Die AEVO-Prüfung besteht aus einem schriftlichen und einem praktischen Prüfungsteil. Im praktischen Prüfungsteil sind in der AEVO zwei Alternativen vorgesehen. Es kann zwischen der Durchführung einer Ausbildungssituation oder der Präsentation einer Ausbildungssituation gewählt werden. Im Anschluss an die Durchführung bzw. die Präsentation findet ein Fachgespräch statt.
Für die Durchführung oder Präsentation stehen 15 Minuten zur Verfügung. Für das anschließende Fachgespräch sind ebenfalls 15 Minuten vorgesehen.
Im Fachgespräch sind die Auswahl und Gestaltung der Ausbildungseinheit zu erläutern.
Ein zentraler Aspekt ist demnach Ihre Selbstreflexion. Sie sollen einschätzen, wie die Ausbildungseinheit gelaufen ist und dürfen Ihre praktische Durchführung oder Präsentation durchaus selbstkritisch hinterfragen.
Fragen zur Selbstreflexion im Fachgespräch
Dabei können Ihnen die folgenden Fragestellungen helfen:
- Bin ich allen Anforderungen gerecht geworden?
- Hat alles so funktioniert, wie ich es geplant habe?
- Wenn ich die Möglichkeit hätte die Ausbildungseinheit noch einmal durchzuführen, würde ich etwas daran ändern? Wenn ja, was?
Didaktische und methodische Überlegungen
Weiterhin sollen Sie einen Bezug zu den didaktischen und Überlegungen herstellen.
Dafür können Sie sich fragen:
- Woher kommen die Lernziele, bezogen auf die Ausbildungsordnung bzw. den Rahmenplan?
- Wann und wo wird die Ausbildungseinheit durchgeführt?
- Findet die Ausbildungseinheit besser morgens oder nachmittags statt?
- Welche Möglichkeiten gibt es am vorgesehenen Lernort?
- Findet die Ausbildungseinheit mit einer Person oder mit mehreren Auszubildenden statt und warum?
- Warum wurde die Ausbildungsmethode oder die Kombination der Ausbildungsmethoden gewählt?
- Welche Alternativmethode könnte in der Praxis für dieses Thema ebenfalls geeignet sein?
- Welche Lernbereiche wurden bei den Auszubildenden mit der jeweiligen Methode angesprochen?
- Welche Medien wurden eingesetzt und warum?
- Welchen Sinn erfüllen Medien bei einer Ausbildungseinheit?
Diese Reflexion soll dem Prüfungsausschuss dabei helfen, festzustellen, ob Sie sich als Ausbilder ausführlich mit der Thematik beschäftigt und sich Gedanken dazu gemacht haben, wie Sie Ihr Thema für den Auszubildenden aufbereiten können.
Durch Ihre Reflexion will der Prüfungsausschuss feststellen, ob Sie sich als Ausbilderin oder Ausbilder ausführlich mit der Thematik beschäftigt haben.
Im Fachgespräch keine Fragen zu Rechtsgrundlagen
Das oberste Ziel der Berufsausbildung das Erreichen der beruflichen Handlungskompetenz ist, also das selbstständige Planen, Durchführen und Kontrollieren. Ausbilderinnen und Ausbilder sollen daher überprüfen können, inwiefern sie mit der Gestaltung der Ausbildungseinheiten diesem Ziel gerecht werden konnten.
Grundsätzlich sollten Sie als Prüfungsteilnehmerin oder Prüfungsteilnehmer alle Inhalte, die Sie in Ihrer Präsentation oder praktischen Durchführung angesprochen oder gezeigt haben, im anschließenden Fachgespräch auch erläutern können. Losgelöste Fragen und Fragen zu Rechtsgrundlagen hingegen sind nicht Bestandteil des Fachgesprächs.