In der schriftlichen AEVO-Prüfung sollen Sie Ihr Fachwissen unter Beweis stellen, indem Sie die Multiple-Choice-Aufgaben beantworten.
Die Fragen der schriftlichen Prüfung, werden aus allen vier Handlungsfeldern der AEVO gestellt:
- Ausbildungsvoraussetzungen prüfen und Ausbildung planen,
- Ausbildung vorbereiten und bei der Einstellung von Auszubildenden mitwirken,
- Ausbildung durchführen und
- Ausbildung abschließen.
Das bedeutet für Sie, dass Sie sich auch mit den rechtlichen Rahmenbedingungen der Ausbildung auskennen müssen.
Nachfolgend einige der wichtigsten rechtlichen Grundlagen.
AEVO-Prüfung: Das Berufsbildungsgesetz
Durch die Berufsausbildung sollen Auszubildende die berufliche Handlungsfähigkeit erlangen und damit in der Lage sein, Arbeitsschritte selbstständig planen, durchführen und kontrollieren zu können. Der Ausdruck „einem geordneten Ausbildungsgang“, gibt einen Hinweis darauf, dass einheitlich geregelt ist, wie genau die betriebliche Ausbildung ablaufen soll. Weiterhin sollen die Rahmenbedingungen fortlandend an die veränderten technischen Gegebenheiten und Anforderungen an den Ausbildungsberuf angepasst werden.
In Deutschland findet die Ausbildung im dualen System statt. Die Ausbildung findet sowohl im Betrieb, als auch in der Berufsschule statt. Diese Lernortkooperation ist in Paragraf 2 des Berufsbildungsgesetzes geregelt. Bei der Kooperation zwischen den Lernorten, sollen sich die Berufsschule und Ausbildungsbetrieb bei der Vermittlung der Lerninhalte abstimmen. Der Ausbildungsrahmenplan regelt dabei die Inhalte, die durch den Ausbildungsbetrieb vermitteln werden sollen. Im Rahmenlehrplan sind die Inhalte definiert, die in der Berufsschule vermittelt werden.
Optimalerweise sollte es der Fall sein, dass die Inhalte des Rahmenlehrplan und des Ausbildungsrahmenplans zeitlich aufeinander abgestimmt sind und somit jeweils im Ausbildungsbetrieb und der Berufsschule zugleich dieselben Themen bearbeitet werden. Berufsschulen vermitteln die theoretischen und fertigungsunabhängigen Lerninhalte und der Ausbildungsbetrieb die praktischen Ausbildungsinhalte. In der Praxis ist das jedoch oftmals nicht genau so umsetzbar, da Ausbildungsbetriebe bedingt durch die individuellen betrieblichen Gegebenheiten nicht immer dem Rahmenlehrplan folgen können. Die Flexibilitätsklausel ermöglicht es Ihnen, die Inhalte so zu planen, damit sie in die betrieblichen Abläufe passen. Berufsschulen hingegen stehen vor der Herausforderung, den verschiedenen Abläufen und Anforderungen der einzelnen Ausbildungsbetriebe gerecht werden zu müssen.
Die Ausbildung in den Betrieben unterliegt dem Berufsbildungsgesetz. Die Ausbildung in den Berufsschulen wird durch die Schulgesetze geregelt. Die Ausbildung in den Berufsschulen, wird vom Bund beziehungsweise durch die Bundesländer finanziert.
Wann dürfen Betriebe ausbilden?
Welche Anforderungen an Ausbildungsbetriebe gestellt werden, um überhaupt ausbilden zu dürfen, ist in Paragraf 27 des BBiG geregelt.
Ein Unternehmen muss demnach, wenn es ausbildenden will, nach Art und Einrichtung geeignet sein und das Verhältnis zwischen Auszubildenden und Ausbilderinnen und Ausbildern, sowie zwischen Auszubildenden und ausbildenden Fachkräften, in einem angemessenen Verhältnis stehen.
