Wissen für die AEVO-Prüfung: Jugendarbeitsschutzgesetz

Jugendarbeitsschutzgesetzes in der AEVO-Prüfung

Das Jugendarbeitsschutzgesetz soll Jugendliche vor Tätigkeiten schützen, die zu früh beginnen, zu lange dauern, zu schwer sind, sie gefährden oder in anderer Weise ungeeignet sind. So soll sichergestellt werden, dass ihre Entwicklung ungestört verläuft und ihre Gesundheit nicht gefährdet wird. In der schriftlichen AEVO-Prüfung werden Sie auch Fragen zu den Bestimmungen des Jugendarbeitsschutzgesetzes erwarten.

Für Ihre AEVO-Prüfung ist es zunächst wichtig zu wissen, für wen das Jugendarbeitsschutzgesetz gilt. Es gilt nämlich nicht für Auszubildende, sondern für die Beschäftigung von Personen, die noch nicht 18 Jahre alt sind. Es gilt also sowohl für junge Menschen, die sich in einer Berufsausbildung befinden, als auch für diejenigen, die als Arbeitnehmer oder Heimarbeiter beschäftigt sind.

Minderjährige Arbeitnehmer fallen unter die Regelungen des Jugendarbeitsschutzgesetzes und dessen Bestimmungen sind anzuwenden.

Jugendarbeitsschutzgesetz für Jugendliche unter 18 Jahren

Das Jugendarbeitsschutzgesetz definiert Jugendliche als Personen, die mindestens 15, aber noch nicht 18 Jahre alt sind. Für Personen unter 15 Jahren wird dagegen die Bezeichnung „Kind” verwendet. Wenn in Ihrer AEVO-Prüfung Fragen zum Alter von Auszubildenden gestellt werden, sollten Sie also zunächst immer prüfen, ob das Jugendarbeitsschutzgesetz oder das Arbeitszeitgesetz anzuwenden ist.

Arbeitszeitregelungen laut Jugendarbeitsschutzgesetz

Die mögliche Arbeitszeit für Jugendliche ist im Paragrafen 8 des Jugendarbeitsschutzgesetzes definiert. Demnach dürfen Jugendliche nicht mehr als acht Stunden täglich und nicht mehr als 40 Stunden wöchentlich beschäftigt werden.

Als Arbeitszeit gilt der Zeitraum von Beginn bis Ende der Tätigkeit ohne die jeweiligen Pausen. Es gibt jedoch eine Ausnahmeregelung, die es erlaubt, jugendliche Auszubildende an einem Tag pro Woche mehr als acht Stunden zu beschäftigen. Dies gilt jedoch nur, wenn sie an einem anderen Tag in derselben Woche weniger als acht Stunden eingesetzt werden.

Sollte es durch die betriebliche Organisation also einmal erforderlich sein, dass Auszubildende an einem Tag 8,5 Stunden eingesetzt werden, müssen sie an einem anderen Tag einen Ausgleich von mindestens einer halben Stunde erhalten und dürfen an diesem Tag maximal 7,5 Stunden beschäftigt werden.

ausbildungsbeauftragte zeigt mit dem finger auf einen paragrafen
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Wöchentliche Höchstarbeitszeit ist zu beachten

Insgesamt sind die höchstmöglichen 40 Stunden pro Woche zu beachten. Diese dürfen nicht überschritten werden. Bei einer Arbeitszeit von mehr als 4,5 Stunden müssen Auszubildenden gemäß Paragraf 11 Jugendarbeitsschutzgesetz mindestens 30 Minuten Pause gewährt werden. Sobald Auszubildende mehr als sechs Stunden arbeiten, stehen ihnen 60 Minuten Pause zu. Eine Pause gilt jedoch erst ab einer Dauer von 15 Minuten als Pause. Alle Arbeitsunterbrechungen unter 15 Minuten dürfen nicht als Pause gewertet werden. Achten Sie also bei Fragen in der schriftlichen AEVO-Prüfung darauf, wie lange Auszubildende ohne Pause eingesetzt wurden.

Auszubildende müssen außerdem die Möglichkeit haben, die Pause ungestört zu verbringen. Sie dürfen die Pause nicht an einem Ort verbringen, an dem weiterhin gearbeitet wird. Wenn ein Unternehmen keinen Pausenraum als Rückzugsort zur Verfügung stellen kann, muss an den Orten, an denen Auszubildende beschäftigt sind, für die Dauer der Pause die Arbeit eingestellt werden. Ruhepausen zählen außerdem nicht zur Arbeitszeit. Bei einer Arbeitszeit von acht Stunden und einer Stunde Pause wären Auszubildende somit neun Stunden im Betrieb.

Ruhezeiten und Beschäftigungsverbote für Jugendliche

Zwischen dem Zeitpunkt, an dem Auszubildende nach Hause gehen, und dem Zeitpunkt, an dem sie die Arbeit wieder aufnehmen, müssen mindestens 12 Stunden liegen. Das ist in Paragraf 13 des Jugendarbeitsschutzgesetzes geregelt. Diese Freizeit steht den Auszubildenden frei zur Verfügung und sie können sie nutzen, wie sie möchten. In dieser Zeit dürfen Ausbilderinnen und Ausbilder nicht verlangen, dass Ausbildungsinhalte nachgearbeitet werden. Das gilt auch für den schriftlichen Ausbildungsnachweis. Auszubildende müssen die Möglichkeit erhalten, Ausbildungsnachweise am Arbeitsplatz zu führen.

