Welche Pflichten haben Azubis?

Welche Pflichten haben Azubis?

Die Pflichten von Azubis sind sowohl für die AEVO-Prüfung als auch für den Ausbildungsalltag wichtig. Doch nicht immer ist klar, welche Aufgaben wann und wie erledigt werden müssen und welche Tätigkeiten überhaupt in den Zuständigkeitsbereich der Auszubildenden fallen. 

Abbildung: Mann mit LupeDer Paragraf 13 des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) regelt, welche Pflichten Auszubildende in der Ausbildung haben.

Da es das Ziel der Berufsausbildung ist, die berufliche Handlungsfähigkeit zu erwerben, steht die Lernpflicht der Auszubildenden an erster Stelle.

Die Azubis arbeiten darauf hin, alles zu lernen, was für einen erfolgreichen Berufsabschluss erforderlich ist und eignen sich durch kontinuierliches Üben die Fähigkeiten, Fertigkeiten und Kenntnisse des Berufsbilds an. Die Lernpflicht beschränkt sich jedoch nicht nur auf den Ausbildungsbetrieb, sondern dazu gehört auch die regelmäßige Teilnahme am Berufsschulunterricht.

Sorgfaltspflicht der Azubis: Aufgaben gewissenhaft ausführen

Mit dem Begriff „Sorgfaltspflicht“, können nur wenige Azubis zu Beginn ihrer Berufsausbildung etwas anfangen. Einer der Gründe dafür ist sicherlich, dass sie die Auswirkungen ihrer Handlungen noch nicht einschätzen können.

Für Auszubildenden ist es „nur ein kleiner“ Fehler, wenn zum Beispiel während der Einlagerung von Waren zwei Zahlen bei der Erfassung des Lagerplatzes vertauscht werden. Es ist ihnen unter Umständen gar nicht klar, wie lange es bei 10.000 verschiedenen Lagerartikeln dauern kann, ein Päckchen mit 50 Schrauben zu finden.

Erklären Sie den Auszubildenden also nicht nur was getan werden tun , sondern auch die Auswirkungen des Handelns. Das bringt häufig nicht nur eine sorgfältigere Arbeitsweise, sondern die Auszubildenden bekommen dadurch eine Wertschätzung für ihre Tätigkeit, wenn sie erkennen, inwiefern sie bereits in der Ausbildung zu einem reibungslosen Betriebsablauf beitragen.

Sollten Auszubildende dennoch ihre Aufgaben nicht gewissenhaft durchführen und sich immer wieder Fehler ergeben, gilt es die Gründe dafür herauszufinden. Liegt es wirklich daran, dass die Aufgaben nachlässig erfüllt werden oder liegt es vielleicht daran, dass nicht genügend Zeit für die Ausführung des Arbeitsauftrags zur Verfügung steht?

Ausbildungsmaßnahmen müssen von Azubis besucht werden

Diese Ausbildungsmaßnahmen umfassen die Teilnahme am Berufsschulunterricht, der Zwischen- und der Abschlussprüfung, sowie sämtlichen außerhalb der Ausbildungsstätte vorgesehenen Ausbildungsmaßnahmen.

Besonders die Teilnahme am Berufsschulunterricht steht bei vielen Auszubildenden nicht besonders hoch im Kurs, da die Inhalte häufig nicht als ausreichend praxisgerecht empfunden werden. Für die Azubis kann es hilfreich sein zu verstehen, dass es im dualen System nicht die Aufgabe der Berufsschule ist, praktische Ausbildungsinhalte zu vermitteln, sondern vielmehr dafür zu sorgen, allgemeine Lerninhalte zu vermitteln und ergänzende Aspekte des Berufs kennen zu lernen.

Weisungen sind zu befolgen

Auszubildende müssen weisungsberechtigten Personen Folge leisten, sofern es sich um zulässige Weisungen im Rahmen der Ausbildung handelt. Hier stellt sich gleich einmal die Frage, wer eigentlich in diesem Zusammenhang „weisungsberechtigte Personen“ sind.

Gerade in der Berufsausbildung ist es das nicht immer allen Beteiligten klar und so kann es schnell passieren, dass sich Auszubildende mit gegensätzlichen Arbeitsanweisungen konfrontiert sieht.

Zunächst einmal sind die Vorgesetzten der Auszubildenden weisungsberechtigt. Das sind zum Beispiel Geschäftsführerinnen und Geschäftsführer, Ausbilderinnen und Ausbilder oder Personalverantwortliche. Weiterhin gehören Abteilungsleiterinnen und Abteilungsleiter, Sachbearbeiter*innen dann dazu, wenn sie gerade für die Ausbildung zuständig sind oder im jeweiligen Verantwortungsbereich gegenwärtig ausgebildet wird. Gleichgültig wer aus diesem Personenkreis die Anweisung gibt: Die aufgetragenen Tätigkeiten müssen zum Erreichen des Ausbildungszieles beitragen.

Geltende Ordnung ist zu beachten

Auch Auszubildende müssen die für den Ausbildungsbetrieb geltende und im Ausbildungsvertag aufgeführte Betriebsordnung beachten. Diese Pflicht umfasst die Vorschriften zur Arbeitssicherheit, wie etwa Schutzkleidung die zu tragen ist oder ein bestehendes Rauchverbot.
Zeigen Sie den Auszubildenden, wo die Betriebsordnung eingesehen werden kann und erläutern Sie die Inhalte.

Arbeitsmittel sind pfleglich zu behandeln

Als Ausbildungsbetrieb gehört es zu Ihren Pflichten, die nötigen Ausbildungsmittel zur Verfügung zu stellen. Sie können einen umsichtigen Umgang damit erwarten. Allerdings sollten Sie sich auch bewusst sein, dass Auszubildende gerade lernen, mit eben diesen Arbeitsmitteln umzugehen.

Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die bereits seit vielen Jahren mit einer bestimmten Maschine vertraut ist, werden diese auch sachgemäßer benutzen können als Azubis. Sollten Auszubildende jedoch durch grobe Fahrlässigkeit oder vorsätzlich Firmeneigentum beschädigen, sind sie schadensersatzpflichtig.

Pflicht zur Verschwiegenheit

Abbildung: Frau mit BlumenstraußWenn Auszubildende im Ausbildungsbetrieb etwas besonders erlebt haben oder ein Erfolgserlebnis hatten, möchten sie das natürlich am Liebsten jedem mitteilen. Allerdings kann das der Verschwiegenheitspflicht entgegenstehen. Für Ausbilderinnen und Ausbilder ist es daher besonders wichtig, den Auszubildenden genau zu erklären, über was genau Stillschweigen zu bewahren ist.

Besprechen Sie direkt zu Beginn der Ausbildung die Pflichten mit den Auszubildenden. Erklären Sie, was genau diese beinhalten und was Sie diesbezüglich erwarten. Bei einer Pflichtverletzung suchen Sie umgehend das offene Gespräch. Erklären Sie den Auszubildenden, was aus Ihrer Sicht nicht richtig gelaufen ist und treffen Sie (eine schriftliche) Vereinbarung, wie die Situation künftig zu vermeiden ist.

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