Immer wieder erreichen uns zahlreiche Nachrichten mit Fragen rund um die AEVO-Prüfung. Die häufigsten Fragen die uns gestellt werden, haben wir nun in einer Übersicht auf einen Blick zusammengefasst.
Was muss ich mitbringen, um überhaupt ausbilden zu dürfen?
Das Berufsbildungsgesetz sieht hier ganz klare Regelungen vor.
Es schreibt eine persönliche und eine fachliche Eignung von Ausbilderinnen und Ausbildern vor. Bei der persönlichen Eignung führt das BBiG an, wer nicht persönlich geeignet ist. Dabei handelt es sich um Personen die entweder Kinder und Jugendliche nicht beschäftigen dürfen oder wiederholt oder schwer gegen das BBiG verstoßen haben.
Grundsätzlich drückt die persönliche Eignung aus, ob die Ausbilderin oder der Ausbilder über eine „weiße Weste“ verfügt.
Fachlich geeignet ist, wer die beruflichen sowie die berufs- und arbeitspädagogischen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten besitzt, die für die Vermittlung der Ausbildungsinhalte erforderlich sind. Genauer gesagt muss die Ausbilderin oder der Ausbilder über eine einschlägige Abschlussprüfung im ausbildenden Berufsfeld verfügen und eine angemessene Zeit im Beruf praktisch tätig gewesen sein.
Die geforderten berufs- und arbeitspädagogischen Fähigkeiten, Fertigkeiten und Kenntnisse werden durch eine erfolgreiche AEVO-Prüfung nachgewiesen. Somit wird die bestandene Ausbildereignungsprüfung der fachlichen Eignung zugerechnet.
Aus welchen Teilen besteht die AEVO-Prüfung?
Die AEVO-Prüfung besteht aus einem schriftlichen und einem praktischen Prüfungsteil. In der schriftlichen Prüfung sind Aufgaben im Multiple-Choice-Verfahren zu lösen. Eine Aufgabe wird dabei allerdings nur als richtig gewertet, wenn alle richtigen Antwortmöglichkeiten erkannt und angekreuzt wurden.
Die Prüfung wird nach dem 100-Punkte-Schema der Industrie- und Handelskammern bewertet. Um die schriftliche Prüfung zu bestehen, müssen mindestens 50 Punkte erreicht werden. Das entspricht der Hälfte der Aufgaben. Teilpunkte werden nicht vergeben. Als Zeitvorgabe sind 180 Minuten angesetzt.
Wie lange dauert die praktische AEVO-Prüfung?
Im praktischen Prüfungsteil sind zwei Alternativen vorgesehen. Es kann zwischen der praktischen Durchführung einer Ausbildungssituation oder einer Präsentation gewählt werden. Im Anschluss an die Durchführung beziehungsweise die Präsentation findet ein Fachgespräch statt.
Für die praktische Durchführung oder Präsentation der Ausbildungssituation stehen 15 Minuten zur Verfügung. Das anschließende Fachgespräch ist ebenfalls für 15 Minuten angesetzt.
Präsentation ja oder nein?
Um diese Frage zu beantworten, werfen wir einen Blick in Paragraf 4 Absatz 3 der AEVO:
Grundsätzlich liegt die Wahl ob Sie eine Präsentation machen, oder eine praktische Ausbildungseinheit durchführen alleine bei Ihnen.
Was darf als praktische Durchführung gemacht werden?
Grundsätzlich dürfen Sie auch bei der praktischen Durchführung einer Ausbildungseinheit das Thema und die Methode frei wählen.
Die bessere und entscheidende Frage hier lautet vielmehr: Was ist sinnvoll? Die gewählte Methode muss nämlich zum Lernziel passen und beim Thema ist darauf zu achten, dass es in 15 Minuten umsetzbar ist.
Schwerpunktmäßig sollten Sie sich mit den Inhalten des Handlungsfelds 3 „Am Arbeitsplatz ausbilden“ beschäftigen. Diese Inhalte werden im Fachgespräch in den konkreten Handlungsrahmen (Durchführung oder Präsentation der Ausbildungssituation) gesetzt und hinterfragt.
Welche Fragen kommen im Fachgespräch der AEVO-Prüfung dran?
Grundsätzlich gibt es keinen Fragenkatalog für das Fachgespräch der AEVO-Prüfung. Laut Paragraf 4 Absatz 3 der Ausbildereignungsverordnung ist im Fachgespräch die Auswahl und Gestaltung der Ausbildungssituation zu erläutern.
Die Fragen der Prüferinnen und Prüfer beziehen sich auf die individuelle Durchführung der Ausbildungssituation. Aus diesem Grund kann es keinen allgemeinverbindlichen Fragekatalog geben. In der Prüfung sollen Sie die arbeitspädagogische Fähigkeit zum selbständigen Planen, Durchführen und Kontrollieren der Ausbildung nachweisen.
Wieviel Pädagogik brauchen Ausbilderinnen und Ausbilder?
Ziel der beruflichen Ausbildung ist das Erlangen von Handlungskompetenz. Konkret bedeutet dies, dass Auszubildende nach der Berufsausbildung in der Lage sein müssen, Arbeitsaufgaben selbstständig zu Planen, Durchzuführen und zu Kontrollieren. Diese Forderung ergeben sich sowohl aus der jeweiligen Ausbildungsordnung des Ausbildungsberufes als auch aus Paragraf 1 des Berufsbildungsgesetzes (BBiG).
Heutzutage steht die prozessorientierte Ausbildung im Vordergrund. Bei der Ausbildungsplanung ist dabei zu überprüfen, wie die Vorgaben der jeweiligen Ausbildungsordnung in die betrieblichen Ablaufprozesse transferiert werden können.
Um sowohl den Forderungen der Ausbildungsordnung und des Berufsbildungsgesetzes, als auch der Forderung nach mehr Prozessorientierung gerecht zu werden, müssen Ausbilderinnen und Ausbilder über immer mehr pädagogisches Wissen verfügen. Die Rolle hat sich von der reinen Wissensvermittlung zur Lernprozessbegleitung gewandelt. Das Ablegen der AEVO-Prüfung ist ein erster Schritt in die Ausbildung der Zukunft.