Bedeutung und Ziel der Probezeit
Gemäß § 20 BBiG haben Sie im Berufsausbildungsvertrag eine Probezeit mit den Auszubildenden zu vereinbaren. Diese muss mindestens einen Monat und darf höchstens vier Monate betragen. Die Probezeit dient in erster Linie dazu, einen genaueren Eindruck davon zu gewinnen, ob die Berufsausbildung erfolgreich abgeschlossen werden kann.
Darüber hinaus soll eingeschätzt werden, ob die Auszubildenden:
– im ausreichenden Maße die fachliche und persönliche Eignung für die gesamte Ausbildung aufweisen.
– für die Ausbildungsstätte geeignet sind und sich im Betrieb zurechtfinden,
– für sich die richtige Berufswahl getroffen haben.
Die Probezeit nach § 20 BBiG dauert mindestens 1 und höchstens 4 Monate. Sie dient dazu, festzustellen, ob Azubi, Beruf und Betrieb zueinander passen.
Vorbereitung vor Ausbildungsbeginn
Bereits vor Ausbildungsbeginn konnten Sie die Auszubildenden anhand ihrer Bewerbungsunterlagen und im Vorstellungsgespräch kennenlernen. Auch wenn der erste Eindruck zählt, gibt es doch immer wieder neue Faktoren, die im Betriebsalltag wichtig sind. So haben die Auszubildenden beispielsweise bereits erste Leistungen erbracht oder konnten sich im Umgang mit Kunden üben.
Kriterien zur Beurteilung im Vorfeld festlegen
Um die ersten Monate der Probezeit besser beurteilen zu können, ist es sinnvoll, wenn Sie vor Ausbildungsbeginn die Beurteilungskriterien festlegen.
Was sollten die Auszubildenden nach der Einarbeitungszeit können und was können Ausbilderinnen und Ausbilder nach dieser Zeit erwarten? Diese Fragen sind nicht immer ganz einfach zu beantworten. Denn Auszubildende und betriebliche Strukturen sind unterschiedlich. Es gibt jedoch bestimmte Aspekte, die Ihnen als Grundbasis für die erste Beurteilung helfen können.
So können Sie beispielsweise bereits während der Probezeit erkennen, ob die Auszubildenden Ihnen zuhören, wenn Sie etwas erklären, und wie sie Ihre Anweisungen annehmen. Des Weiteren ist das persönliche Interesse der Auszubildenden entscheidend. Ohne Interesse an der täglichen Arbeit wird es schwer, die Ausbildung erfolgreich abzuschließen.
Je nach Komplexität der Arbeitsanweisung sind manchmal mehrere Versuche nötig, um eine Aufgabe zu meistern. Dennoch ist es wichtig zu wissen, wann Auszubildende eine Tätigkeit selbstständig ausführen können und ob sie bei Unverständnis nachfragen. Auch dieses Kriterium steht im engen Zusammenhang mit dem Zuhören und dem allgemeinen Ausbildungsinteresse.
Sie sollten ein besonderes Augenmerk auf die Sorgfältigkeit und Gewissenhaftigkeit der auszuführenden Arbeiten legen. Denn auch darin spiegelt sich das Interesse an den Arbeitsabläufen wider.
Bereits im ersten Ausbildungsjahr und in der Probezeit können Sie Auszubildenden mit eindeutigen Anweisungen die Verantwortung für einfache Tätigkeiten übertragen. Das gilt allerdings nur für einfache Handlungen, die die Auszubildenden kennen, verstehen und umsetzen können.
Dabei muss grundsätzlich immer der Entwicklungsstand der Auszubildenden berücksichtigt werden. Je länger die Ausbildung dauert, desto mehr Verantwortung können Auszubildende übernehmen.
Probezeit nutzen, um die Eignung festzustellen
Die Ausbildung dient unter anderem dazu, Jugendliche auf das spätere Arbeitsleben vorzubereiten und ihr Sozialverhalten zu festigen. Achten Sie daher von Anfang an darauf, ob Ihre Auszubildende oder Ihr Auszubildender jeden Tag pünktlich ist – und das nicht nur im Betrieb, sondern auch in der Berufsschule. Sollte es doch zu Verspätungen kommen, ist es wichtig zu wissen, ob eine Entschuldigung vorlag und wie lange die Verspätung andauerte.
Fehltage sollten ebenfalls zu den Beurteilungskriterien gehören. Dabei sollte zwischen entschuldigten und unentschuldigten Fehltagen unterschieden werden.
Um einen Überblick über das Sozialverhalten der Auszubildenden zu erhalten, ist es hilfreich zu wissen, wie sie in der Berufsschule zurechtkommen. Wie ist das Verhalten gegenüber Mitschülern und Lehrern? Wie steht es um Hilfsbereitschaft und Freundlichkeit sowie die allgemeinen Umgangsformen? Wie verhalten sie sich gegenüber Arbeitskollegen und Vorgesetzten?
Mithilfe eines Beurteilungsbogens können Sie mehrere an der Ausbildung beteiligte Personen bitten, eine Beurteilung auf Grundlage identischer Kriterien abzugeben. Gehen Sie gegenüber allen Beteiligten bereits zu Beginn der Ausbildung offen mit den Beurteilungen um. Besprechen Sie mit den Auszubildenden den Zweck der Beurteilung sowie die zugrunde gelegten Kriterien. Weisen Sie ebenfalls auf das stattfindende Beurteilungsgespräch hin. Besprechen Sie abschließend das Ergebnis, wie es zustande gekommen ist und was es bedeutet.
Nun muss entschieden werden, wie es nach der Probezeit weitergeht. Können die Auszubildenden nach der Probezeit bleiben?
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