Entsprechend Paragraf 14 des Jugendarbeitsschutzgesetzes dürfen jugendliche Auszubildende nur in der Zeit von 6:00 Uhr bis 20:00 Uhr beschäftigt werden. Für diese Bestimmung gibt es jedoch verschiedene Ausnahmeregelungen. So dürfen Auszubildende in der Landwirtschaft und in Bäckereien beispielsweise auch vor 6 Uhr eingesetzt werden. In der Gastronomie besteht die Möglichkeit, Auszubildende bis maximal 22:00 Uhr zu beschäftigen. Damit wird das Jugendarbeitsschutzgesetz den besonderen Anforderungen der verschiedenen Ausbildungsberufe gerecht.

Für Ihre AEVO-Prüfung sollten Sie sich daher mit den Paragrafen 8, 11, 13 und 14 des Jugendarbeitsschutzgesetzes vertraut machen.

Jugendarbeitsschutzgesetz gibt 5-Tage-Woche vor

Gemäß Paragraf 15 des Jugendarbeitsschutzgesetzes dürfen Jugendliche nur an fünf Tagen in der Woche beschäftigt werden. Die beiden wöchentlichen Ruhetage sollen nach Möglichkeit aufeinander folgen. In der Regel sind das der Samstag und der Sonntag, denn Paragraf 16 des Jugendarbeitsschutzgesetzes legt fest, dass Jugendliche an diesen Tagen nicht beschäftigt werden dürfen.

Hierfür gibt es allerdings sehr viele Ausnahmen. Dies ist beispielsweise im Einzelhandel, in der Landwirtschaft, im Verkehrswesen, in der Gastronomie oder bei außerbetrieblichen Maßnahmen der Fall. Wichtig ist, dass Auszubildende nicht konsequent jeden Samstag und Sonntag beschäftigt werden dürfen, sondern höchstens an zwei dieser Tage pro Monat.

Urlaubsregelungen im Jugendarbeitsschutzgesetz für die AEVO-Prüfung kennen

Die Urlaubsansprüche jugendlicher Auszubildender sind in Paragraf 19 des Jugendarbeitsschutzgesetzes geregelt. Sie sollten diesen Paragrafen für Ihre AEVO-Prüfung kennen. Urlaub steht Auszubildenden pro Kalenderjahr zu, wobei das Alter des Auszubildenden zu Beginn des Kalenderjahres zu beachten ist.

Demnach beträgt der Urlaub jährlich

Da im Jugendarbeitsschutzgesetz (und auch im Bundesurlaubsgesetz) ausschließlich Werktage berücksichtigt sind, Auszubildende jedoch eine Fünftagewoche haben, müssen die Werktage in Arbeitstage umgerechnet werden.

Der Urlaubsanspruch richtet sich nicht nach dem Ausbildungsjahr, sondern immer nach dem Kalenderjahr. Anteilige Urlaubsansprüche können über die Zwölftel-Regelung berechnet werden.

Ein Beispiel, wie es auch in Ihrer AEVO-Prüfung vorkommen kann: Maximilian macht in Ihrem Unternehmen eine Ausbildung. Er ist im zweiten Ausbildungsjahr. Er hat am 28. Juli seinen 18. Geburtstag gefeiert. Wie viele Werktage Urlaub stehen Maximilian zu?

Richtige Antwort: Maximilian stehen 25 Werktage Urlaub zu, da er zu Beginn des Kalenderjahres noch 17 Jahre alt war (Paragraf 19 Jugendarbeitsschutzgesetz). Da Auszubildende eine Fünftagewoche haben, müssen die angegebenen Werktage nun noch in Arbeitstage umgerechnet werden. In unserem Fall würde die Rechnung wie folgt lauten: (25 Werktage / 6) x 5 = 20,8 Arbeitstage. Damit würden Maximilian für dieses Kalenderjahr 21 Arbeitstage Urlaub zustehen.

Achten Sie bei der Beantwortung der Fragen in Ihrer AEVO-Prüfung also darauf, wie alt die Auszubildenden zu Beginn des Kalenderjahres sind und ob in der Frage bzw. den Antworten von Werktagen oder Arbeitstagen die Rede ist.

Ärztliche Erstuntersuchung vor Ausbildungsbeginn

Bevor Jugendliche eine Ausbildung beginnen, muss gemäß Paragraf 32 des Jugendarbeitsschutzgesetzes eine Erstuntersuchung durch einen Arzt vorliegen. Dabei stellen Haus- oder Betriebsärzte fest, ob die Auszubildenden körperlich, geistig und psychisch in der Lage sind, den Ausbildungsberuf auszuüben.

Erst wenn diese Untersuchung erfolgt ist, können sie eine Ausbildung antreten. Ausbildungsbetriebe müssen sich außerdem ein Jahr nach Aufnahme der ersten Beschäftigung eine Bescheinigung darüber vorlegen lassen, dass eine Nachuntersuchung stattgefunden hat.

Mit diesen wichtigen Bestimmungen aus dem Jugendarbeitsschutzgesetz sollten Sie sowohl für Ihre AEVO-Prüfung als auch für den Ausbildungsalltag vertraut sein.

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