Was versteht man unter einem Ausbildungsrahmenplan?

Was versteht man unter einem Ausbildungsrahmenplan?

Die Ausbildungsordnung stellt die Grundlage der betrieblichen Ausbildung dar. Sie ist bundeseinheitlich und schafft somit für alle Ausbildungsberufe eine Vergleichbarkeit. Doch auch der Ausbildungsrahmenplan spielt eine Rolle, damit lernen Auszubildende eines Ausbildungsberufs in München die gleichen Inhalte lernt wie Auszubildende in Hamburg.

Mit der Ausbildungsordnung soll also eine einheitliche Basis für alle anerkannten Ausbildungsberufe geschaffen werden. Ein Ausbildungsberuf ist dann anerkannt, wenn Kinder und Jugendliche darin ausgebildet werden dürfen und eine so genannte Ausbildungsordnung besteht.

Die Ausbildungsordnung der verschiedenen Ausbildungsberufe für Ihre AEVO-Prüfung sind auf der Internetseite des BIBB – Bundesinstitut für berufliche Bildung abrufbar. Dort können Sie die jeweilige Ausbildungsordnung für die Ausbildungsberufe kostenfrei herunterladen.

Grundlagen der Ausbildungsberufe

Die Mindestinhalte der Ausbildung sind in Paragraf 5 des Berufsbildungsgesetzes geregelt.

Dementsprechend legt die Ausbildungsordnung folgende Punkte fest:

  • die Bezeichnung des anerkannten Ausbildungsberufes
  • die Ausbildungsdauer, die nicht mehr als drei und nicht weniger als zwei Jahre betragen soll
  • die beruflichen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten, die mindestens Gegenstand der Berufsausbildung sind (Ausbildungsberufsbild)
  • eine Anleitung zur sachlichen und zeitlichen Gliederung der Vermittlung der beruflichen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten (Ausbildungsrahmenplan)
  • die Prüfungsanforderungen.

Über diese Mindestinhalte hinaus, kann die Ausbildungsordnung noch weitere Regelungen, wie zum Beispiel zur Vermittlung von Zusatzqualifikationen enthalten. Die Zusatzqualifikationen eines Ausbildungsberufes ergänzen die berufliche Handlungsfähigkeit und erweitern die im Ausbildungsberufsbild genannten beruflichen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten. In der Abschlussprüfung werden die Zusatzqualifikationen gesondert geprüft und bescheinigt.

Sollten im Ausbildungsberuf Spezialisierungen möglich sein, so werden diese der Berufsbezeichnung hinzugefügt. Die Ausbildungsberufe „Fachinformatiker/in – Fachrichtung Anwendungsentwicklung“ und „Fachinformatiker/in Fachrichtung Systemintegration“ sind Beispiele dafür.

Ausbildungsberufsbild und Ausbildungsrahmenplan

Das Ausbildungsberufsbild gibt eine grobe Orientierung, indem es die typischen „Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten“ des Berufs in zusammengefasster Form enthält. Im Wesentlichen sind darin Stichworte der einzelnen Bereiche aufgeführt, die Auszubildende während der beruflichen Ausbildung absolvieren sollen. Das Ausbildungsberufsbild ist gleichzusetzen mit dem Richtlernziel des Ausbildungsrahmenplans.

Der Ausbildungsrahmenplan ist eine detaillierte Anleitung zur zeitlichen und sachlichen Gliederung der Berufsausbildung und die Grundlage der Lernziele für Ihre AEVO-Prüfung.

Die sachliche Gliederung ist nach Funktionsbereichen eingeteilt und beschreibt die Bereiche des Ausbildungsbetriebs, die die Auszubildenden kennenlernen sollten. Die Lernziele der sachlichen Gliederung sind als Soll-Zustand formuliert. Es ist dort ebenfalls definiert, welche Mindestinhalte mit der Berufsausbildung erreicht werden müssen. Diese Mindestinhalte ermöglichen eine Vergleichbarkeit der Berufsabschlüsse.