Eine Eignung der Ausbildungsstätte „nach Art“ setzt voraus, dass im Ausbildungsbetrieb nur ausgebildet werden kann, was dort auch praktisch durchgeführt wird. Um der Eignung „nach Einrichtung“ als Ausbildungsbetrieb zu entsprechen, müssen im Unternehmen alle Arbeitsmaterialien, die für die Ausbildung benötigt werden, in ausreichender Menge vorhanden sein. Ebenfalls muss nach einer gültigen Ausbildungsordnung ausgebildet werden und es darf keine Gefährdung der Auszubildenden vorliegen.
Für die Überwachung einer ordnungsgemäßen Ausbildung, ist die zuständige Stelle ist verantwortlich.
Inhalte des Ausbildungsvertrags
Die Inhalte des Berufsausbildungsvertrags sind in Paragraf 11 des Berufsbildungsgesetzes geregelt.
Im Ausbildungsvertrag müssen zunächst die beiden Vertragspartner genannt werden. Für den Ausbildungsbetrieb umfasst dies die vollständige Firmierung und Anschrift des Ausbildungsbetriebs. Für die Auszubildenden werden neben dem Namen und der Adresse noch einige erweiterte Angaben gefordert (Geburtsdatum, Staatsangehörigkeit und gegebenenfalls die gesetzlichen Vertreter).
Der betriebliche Ausbildungsplan muss als Nachweis der sachlichen und zeitlichen Gliederung des Berufsausbildungsverhältnisses dem Ausbildungsvertrag als Anlage beigelegt werden. Es muss die genaue Berufsbezeichnung inklusive der Wahlqualifikation eingetragen werden.
Zusätzlich ist der Beginn und das Ende der Ausbildungsdauer zu nennen. Es muss eingetragen werden, an welchem Tag das Ausbildungsverhältnis beginnt, sowie der letzte Tag der Ausbildung. Die Gesamtdauer der Ausbildung wird ebenfalls genannt. Wird eine Verkürzung der Ausbildungsdauer aufgrund der schulischen Vorbildung oder einer vorangegangenen Ausbildung vereinbart, ist dies im Vertrag anzugeben und die entsprechenden Nachweise mit dem Ausbildungsvertrag einzureichen.
Geplante Ausbildungsmaßnahmen außerhalb der Ausbildungsstätte müssen ebenfalls im Ausbildungsvertrag bestimmt werden. Die zuständige Berufsschule wird hierfür im Ausbildungsvertrag festgelegt. Weitere Ausbildungsmaßnahmen außerhalb der Ausbildungsstätte, können zum Beispiel Maßnahmen im Rahmen der Verbundausbildung oder überbetriebliche Ausbildungsmaßnahmen sein. Das ist der Fall, wenn ausbildende Unternehmen bestimmte Inhalte des Ausbildungsrahmenplans nicht vollständig vermitteln können.
AEVO-Prüfung: Arbeitszeitgesetz und Jugendarbeitsschutzgesetz
Die tägliche Arbeitszeit ist ebenfalls im Berufsausbildungsvertrag einzutragen. Diese wird in Stunden angegeben. Einige Vordrucke des Ausbildungsvertrags erfordern die Angabe der wöchentlichen Arbeitszeit der Auszubildenden. Beachten Sie auf jeden Fall die Anforderung des Arbeitszeitgesetzes und bei minderjährigen Auszubildenden die Bestimmungen des Jugendarbeitsschutzgesetzes.
Die Probezeit muss mindestens einen Monat und darf maximal vier Monate betragen
Weiterhin ist die Dauer der Probezeit in den Ausbildungsvertrag aufzunehmen. Die Probezeit muss mindestens einen Monat und darf maximal vier Monate betragen. Die Probezeit kann nur verlängert werden, wenn Auszubildende in der Probezeit zu zwei Dritteln nicht anwesend sind. Es ist also nicht möglich die Probezeit zu verlängern, weil Sie noch nicht von der Eignung einzelner Auszubildender überzeugt sind. Nur wenn weite Teile der Probezeit durch Ausfälle von Auszubildenden nicht absolviert werden können, kann die Probezeit gegebenenfalls verlängert werden.
