Lernerfolgskontrollen dienen dazu, die dem Ausbildungsstand entsprechende berufliche Handlungsfähigkeit nachzuweisen und zu erproben. Sie ermöglichen es aufgrund der Ergebnisse, frühzeitig Korrekturen vorzunehmen, wenn diese erforderlich erscheinen. Deshalb sollten sie nach jeder Ausbildungseinheit durchgeführt werden.
In der Praxis werden Lernerfolgskontrollen aber oft nicht korrekt eingesetzt. Häufig betrachten Ausbilderinnen und Ausbilder am Ende einer Ausbildungseinheit lediglich das Arbeitsergebnis der Auszubildenden und stellen fest, dass es identisch aussieht. Das ist allerdings keine Lernerfolgs-, sondern eine Sichtkontrolle. Mit dieser können Sie nicht herausfinden, ob Auszubildende die Inhalte wirklich verstanden haben und vor allem: Ob sie das Ergebnis noch einmal herstellen können.
Damit Lernerfolgskontrollen und letztendlich eine Beurteilung möglich sind, muss bereits in den Lernzielen ein beobachtbares oder messbares Verhalten festgelegt werden, das die Auszubildenden zeigen sollen.
Die Kontrolle des Gelernten kann mündlich, schriftlich oder praktisch durchgeführt werden.
Häufig werden von ausbildenden Personen mündliche Lernerfolgskontrollen eingesetzt. Dazu gehören Wissensfragen, Fallbeispiele, Rollenspiele oder Referate. Abhängig von der jeweiligen Situation sollten Sie jedoch nicht ausschließlich auf mündliche Lernerfolgskontrollen zurückgreifen.
Als schriftliche Überprüfungen eignen sich Lückentexte, Single- oder Multiple-Choice-Aufgaben, Zahl-Antwort-Aufgaben oder offene Fragen. Sie können auch Kurzaufsätze verwenden.
Zu den praktischen Lernerfolgskontrollen gehören Arbeitsaufträge, Arbeitsproben oder Übungsstücke. Auch eine Fehleranalyse ist als Lernerfolgskontrolle möglich. Die Auszubildenden erhalten dafür ein fehlerhaftes Beispiel oder Modell und müssen mögliche Fehler finden und korrigieren.
Mit Lernerfolgskontrollen die Selbstkontrolle fördern
Es ist sinnvoll, bei Auszubildenden die Fähigkeit zu entwickeln, ihre Ergebnisse selbst zu kontrollieren. Das vereinfacht ihnen nicht nur das Lernen, sondern hilft ihnen auch, ihre eigene Leistung selbst besser einschätzen und beurteilen zu können.
Lassen Sie daher die Auszubildenden zunächst ihr Handeln einschätzen. Kontrollieren Sie erst danach das Endergebnis. Wenn Sie die Auszubildenden für ihre Leistungen loben möchten, achten Sie auch darauf, das positive Verhalten ganz konkret zu benennen. Benennen Sie, was gut gemacht wurde.
Wenn es Verbesserungspotenzial gibt, erklären Sie, was das nächste Mal anders gemacht werden kann. Lassen Sie die Auszubildenden dazu ganz genau wissen, was Ihnen gut gefallen hat und was Ihnen nicht so gut gefallen hat.
Wenn Auszubildende mit dem Thema oder den Abläufen einer Ausbildungseinheit nicht besonders gut zurechtkommen und immer wieder Fehler machen, sollten Sie in dem Moment kein Lob aussprechen. Die Einschätzung der Leistungen der Auszubildenden, sollten der Realität und den erbrachten Leistungen entsprechen.
Auszubildende sollten erst nach der erfolgreichen Lernerfolgskontrolle mit dem selbstständigen Üben beauftragt werden. Selbstständiges Üben ist eine Erfolgssicherung und keine Lernerfolgskontrolle.
Auszubildende sollten erst nach der erfolgreichen Lernerfolgskontrolle mit dem selbstständigen Üben beauftragt werden. Selbstständiges Üben ist eine Erfolgssicherung und keine Lernerfolgskontrolle.