Sowohl Auszubildende als auch Ausbilderinnen und Ausbilder haben einige Aufgaben, die sie erfüllen müssen. Diese Pflichten und Aufgaben sind im Berufsbildungsgesetz geregelt. Ausbilderinnen und Ausbilder haben fachliche, pädagogische und erzieherische Aufgaben.
Das Ziel der Berufsausbildung ist es, dass Auszubildende die berufliche Handlungsfähigkeit erlangen. Daher ist es nicht weiter verwunderlich, dass es die Hauptaufgabe von Ausbilderinnen und Ausbildern ist, die Ausbildungsinhalte zu vermitteln, die später für die Ausübung des Berufs erforderlich sind. Doch es gibt noch weitere Aufgaben und Pflichten, die erfüllt werden müssen.
Auszubildende sollen in der Lage sein, Arbeitsabläufe selbstständig zu planen, durchzuführen und zu kontrollieren. Um das zu erreichen, ist es die Aufgabe von Ausbilderinnen und Ausbildern, den Auszubildenden die Lerninhalte aktiv weiterzugeben und sie zum Lernen anzuhalten.
Ausbilderinnen und Ausbilder haben weiterhin eine Fürsorgepflicht. Sie müssen sich in angemessenem Rahmen um die Auszubildenden kümmern.
Entsprechend Paragraf 15 des Berufsbildungsgesetzes hat der Ausbildende die Auszubildenden für die Teilnahme am Berufsschulunterricht und für die Teilnahme an den Prüfungen freizustellen. Ebenso freizustellen sind Auszubildende für Ausbildungsmaßnahmen außerhalb der Ausbildungsstätte.
Weiterhin müssen Ausbildende Ausbildungsmittel kostenfrei zur Verfügung stellen.
Den Auszubildenden muss nach Ende der Ausbildungszeit ein schriftliches Zeugnis ausgestellt werden. Dieses einfache Ausbildungszeugnis umfasst entsprechend der gesetzlichen Bestimmungen mindestens Angaben über die Art, Dauer und Ziel der Berufsausbildung sowie über die erworbenen beruflichen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten der Auszubildenden.
Auf Verlangen der Auszubildenden ist ein qualifiziertes Zeugnis auszustellen, in dem auch Angaben über Verhalten und Leistung enthalten sind.
Den Auszubildenden ist eine angemessene Vergütung zu bezahlen. Die Regelungen zur Mindestausbildungsvergütung sind zu beachten.
Auszubildende müssen einen elektronischen oder schriftlichen Ausbildungsnachweis führen. Ob der Nachweis digital oder schriftlich geführt werden soll, liegt im Ermessen des Ausbildungsbetriebs. Ausbilderinnen und Ausbilder müssen den Auszubildenden die Möglichkeit geben, den Ausbildungsnachweis während der Arbeitszeiten zu führen.
Die charakterliche Förderung des Auszubildenden gehört ebenfalls zu den Aufgaben von Ausbilderinnen und Ausbildern. Da der Beginn der Ausbildung für viele junge Menschen der erste Kontakt mit der Arbeitswelt ist, übernehmen Ausbilderinnen und Ausbilder eine wichtige Vorbildrolle. Auszubildende werden sich vor allem in schwierigen Situationen an ihrem Verhalten orientieren. Falls Ihnen Ausbilderin oder Ausbilder also Verhaltensweisen an Auszubildenden auffallen, die Ihnen nicht gefallen oder wenn Ihnen die Einstellung zum Unternehmen nicht zusagt, ist es ratsam zunächst Ihre eigenen Sicht- und Verhaltensweisen zu überprüfen. Es ist gut möglich, dass Auszubildende Ihnen lediglich widerspiegeln, was sie in Ihrem Verhalten wahrgenommen haben. Dabei sind nicht nur Ihre Aussagen relevant, sondern auch nonverbale Kommunikation spielt eine wichtige Rolle. Durch Ihr Vorbild, lernen Auszubildende die Regeln des Unternehmens und akzeptierte Verhaltensweisen kennen.
Außerdem bietet es sich an, einen engen Kontakt zur Berufsschule zu pflegen. So können Sie sich über die dortigen Leistungen und die Anwesenheit der Auszubildenden informieren. Falls es sich um Auszubildende handelt, die noch nicht volljährig sind, kann ebenso ein guter Kontakt und vertrauensvolles Verhältnis zu den Erziehungsberechtigten sinnvoll sein.
Anforderungen an Ausbilderinnen und Ausbilder
Mit der immer schnelleren Weiterentwicklung der Arbeitswelt und stetig komplexer werden Prozessen, verändern sich auch die beruflichen Ausbildungs- und Lehrprozesse und gehen mit neuen Tätigkeitsprofilen, Rollen und Verantwortlichkeiten von Ausbildern einher.
An die Aufgaben von Ausbilderinnen und Ausbildern und deren Rolle, werden fortlaufend neue Anforderungen gestellt. Die Qualität der Ausbildung im Unternehmen hängt demnach ganz wesentlich von der Qualifikation dem Engagement der ausbildenden Personen ab.
Die Qualifizierung von Ausbilderinnen und Ausbildern ist in Deutschland durch das Berufsbildungsgesetz (BBiG) und die Ausbilder-Eignungsverordnung (AEVO) gesetzlich geregelt. Durch Vorbereitungskurse auf die Ausbildereignungsprüfung sollen Ausbilderinnen und Ausbilder die Inhalte erlenen, die Sie später im Umgang mit Auszubildenden benötigen und um ihrer Rolle als Lernprozessbegleiter gerecht zu werden.