Die richtige Auswahl und Formulierung der Lernziele kann darüber entscheiden, ob Sie Ihre Ausbildereignungsprüfung erfolgreich bestehen oder nicht. Ihr Vorteil liegt darin, dass Sie für Ihre praktische Ausbildereignungsprüfung das Thema und das Lernziel selbst bestimmen dürfen.
Ausbildungsrahmenplan als Grundlage für die Lernziele
Der Ausbildungsrahmenplan ist eine detaillierte Anleitung zur zeitlichen und sachlichen Gliederung der Berufsausbildung und die Grundlage der Lernziele für Ihre Ausbildereignungsprüfung.
Die sachliche Gliederung ist nach Funktionsbereichen eingeteilt und beschreibt, die Bereiche des Ausbildungsbetriebs, die die Auszubildenden kennenlernen sollten. Die Lernziele der sachlichen Gliederung sind als Soll-Zustand formuliert. Es ist dort ebenfalls definiert, welche Mindestinhalte mit der Berufsausbildung erreicht werden müssen. Diese Mindestinhalte ermöglichen eine Vergleichbarkeit der Berufsabschlüsse.
Jedes Lernziel ist in vorangehende und nachfolgende Lernziele eingebettet
Die vorausgegangenen Lernerfolge sind das Fundament für die erfolgreiche Aneignung der neuen Lerninhalte, was bereits bei der Planung berücksichtigt werden sollte. Die Lerninhalte sollten somit einer hierarchischen Abstufung folgen: Von einfachen und überschaubaren Themen zu Beginn der Ausbildung, hin zu zusammengesetzten und komplexen Aufgabenstellungen im letzten Ausbildungsjahr. Die genaue Reihenfolge der Inhalte, ist Ihnen nicht immer vom Ausbildungsrahmenplan vorgeschrieben, sondern Sie können die Inhalte flexibel planen.
Wie Sie Lernziele richtig definieren
Im Ausbildungsrahmenplan sind das Richtlernziel und das Groblernziel enthalten. Beide benötigen Sie als Grundlage für die Operationalisierung des Feinlernziels für Ihre Ausbildereignungsprüfung. Das Richtlernziel ist dabei identisch mit den Punkten des Ausbildungsberufsbilds der Ausbildungsordnung.
Um das zu verdeutlichen, nehmen wir einen Auszug des Ausbildungsrahmenplans für den Ausbildungsberuf Kaufmann/-frau im Einzelhandel als Beispiel.

Die Schlagworte Warenpräsentation, Kundenservice und Preisbildung sind die Richtlernziele. Richtlernziele beschreiben die (Aus-) Richtung, in denen Lernen erfolgen soll. Sie bilden die übergeordnete Grundlage, an denen sich die Groblernziele orientieren und lassen Ausbilderinnen und Ausbildern daher einen großen Handlungs- und Entscheidungsspielraum. Das Richtlernziel des von Ihnen gewählten Themas, übernehmen Sie unverändert in das schriftliche Konzept für Ihre Ausbildereignungsprüfung.
Groblernziele machen Richtlernziele konkret
Groblernziele hingegen, werden aus den Richtlernzielen entwickelt und konkretisieren diese. Es ist bereits eine Beschreibung des gewünschten Endverhaltens enthalten. In diesem Beispiel wäre das „Waren verkaufswirksam präsentieren, Dekorationsmittel einsetzen“. Das Endverhalten wird in diesem Fall über das Wort „präsentieren“ vermittelt. Wenn etwas „präsentiert“ wird, kann es beobachtet werden.
Das Groblernziel des von Ihnen gewählten Themas, übernehmen Sie ebenfalls unverändert in das schriftliche Konzept für Ihre Ausbildereignungsprüfung.
Feinlernziele werden durch Ausbilderinnen und Ausbilder festgelegt
Die Feinlernziele müssen demnach individuell durch Ausbilderinnen und Ausbilder definiert werden. Sie werden aus dem Groblernziel abgeleitet und beschreiben das gewünschte (überprüfbare) Endverhalten nach erfolgreichem Lernen ganz konkret. Dieses Feinlernziel ist dann an betriebsspezifische Erfordernisse und die Auszubildenden anzupassen. Da sich die Ausbildungsordnungen nicht so schnell verändern, wie der technische Wandel fortschreitet, sind die Feinlernziele auch an die technischen Veränderungen anzupassen.
Zur Vorbereitung auf Ihre praktische Ausbildereignungsprüfung gehört es also, dass Sie sich aus der Ausbildungsordnung ein Richtlernziel und das dazugehörige Groblernziel eines Ausbildungsberufs heraussuchen.
Kognitiver, affektiver und psychomotorischer Lernzielbereich
Erfolgreiches Lernen erfordert, eine dem Inhalt angepasste Lernsituation und didaktisch aufbereiteten Lernstoff bereitzustellen. Da jeder Mensch anders lernt und Gelerntes behält, ist es wichtig verschiedene Lernbereiche anzusprechen.
- Kognitiver Lernzielbereich = beschreibt Wissen, erkennen und begreifen (Kenntnisse)
- Affektiver Lernzielbereich = Bereich der Einstellungen, Gefühle, Interessen und Werte (Verhaltensweisen)
- Psychomotorischer Lernzielbereich = bezeichnet die manuellen Tätigkeiten (Fertigkeiten)
In jedem dieser drei Lernbereiche gibt es dann wiederum verschiedene Schwierigkeitsstufen.
Die Lernbereiche gehen zurück auf Johann Heinrich Pestalozzi, der gesagt hat: „Ganzheitliches Lernen findet mit Kopf, Herz und Hand statt.“ Der „Kopf“ ist dabei der kognitive Bereich und betrifft eine Veränderung des Wissens. Das „Herz“ steht für die Verinnerlichung von Kenntnissen, die dadurch so selbstverständlich angewendet werden, dass darüber nicht einmal mehr nachgedacht werden muss. Der psychomotorische Lernbereich – die „Hand“ – ist dadurch gekennzeichnet, dass der Auszubildende neue Handgriffe erlernen soll.
Achten Sie in Ihrer Ausbildereignungsprüfung also darauf, dass das Lernziel, der Lernzielbereich und die Ausbildungsmethode zusammenpassen.