihrem pädagogischen Handeln zu geben. Ebenfalls können Sie nach alternativen Ausbildungsmethoden oder Vorgehensweisen gefragt werden. Sie sollten auf jeden Fall den Bezug zur Ausbildungsordnung Ihres Themas herstellen können und erklären, wieso Sie die Ausbildungseinheit genauso geplant haben. Weitere Vertiefungsfragen, etwa zu Motivation, Lernschwierigkeiten oder Konflikten können ebenfalls Bestandteil des Fachgesprächs in der Ausbildereignungsprüfung sein.
Bei der Ausbildereignungsprüfung geht es also nicht um perfekt gestaltete Präsentationen, einstudierte Theaterstücke oder Fachvorträge. Vielmehr sollen Sie nachweisen, die arbeitspädagogische Fähigkeit zum selbständigen Planen, Durchführen und Kontrollieren der Ausbildung zu haben.
7 Kommentare. Hinterlasse eine Antwort
Leute ich habe meinen Ausbilderschein bestanden. Die schriftliche Prüfung war in Ordnung, aber das Fachgespräch in der praktischen hat’s echt in sich gehabt. Leute, unterschätzt das echt nicht was da auf Euch zukommt. Lernen müsst ihr auf jeden Fall um gut zu bestehen.
Übrigens: Danke vielmals an das Team hier! Ihr habt mich toll vorbereitet!
LG, Benjamin
Ich war vorher zwar nicht sicher ob das online lernen funktioniert, aber für mich war das ’ne klasse Lösung (und auch die einzige Möglichkeit), denn ich wohne im Ausland und muss für meinen Arbeitgeber meinen Ausbilderschein machen. Also habe ich den Onlinekurs gewählt und bin dann für die Prüfung nach Deutschland gekommen. Ich würd’s auf jeden Fall immer wieder machen 🙂
Hallo Herr Schwab,
herzlichen Glückwunsch zur bestandenen AEVO-Prüfung und danke für Ihr Feedback.
Viel Erfolg bei Ihrer künftigen Aufgabe als Ausbilder und viele Grüße nach Italien 😉
Wenn ich mich zu eurem Kurs anmelde, wo findet dann die Prüfung statt? Kann ich die auch online machen?
Hallo Dieter,
Ihre Prüfung legen Sie bei Ihrer zuständigen Stelle ab (das ist die IHK oder HWK, die für Ihren Wohn- oder Arbeitsort zuständig ist). Wenn bei Ihnen der Wohn- & Arbeitsort in unterschiedliche Kammerbezirke fällt, dann können Sie sich für eine Kammer entscheiden. Bei den meisten Kammern kann die Prüfungs-Anmeldung zum Wunsch-Termin inzwischen über die Website auch online durchgeführt werden.
Zum Prüfungstermin müssen Sie allerdings persönlich erscheinen und die AEVO-Prüfung vor Ort ablegen. Falls Sie dazu noch weitere Fragen haben, melden Sie sich gerne.
Viele Grüße,
Ihr Team von AEVO Online
Liebes AEVO Team,
ich überlege mich zu eurem Kurs anzumelden, denn für das jetzt beginnende Ausbildungsjahr brauche ich meinen Ausbilderschein noch schnell.
Wie lange Vorbereitung bis zur Prüfung brauche ich zum lernen?
LG, Marco
Hallo lieber Marco,
wie schnell Sie mit dem Kurs zur Prüfung können, hängt auch davon ab, wie intensiv Sie sich mit den Lerninhalten beschäftigen und Ihre Vorkenntnisse. Wenn Sie bereit sind, sich da „reinzuhängen“ geht das flott. Allerdings wird hierbei der größere Knackpunkt die Anmeldefristen zur Prüfung und die Verfügbarkeit der Termine sein.
Schreiben Sie uns gerne eine Nachricht an service [at] aevo-online.com und wir finden gemeinsam sicherlich die beste Lösung für Sie.
Viele Grüße,
Ihre Team von AEVO Online