Die bestandene AEVO-Prüfung ist der Nachweis Ihrer fachlichen Eignung als Ausbilderin oder Ausbilder. Sie besteht aus einem schriftlichen und einem praktischen Prüfungsteil. Als bestanden gilt die Prüfung, wenn jeder der beiden Prüfungsteile mit mindestens 50 Punkten absolviert wurde.
Die berufs- und arbeitspädagogischen Kenntnisse, Fertigkeiten und Fähigkeiten liegen vor, wenn der Nachweis der selbstständigen Planung, Durchführung und Kontrolle einer Ausbildungssituation erbracht wurde.
Die schriftliche AEVO-Prüfung
In der schriftlichen AEVO-Prüfung erwarten Sie programmierte Aufgaben im Multiple-Choice-Verfahren, die Ihr Fachwissen überprüfen sollen. Zu jeder Frage werden mehrere Lösungsmöglichkeiten vorgegeben, von denen mindestens eine Lösung richtig ist. Bei mehreren richtigen Lösungen ist deren Anzahl angegeben. Eine Aufgabe wird dabei nur als korrekt gewertet, wenn alle richtigen Antwortmöglichkeiten von Ihnen erkannt und angekreuzt wurden. Es werden keine Teilpunkte vergeben.
Zur Bearbeitung der Aufgaben, haben Sie 180 Minuten Zeit. Die Fragen der schriftlichen Prüfung kommen aus allen vier Handlungsfeldern der AEVO
- Handlungsfeld 1 der AEVO: Ausbildungsvoraussetzungen prüfen und planen
- Handlungsfeld 2 der AEVO: Ausbildung vorbereiten und bei der Einstellung von Auszubildenden mitwirken
- Handlungsfeld 3 der AEVO: Ausbildung durchführen
- Handlungsfeld 4 der AEVO: Ausbildung abschließen.
Dabei gilt folgende Strukturierung:
Zum Bestehen des schriftlichen Prüfungsteils, müssen Sie mindestens 50 von 100 Punkten erreichen. Dies entspricht der Note „ausreichend“.
Sollten Sie bereits eine IHK-Fachwirte-Prüfung erfolgreich absolviert haben, können Sie sich auf Antrag vom schriftlichen Teil der AEVO-Prüfung befreien lassen. Mit der Anmeldung zur AEVO-Prüfung, muss dann eine Kopie Ihres Fachwirte-Zeugnisses als Nachweis eingereicht werden. Wenn Sie vom schriftlichen Teil der AEVO-Prüfung befreit sind, empfehlen wir Ihnen unseren Online-Vorbereitungskurs. Dieser Kurs baut auf Ihr Vorwissen auf und bereitet Sie gezielt auf den praktischen Prüfungsteil vor.
Die praktische AEVO-Prüfung
Der praktische Teil der AEVO-Prüfung dauert insgesamt höchstens 30 Minuten. Es kann zwischen der Durchführung einer Ausbildungssituation oder der Präsentation einer Ausbildungssituation gewählt werden. Sie können im praktischen Prüfungsteil also zwischen zwei Alternativen wählen. Eine praktische Durchführung bedeutet, dass Sie in einem Rollenspiel eine Ausbildungseinheit durchführen. Bei der Präsentation wird mit Hilfe verschiedener Medien, die Gestaltung einer Ausbildungseinheit vorgetragen.
In beiden Fällen müssen Sie ein ausbildungsrelevantes Thema wählen. Die Dauer der Präsentation beziehungsweise der praktischen Durchführung darf maximal 15 Minuten betragen.
Ebenso dürfen Sie die Ausbildungsmethode für Ihre AEVO-Prüfung frei wählen. Die entscheidende Frage hier lautet: Welche Ausbildungsmethode ist sinnvoll? Die gewählte Methode muss zum Lernziel passen. Bei der Auswahl des Themas ist darauf zu achten, dass Sie es in 15 Minuten umsetzen können.
Sie sollten sich bei der Auswahl des Themas besonders mit den Inhalten des Handlungsfelds 3 „Ausbildung durchführen“ beschäftigen. Diese Inhalte werden im Fachgespräch, welches im Anschluss an die Präsentation oder die praktische Durchführung stattfindet, vom Prüfungsausschuss in den konkreten Handlungsrahmen gesetzt und hinterfragt.
Das Fachgespräch
Ebenso ein Teil der praktischen AEVO-Prüfung ist das sogenannte Fachgespräch. In diesen 15 Minuten erläutern und begründen Sie die Auswahl und Gestaltung der Ausbildungssituation, die Sie zuvor gezeigt haben.
Sie sollen damit unter Beweis stellen, dass Sie die berufs- und arbeitspädagogische Kompetenz in der Praxis anwenden können und in der Lage sind, der Aufgabenstellung entsprechende Ausbildungsmethoden und -mittel einzusetzen.
Die Gesprächsanteile sollen im Fachgespräch gleichwertig oder zugunsten der Prüfungsteilnehmer höher liegen.
Übrigens findet vor Beginn Ihrer praktischen AEVO-Prüfung eine Identitätsprüfung statt, bei der Sie Ihren Ausweis vorlegen müssen. Weiterhin werden Sie gefragt, ob Sie sich gesundheitlich in der Lage fühlen, die Prüfung durchzuführen und ob Sie mit den anwesenden Prüferinnen und Prüfern einverstanden sind. Sie können Bedenken hinsichtlich einer Befangenheit einzelner Prüfer äußern. Damit die Prüfung beginnen kann, müssen Sie noch alle elektronischen Geräte mit einer Aufzeichnungsfunktion ausschalten.