Ist es sinnvoll Azubis das Smartphone zu verbieten?

Smartphone in der Ausbildung: Regeln, Risiken & Chancen

Das Smartphone ist aus der täglichen Kommunikation nicht mehr wegzudenken. Mit WhatsApp werden Nachrichten verschickt, auf YouTube oder TikTok Videos angeschaut und auf Instagram Fotos begutachtet. In der Alltagswelt von Jugendlichen ist es ein fester Bestandteil. Daher stellen sich Ausbilderinnen und Ausbilder oftmals die Frage: „Soll ich meinen Azubis das Smartphone am Ausbildungsplatz verbieten?”

Smartphone-Nutzung im Alltag von Auszubildenden

Laut der JIM-Studie des medienpädagogischen Forschungsverbunds Südwest besitzen nahezu alle Jugendlichen ein Smartphone. Für Auszubildende ist der Umgang mit dem Handy also ganz normal. Da wird auch mal das Mittagessen fotografiert und ohne Selfie vergeht ohnehin kein Tag.

Im Rahmen ihres Direktionsrechts können Arbeitgeber Auszubildenden die Nutzung von Smartphones durchaus untersagen. Ein generelles Handyverbot ist jedoch nicht unbedingt zu empfehlen. Überlegen Sie stattdessen, wie sich das Smartphone in den Ausbildungsalltag integrieren lässt. Für Jugendliche hat permanente Kommunikation einen wichtigen Stellenwert. Jede Nachricht und jedes „Gefällt mir” ist für sie wie eine kleine Belohnung.

gruppe mit personen der generation z lehnen mit smartphone in der hand an einer wand
© gpointstudio – stock.adobe.com

Regeln für den Umgang mit Smartphones im Betrieb

Allerdings sollten Sie allgemeine und faire Regeln innerhalb des Unternehmens aufstellen und sich dabei nicht ausschließlich auf einzelne Personen beziehen. Sie können jedoch die Entscheidung, wie und in welchem Umfang das Smartphone genutzt werden darf, an die jeweilige Hierarchiestufe binden.

Beispiele für Regeln können sein:

  • Das Smartphone ist während der Arbeitszeit stumm zu schalten.
  • Private Telefonate sind auf wichtige Notfälle zu beschränken.
  • Auf Anweisung von Vorgesetzten oder weisungsberechtigten Personen ist das Mobiltelefon komplett auszuschalten.
  • In den Aufenthaltsräumen ist die Nutzung des privaten Handys während der Pausen erlaubt.
  • Foto- oder Videoaufnahmen sind im Unternehmen nicht gestattet. Eine Sondererlaubnis, beispielsweise für firmeninterne Veranstaltungen, muss vorab bei den Vorgesetzten eingeholt werden und ist lediglich für das benannte Ereignis gültig.

Risiken durch unbedachte Nutzung

Jugendliche sind in den sozialen Netzwerken oft gut vernetzt. Durch Funktionen wie Kontaktlisten und Gruppen können Bilder schnell und unkompliziert an den gesamten Freundeskreis weitergegeben werden. Inhalte verbreiten sich so in kürzester Zeit und erzielen eine hohe Reichweite. Allerdings kann genau das im betrieblichen Umfeld unerwartet zum Problem werden.

aevo online newsletterBilder, die am Ausbildungsplatz gemacht wurden, können vertrauliche Informationen enthalten, die nicht für die Öffentlichkeit bestimmt sind. Das kann schnell passieren, beispielsweise durch ein im Hintergrund geöffnetes Bestellformular am Bildschirm, Versandetiketten in der Produktion oder auch durch Notizen auf einem Wandkalender. Deshalb ist es wichtig, dass Sie Ihre Auszubildenden und Mitarbeitenden dafür sensibilisieren, welche Auswirkungen ein an sich harmloses Foto haben kann.

Sie als Ausbilderin oder Ausbilder beeinflussen die Art und Weise, wie Auszubildende mit dem Smartphone umgehen. Dabei ist es wichtig, dass Sie die Regeln des Unternehmens einhalten (oder auch nicht). Sie haben also eine Vorbildfunktion. Wenn während der Arbeitszeit das Smartphone nicht genutzt werden darf, sollten Sie sich ebenfalls daran halten. Dieses transparente Handeln fördert das Vertrauen und ist damit die Basis für eine langfristige, motivierende Zusammenarbeit.

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