Die Mindestausbildungsvergütung ist zu beachten
Die Vergütung ist ebenfalls ein Bestandteil des Ausbildungsvertrags. Für alle Auszubildenden, deren Ausbildungsbetriebe keiner Tarifbindung unterliegen, gilt eine Mindestausbildungsvergütung. Für Ausbildungsbetriebe die tariflich gebunden sind, gelten die in den Tarifverträgen vorgesehenen Ausbildungsvergütungen. Die Mindestausbildungsvergütung kann unterschritten werden, wenn ein geltender Tarifvertrag eine geringere Vergütung vorsieht.
Ausbildungsbetriebe die nicht tarifgebunden sind, haben eine „angemessene“ Ausbildungsvergütung zu bezahlen.
Bei nicht-tarifgebundenen Unternehmen, dürfen die tariflichen Sätze um nicht mehr als 20 % unterschritten werden. Eine Vergütung, die also weniger als 80 Prozent der tariflichen Vergütung beträgt, ist somit nicht mehr angemessen.
Urlaubsansprüche richten sich nach dem Bundesurlaubsgesetz
Urlaubsansprüche in Arbeitstagen sind gleichermaßen im Berufsausbildungsvertrag schriftlich festzuhalten. Da das Bundesurlaubsgesetz ausschließlich Werktage berücksichtigt, Auszubildende jedoch eine Fünftagewoche haben, müssen die Werktage erst einmal in Arbeitstage umgerechnet werden, um sie im Berufsausbildungsvertrag eintragen zu können. Der Urlaubsanspruch richtet sich nicht nach dem Ausbildungsjahr, sondern immer nach dem Kalenderjahr. Wenn Auszubildende 2023 mit der Ausbildung starten, dann sind die Urlaubsansprüche für 2023, 2024, 2025 und 2026 zu notieren. Dieser Anspruch wird dann für 2023 und 2026 anteilig angegeben. Anteilige Urlaubsansprüche, können über die ein Zwölftel-Regelung berechnet werden.
Sollte der Ausbildungsbetrieb einem Tarifvertrag angehören, so muss im Ausbildungsvertrag auf diesen Tarifvertrag verwiesen werden. Das Gleiche gilt, falls eine Betriebsordnung vorliegt. Ein Beispiel dafür wäre, wenn die wöchentliche Arbeitszeit statt 40 Stunden aufgrund von Tarifverträgen oder einer Betriebsordnung lediglich 35 Stunden beträgt. Diese Besonderheiten sind dann ebenfalls im Berufsausbildungsvertrag zu nennen.
Ausbildungsnachweise können elektronisch oder schriftlich geführt werden
Weiterhin ist die Form des Ausbildungsnachweises mit in den Ausbildungsvertrag aufzunehmen. Es ist Ausbildungsbetrieben freigestellt, ob Auszubildende einen elektronischen Ausbildungsnachweis oder einen schriftlichen Ausbildungsnachweis zu führen haben. Die Art wie der Ausbildungsnachweis geführt werden soll, muss jedoch bereits mit dem Abschluss des Ausbildungsvertrages festgelegt werden.
Nicht zulässig ist es hingegen, bereits Sperrvermerke in den Ausbildungsvertrag aufzunehmen und damit Auszubildende nach der Ausbildung in ihrer beruflichen Tätigkeit zu beschränken. Wenn Auszubildende sich innerhalb der letzten 6 Monate der Berufsausbildung dafür entscheiden, nach der Ausbildung zu bleiben und ein Arbeitsverhältnis mit dem Ausbildungsbetrieb einzugehen, gilt diese Einschränkung nicht. Der anschließende Arbeitsvertrag darf geschlossen werden.
Die zuständigen Stellen, stellen einen Vordruck für den Berufsausbildungsvertrag zur Verfügung. Dieses Muster kann online auf der jeweiligen Website abgerufen werden. Bei Auszubildenden, die zu Beginn der Ausbildung das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, ist muss dem Ausbildungsvertrag ebenfalls eine ärztliche Bescheinigung über die Erstuntersuchung beigelegt werden.