Die zeitliche Gliederung der Ausbildung ist die Aufteilung in einzelne Ausbildungsabschnitte. Es wird dabei für die gesamte Dauer der Ausbildung konkret definiert, in welchen Bereichen des Unternehmens die Auszubildenden wann und in welchem zeitlichen Umfang eingesetzt werden sollen.

Die angegebenen zeitlichen Richtwerte, weisen Bruttozeiten auf, die in tatsächliche, betrieblich zur Verfügung stehende Ausbildungszeiten (Nettozeiten) umgerechnet werden müssen. Hierfür sind die Zeiten für Berufsschulunterricht, Urlaub und Feiertage abzuziehen.

Die zeitliche Gliederung ist nach sachlogischen, sowie pädagogischen Gesichtspunkten zu ordnen und soll entsprechend dem Ausbildungsinhalt überschaubare Abschnitte vorsehen. Als überschaubar sind Abschnitte von höchstens drei Monaten definiert.

Innerhalb des Rahmens der zeitlichen Richtwerte kann je nach betrieblichen Gegebenheiten, eine flexible Regelung getroffen werden. Sie können somit aufgrund von individuellen Anforderungen, die Zeit angepasst an betriebsspezifische Erfordernisse reduzieren oder, wenn dieser Bereich bei Ihnen im Unternehmen besonders wichtig ist, auch ausdehnen. Wichtig dabei ist jedoch, dass Sie bei der Reduzierung beziehungsweise der Ausdehnung des Themengebiets dennoch alle Inhalte vermitteln, die im Ausbildungsrahmenplan vorgegeben sind.

Richtlernziel und Groblernziel im Ausbildungsrahmenplan

Im Ausbildungsrahmenplan sind das Richtlernziel und das Groblernziel enthalten. Beide benötigen Sie als Grundlage für die Operationalisierung des Feinlernziels für Ihre AEVO-Prüfung. Das Richtlernziel ist dabei identisch mit den Punkten des Ausbildungsberufsbilds der Ausbildungsordnung.

Richtlernziele beschreiben die (Aus-) Richtung, in denen Lernen erfolgen soll. Sie bilden die übergeordnete Grundlage, an denen sich die Groblernziele orientieren. Sie lassen Ausbilderinnen und Ausbildern einen großen Handlungs- und Entscheidungsspielraum. Das Richtlernziel des von Ihnen gewählten Themas, übernehmen Sie unverändert in das schriftliche Konzept für Ihre AEVO-Prüfung.

Groblernziele werden aus Richtlernzielen entwickelt

Groblernziele werden aus den Richtlernzielen entwickelt und konkretisieren diese. Es ist bereits eine Beschreibung des gewünschten Endverhaltens enthalten und darin definiert, dass der Auszubildende zu etwas Bestimmten in der Lage sein soll, wenn dieses Lernziel erreicht ist.

Ein Groblernziel, kann die Basis für mehrere Feinlernziele sein. Für Ihre AEVO-Prüfung entscheiden Sie sich jedoch nur für ein Feinlernziel.

Das Groblernziel des von Ihnen gewählten Themas, übernehmen Sie ebenfalls unverändert in das schriftliche Konzept für Ihre AEVO-Prüfung.

Feinlernziele werden durch Ausbilderinnen und Ausbilder festgelegt

Die Feinlernziele müssen demnach individuell durch Ausbilderinnen und Ausbilder definiert werden. Sie werden aus dem Groblernziel abgeleitet und beschreiben das gewünschte (überprüfbare) Endverhalten nach erfolgreichem Lernen ganz konkret. Dieses Feinlernziel ist dann an betriebsspezifische Erfordernisse und die Auszubildenden anzupassen. Da sich die Ausbildungsordnungen nicht so schnell verändern, wie der technische Wandel fortschreitet, sind die Feinlernziele auch an die technischen Veränderungen anzupassen.

Zur Vorbereitung auf Ihre praktische AEVO-Prüfung gehört es also, dass Sie sich aus der Ausbildungsordnung ein Richtlernziel und das dazugehörige Groblernziel eines Ausbildungsberufs heraussuchen.

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