Einen schriftlichen Ausbildungsnachweis müssen Auszubildende führen. Das legt das Berufsbildungsgesetz fest. Ein ordnungsgemäß geführter Ausbildungsnachweis ist eine Voraussetzung für die Zulassung zur Abschlussprüfung. Das „Berichtsheft“ ist daher sowohl Ausbilderinnen und Ausbildern als auch Auszubildenden bestens bekannt.
Nutzen Ihre Azubis bereits ein Lerntagebuch als Ergänzung des Berichtshefts?
Mit einem Lerntagebuch setzen sich Auszubildende aktiv mit ihren Lernerfahrungen auseinander. Sie dokumentieren darin den Ausbildungsfortschritt und das wiederum fördert die Fähigkeit der Azubis, die eigenen Leistungen zu reflektieren. Außerdem eignet es sich wunderbar zur Vorbereitung von Feedbackgesprächen.
Die Ausgangslage für die Betrachtungen sind die vereinbarten Tages- oder Wochenziele. Die Auszubildenden prüfen darauf basierend ihren Lernfortschritt und kommen den Kompetenzen auf die Spur, die sie bei der Erfüllung der Aufgaben entwickelt haben. Ebenfalls können die Auszubildenden in ihr Lerntagebuch die Fragen eintragen, die sich im Prozess ergeben haben. Bei Fehlern können sie sich Gedanken machen, was sie aus ihnen gelernt haben und was sie tun können, um diese künftig zu vermeiden. Sie können jedoch auch notieren, was ihnen besonders gut gelungen ist.
Durch diese differenzierte Betrachtung bekommen Auszubildende einen Überblick über ihre Stärken und die Bereiche, in denen sie sich noch verbessern können.
Das Lerntagebuch können Sie gut in Ihre wöchentlichen Gespräche mit Auszubildenden integrieren.
Sie können prüfen, ob das Wochenziel erreicht wurde und was den Azubis dabei geholfen hat. Wurde das Ziel hingegen nicht oder nur teilweise erreicht, sehen Sie sich die bereits gemachten Schritte an und finden Sie gemeinsam mit den Azubis heraus, was zur Zielerreichung noch benötigt wird.
Durch diesen Soll-Ist-Vergleich lassen sich Defizite oder Schwierigkeiten mit den Lerninhalten frühzeitig erkennen.
Der Ausbildungsnachweis soll als Beleg einer systematischen und geordneten Ausbildung dienen.
Im schriftlichen Ausbildungsnachweis wird zum Beispiel erfasst, welche Tätigkeiten Auszubildende ausgeübt haben und welche Arbeitsmittel dabei zum Einsatz gekommen sind.
Laut der jeweiligen Ausbildungsordnung und den getroffenen Vereinbarungen im Ausbildungsvertrag, sind Auszubildende während der gesamten Ausbildungszeit verpflichtet, regelmäßig Ausbildungsnachweise zu führen. Ausbilderinnen und Ausbilder soll Auszubildende aktiv zur Umsetzung anhalten. Es ist auch die Aufgabe von Ausbildern, sich das Berichtsheft in regelmäßigen Abständen vorlegen zu lassen und die Inhalte zu kontrollieren.
Die Aufzeichnungen selbst, müssen dabei wahrheitsgemäß und vollständig sein. Das bestätigen Auszubildende mit ihrer Unterschrift. Führen Auszubildende den Ausbildungsnachweis nicht oder legen es nicht wie vereinbart vor, verletzen sie damit ihre vertraglichen Pflichten. Dieses Verhalten kann durch den Ausbildungsbetrieb abgemahnt werden.
Ein ordnungsgemäß geführter Ausbildungsnachweis ist Voraussetzung für die Zulassung zur Abschlussprüfung.
Ausbildungsnachweise sind den Auszubildenden kostenfrei zur Verfügung zu stellen. Ausbildungsbetriebe müssen die Gelegenheit geben, diese innerhalb der Ausbildungszeit zu führen. Ausbilderinnen und Ausbilder können also nicht verlangen, dass er nach Feierabend oder am Wochenende geschrieben wird.
Form des Ausbildungsnachweises: Klassisch oder digital?
Inzwischen ist nun neben der Schriftform auch die elektronische Form zum führen des Ausbildungsnachweises zulässig. Das Berichtsheft darf nun auch digital erstellt werden.
In welcher Form das Berichtsheft jedoch von Auszubildenden geführt werden soll, muss bereits im Ausbildungsvertrag festgelegt werden und kann von Ihnen als Ausbildungsbetrieb entschieden werden.
Während lose Blätter schnell mal verlegt werden oder bei Unstimmigkeiten „unauffindbar“ sind, kann das digitale Berichtsheft nicht einfach so verschwinden. Damit haben Sie immer Zugriff auf den Nachweis Ihrer ordnungsgemäßen Ausbildung. Gerade wenn Auszubildende im Homeoffice sind, können sich Ausbilderinnen und Ausbilder das Berichtsheft per E-Mail senden lassen oder auf die digitale Version zugreifen.