Mögliche Fragen im Fachgespräch der AEVO-Prüfung

Was ist das Fachgespräch in der AEVO-Prüfung?

Die AEVO-Prüfung besteht aus einem schriftlichen und einem praktischen Teil. Im praktischen Prüfungsteil sind gemäß AEVO zwei Alternativen vorgesehen. Die Teilnehmenden können zwischen der Durchführung und der Präsentation einer Ausbildungssituation wählen. Im Anschluss daran findet jeweils ein Fachgespräch statt.

Für die Durchführung oder Präsentation stehen jeweils 15 Minuten zur Verfügung. Für das anschließende Fachgespräch sind ebenfalls 15 Minuten vorgesehen.

Im Fachgespräch der AEVO-Prüfung sind die Auswahl und Gestaltung der Ausbildungseinheit zu erläutern.

Fragen zur Selbstreflexion im Fachgespräch

Dabei können Ihnen die folgenden Fragestellungen helfen:

glühbirnen in einer hand idee ausbildungsmethode vor blauem hintergrund
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Inhalte und Bewertungskriterien

Weiterhin sollen Sie einen Bezug zu den didaktischen und Überlegungen herstellen.

Dafür können Sie sich fragen:

Mithilfe dieser Reflexion möchte der Prüfungsausschuss feststellen, ob Sie sich als Ausbilderin oder Ausbilder ausführlich mit der Thematik beschäftigt und sich Gedanken darüber gemacht haben, wie Sie das Thema für die Auszubildenden aufbereiten können.

Der Prüfungsausschuss möchte durch Ihre Reflexion feststellen, ob Sie sich als Ausbilderin oder Ausbilder ausführlich mit der Thematik beschäftigt haben.

Berufliche Handlungskompetenz als Ziel der AEVO-Prüfung: Was im Fachgespräch zählt

Das oberste Ziel der Berufsausbildung ist das Erreichen der beruflichen Handlungskompetenz, also die Fähigkeit, Aufgaben selbstständig zu planen, durchzuführen und zu kontrollieren. Ausbilderinnen und Ausbilder sollen daher überprüfen können, inwiefern sie mit der Gestaltung der Ausbildungseinheiten diesem Ziel gerecht werden konnten.

Als Prüfungsteilnehmerin oder Prüfungsteilnehmer sollten Sie grundsätzlich alle Inhalte, die Sie in Ihrer Präsentation oder praktischen Durchführung angesprochen oder gezeigt haben, im anschließenden Fachgespräch auch erläutern können. Losgelöste Fragen und Fragen zu Rechtsgrundlagen sind hingegen nicht Bestandteil des Fachgesprächs.

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