Wann dürfen Unternehmen ausbilden? Voraussetzungen für die Ausbildung

Wer darf Auszubildende ausbilden?

Damit Unternehmen Auszubildende ausbilden dürfen, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Der Ausbildende stellt Auszubildende zur Berufsausbildung ein. Somit ist der Ausbildende das Unternehmen, beziehungsweise ein Unternehmensvertreter. Er ist Vertragspartner des Auszubildenden.

Der Ausbildende stellt die Auszubildenden ein und trägt die Verantwortung für eine ordnungsgemäße Berufsausbildung.

Rolle von Ausbilderinnen und Ausbildern

In der Regel wird jedoch eine Ausbilderin oder ein Ausbilder vom Ausbildenden bestellt. Diese Person ist für die Umsetzung der Ausbildung im Unternehmen verantwortlich und vermittelt den Auszubildenden die für den Ausbildungsberuf notwendigen Fähigkeiten, Fertigkeiten und Kenntnisse.

Eignung von Ausbilderinnen und Ausbildern

Für die bevorstehenden Aufgaben als Ausbilderin oder Ausbilder müssen diese fachlich geeignet sein. Gemäß Berufsbildungsgesetz sind sie fachlich geeignet, wenn sie die beruflichen sowie die berufs- und arbeitspädagogischen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten besitzen, die für die Vermittlung der Ausbildungsinhalte erforderlich sind.

Wer ausbilden möchte, muss demnach eine Abschlussprüfung im Ausbildungsberuf oder eine Abschlussprüfung an einer deutschen Hochschule in einer entsprechenden Fachrichtung bestanden haben und über angemessene Berufserfahrung verfügen.

Ausnahmegenehmigung bei fehlendem Berufsabschluss

Es gibt allerdings eine Ausnahmeregelung: Personen, die den Ausbildungsberuf nicht erlernt haben, aber bereits doppelt so lange in diesem Beruf tätig sind, dürfen ebenfalls ausbilden.

Gerade in unserer sich schnell wandelnden Arbeitswelt ist es üblich, dass Menschen nicht mehr den erlernten Beruf ausüben. Gäbe es diese Ausnahmegenehmigung nicht, wäre es für viele Unternehmen noch schwieriger, eine ausreichende Anzahl an Ausbildungspersonal zur Verfügung zu stellen.

Ebenso müssen Ausbilderinnen und Ausbilder über eine berufs- und arbeitspädagogische Eignung verfügen, um fachlich geeignet zu sein. Diese Eignung kann mit einer erfolgreich abgeschlossenen AEVO-Prüfung nachgewiesen werden.

Persönliche Eignung zur Ausbildung

Zusätzlich zur fachlichen Eignung muss eine persönliche Eignung vorliegen. Persönlich nicht geeignet sind Personen, die Kinder und Jugendliche nicht ausbilden dürfen. Hierzu zählen Personen, die schwer gegen das Gesetz verstoßen haben und dafür zu einer Freiheitsstrafe verurteilt wurden. In Paragraf 25 des Jugendarbeitsschutzgesetzes ist geregelt, was dazu führt, dass sie keine Kinder und Jugendlichen mehr ausbilden dürfen. Ebenfalls nicht persönlich geeignet sind Personen, die schwer oder wiederholt gegen das Berufsbildungsgesetz verstoßen haben. Ist die persönliche Eignung zur Ausbildung einmal verloren gegangen, kann diese nicht wiedererlangt werden.

ausbildungsbeauftragte zeigt mit dem finger auf einen paragrafen
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Eignung der Ausbildungsstätte

Die Eignung der Ausbildungsstätte ist in Paragraf 27 des BBiG geregelt. Die Eignung „nach Art” setzt voraus, dass im Ausbildungsbetrieb nur das ausgebildet werden kann, was dort auch praktisch durchgeführt wird.

Eignung nach Art und Einrichtung

Um die Eignung „nach Einrichtung“ zu erfüllen, müssen im Unternehmen alle Arbeitsmaterialien, die für die Ausbildung benötigt werden, in ausreichender Menge vorhanden sein. Zudem muss nach einer gültigen Ausbildungsordnung ausgebildet werden und es darf keine Gefährdung der Auszubildenden vorliegen.

Für die Überwachung einer ordnungsgemäßen Ausbildung ist die zuständige Stelle verantwortlich. Zu diesem Zweck werden von den Industrie- und Handelskammern und Handwerkskammern Ausbildungsberater bestellt. Sie unterstützen alle an der Ausbildung beteiligten Personen und Stellen. Ausbildungsberaterinnen und -berater haben neben ihrer Beratungsfunktion auch eine Kontrollfunktion inne, um die Ausbildungsqualität innerhalb des dualen Systems zu sichern.

Rolle der Ausbildungsbeauftragten im Unternehmen

Die Ausbildungsbeauftragten sind Fachkräfte im Unternehmen, die die Auszubildenden in den Fachabteilungen betreuen. Für ihre Aufgabe benötigen sie die persönliche Eignung. Ihre fachliche Eignung müssen sie nicht nachweisen. Sie sollten jedoch in dem Themengebiet, das den Auszubildenden vermittelt werden soll, über ausreichend fachliche Kenntnisse verfügen und mit den Inhalten vertraut sein. Außerdem sollten sie einige Grundbegriffe der Methodik und Didaktik kennen. Sie müssen gut auf ihre Aufgabe vorbereitet werden.

Fazit: Voraussetzungen für eine erfolgreiche Ausbildung im Unternehmen

Ein Unternehmen muss demnach, wenn es ausbilden will, nach Art und Einrichtung geeignet sein. Zudem muss das Verhältnis zwischen Auszubildenden und Ausbilderinnen und Ausbildern sowie zwischen Auszubildenden und ausbildenden Fachkräften angemessen sein.

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