Machen Sie sich Gedanken über Ihre eigene Weiterbildung? Als Ausbildungsverantwortliche kümmern wir uns Tag für Tag darum, unsere Auszubildenden zu einem erfolgreichen Abschluss zu führen.
Um ausbilden zu dürfen, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt und Pflichten beachtet werden. Dies gilt sowohl für Auszubildende als auch für Ausbildungsbetriebe.
Wenn Sie über Bedarf ausgebildet oder in der Ausbildungszeit festgestellt haben, dass die „Chemie” zwischen Ihnen und Auszubildenden einfach nicht stimmt, hier grundsätzlich vorweg: Sie sind als Ausbildungsbetrieb nicht verpflichtet Azubis zu übernehmen.
Ausbilderinnen und Ausbilder prägen das Verhalten der Azubis. Finden unsere Auszubildenden wir wären ein gutes Vorbild, werden sie sich an dem was wir ihnen vorleben orientieren und sie werden es imitieren.
Die Generation Z tickt anders als die Generationen davor. Sie ist die erste Generation, die mit dem Internet und Sozialen Medien aufgewachsen ist und deren ständiger Begleiter das Smartphone ist. Wenn Unternehmen künftig als Arbeitgeber attraktiv bleiben wollen, stellt sie das vor die Herausforderung, die Lebenswelt der Jugendlichen kennen zulernen und zu verstehen.
Drei Jahre Ausbildungszeit können lang werden. Für beide Seiten. Es ist also durchaus sinnvoll, im Vorfeld zu prüfen, wie erfolgversprechend die Zusammenarbeit werden wird. Nicht umsonst schreibt der Gesetzgeber eine Probezeit in Ausbildungsverhältnissen vor.





