Was ist das Richtlernziel?

Was ist das Richtlernziel?

Die richtige Auswahl und Formulierung der Lernziele können darüber entscheiden, ob Sie Ihre AEVO-Prüfung erfolgreich bestehen oder nicht. Ihr ganz großer Vorteil liegt jedoch darin, dass Sie für Ihre AEVO-Prüfung das Thema und das Lernziel selbst bestimmen dürfen.

Richtlernziel und Groblernziel

Im Ausbildungsrahmenplan sind das Richtlernziel und das Groblernziel enthalten. Beide benötigen Sie als Grundlage für die Operationalisierung des Feinlernziels für Ihre AEVO-Prüfung. Das Richtlernziel ist dabei identisch mit den Punkten des Ausbildungsberufsbilds der Ausbildungsordnung.
Um das zu verdeutlichen, nehmen wir einen Auszug des Ausbildungsrahmenplans für den Ausbildungsberuf Kaufmann/-frau im Einzelhandel als Beispiel.

Bild eines Auszugs aus dem Ausbildungsrahmenplan zur Formulierung der Lernziele für die AdA-Prüfung

Die Schlagworte Warenpräsentation, Kundenservice und Preisbildung sind die Richtlernziele. Richtlernziele beschreiben die (Aus-) Richtung, in denen Lernen erfolgen soll. Sie bilden die übergeordnete Grundlage, an denen sich die Groblernziele orientieren und lassen Ausbilderinnen und Ausbildern daher einen großen Handlungs- und Entscheidungsspielraum. Das Richtlernziel des von Ihnen gewählten Themas, übernehmen Sie unverändert in das schriftliche Konzept für Ihre AEVO-Prüfung.

Groblernziele werden aus dem Richtlernziel entwickelt

Groblernziele hingegen, werden aus den Richtlernzielen entwickelt und konkretisieren diese. Es ist bereits eine Beschreibung des gewünschten Endverhaltens enthalten. Es wird darin definiert, dass Auszubildende zu etwas Bestimmten in der Lage sein sollen, wenn das Lernziel erreicht ist. In diesem Beispiel wäre das „Waren verkaufswirksam präsentieren, Dekorationsmittel einsetzen“. Das Endverhalten wird in diesem Fall über das Wort „präsentieren“ vermittelt. Wenn etwas „präsentiert“ wird, kann es beobachtet werden.

Ein Groblernziel, kann die Basis für mehrere Feinlernziele sein. Für Ihre Ausbildereignungsprüfung entscheiden Sie sich jedoch nur für ein Feinlernziel. Ein Feinlernziel beschreibt das genaue Verhalten, welches Auszubildende am Ende der Ausbildungseinheit aufweisen sollen, und lässt keinen Interpretationsspielraum bei der Zielerreichung mehr zu.

Feinlernziele werden durch Ausbilderinnen und Ausbilder formuliert

Die Feinlernziele müssen demnach individuell durch Ausbilderinnen und Ausbilder definiert werden. Sie werden aus dem Groblernziel abgeleitet und beschreiben das gewünschte Endverhalten nach erfolgreichem Lernen ganz konkret. Dieses Feinlernziel ist dann an betriebsspezifische Erfordernisse und die Auszubildenden anzupassen. Da sich die Ausbildungsordnungen nicht so schnell verändern, wie der technische Wandel fortschreitet, sind die Feinlernziele ebenfalls an die technischen Veränderungen anzupassen.

Jedes Lernziel ist in vorangehende und nachfolgende Lernziele eingebettet

Die vorausgegangenen Lernerfolge sind das Fundament für die erfolgreiche Aneignung der neuen Lerninhalte. Das sollte bereits bei der Planung berücksichtigt werden. Die Lerninhalte sollten somit einer hierarchischen Abstufung folgen: Von einfachen und überschaubaren Themen zu Beginn der Ausbildung, hin zu zusammengesetzten und komplexen Aufgabenstellungen im letzten Ausbildungsjahr. Die genaue Reihenfolge der Inhalte, ist Ihnen nicht immer vom Ausbildungsrahmenplan vorgeschrieben, sondern Sie können die Inhalte flexibel planen. Wichtig ist jedoch, dass Sie die relevanten Lerninhalte bis zur Zwischenprüfung bzw. Teil 1 der gestreckten Abschlussprüfung bei Ihnen im Unternehmen vermittelt haben.

Auch wenn beide aufeinander abgestimmt sind, so ist der Ausbildungsrahmenplan dennoch nicht mit dem Rahmenlehrplan der Berufsschulen zu verwechseln. Die Ausbildungsrahmenpläne der Ausbildungsordnungen für die Betriebe, werden jedoch mit den entsprechenden Rahmenlehrplänen für die Berufsschulen abgestimmt, damit betriebliche Berufsausbildung und Berufsschulunterricht einander ergänzen. Die Herausforderung ist dabei, dass die Berufsschule den Anforderungen verschiedener Ausbildungsbetriebe gerecht werden muss und nicht auf individuelle Gegebenheiten eingehen kann. Somit ist es sinnvoll, den betrieblichen Ausbildungsplan am Rahmenlehrplan der Berufsschule auszurichten.

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