Ausbildereignungsprüfung als Nachweis Ihrer Qualifikation
Die Ausbildereignungsverordnung (AEVO) soll die Qualifikationen von Ausbilderinnen und Ausbildern sicherstellen und eine qualitativ hochwertige Ausbildung gewährleisten. Das Wort AEVO ist ein Akronym. Doch was bedeutet „qualitativ“ in diesem Zusammenhang? Welche Anforderungen und Aufgaben kommen auf zukünftige Ausbilderinnen und Ausbilder zu? Was erwartet sie in der Ausbildereignungsprüfung?
Vielleicht kann man das Wort „AEVO“ so assoziieren:
A wie Attraktivität am Arbeitsmarkt steigern
E wie erfolgreich Ausbilden
V wie Verantwortung für junge Menschen übernehmen
O wie Orientierung geben
Eignung von Ausbilderinnen und Ausbildern
Die Qualifikationen umfassen jedoch weit mehr als diese assoziierten Begriffe. So schreibt das Berufsbildungsgesetz vor, dass jede Ausbilderin und jeder Ausbilder über eine persönliche und fachliche Eignung verfügen muss.
Wann gilt eine Person als geeignet?
Das BBIG geht grundsätzlich davon aus, dass jede Person persönlich geeignet ist, solange keine Ausschlussmerkmale vorliegen, die die persönliche Eignung aberkennen würden. Die persönliche Eignung wird somit unterstellt, solange keine Gründe dagegen sprechen. Nicht persönlich geeignet sind Personen, die Kinder und Jugendliche nicht mehr ausbilden dürfen oder schwer bzw. wiederholt gegen das Berufsbildungsgesetz (oder eine daraus erlassene Vorschrift/Bedingung) verstoßen haben.
Bei der fachlichen Eignung muss nachgewiesen werden, dass eine einschlägige Abschlussprüfung im auszubildenden Berufsbild abgelegt wurde, ergänzt durch den Nachweis der berufs- und arbeitspädagogischen Eignung, wie sie in der AEVO vorgeschrieben wird.
Ausbildereignungsprüfung als Nachweis der fachlichen Eignung
Mit dem Ablegen einer schriftlichen und einer praktischen Ausbildereignungsprüfung weisen Sie Ihre fachliche Eignung als Ausbilderin oder Ausbilder nach. Die Prüfung gilt als bestanden, wenn jeder der beiden Prüfungsteile mit mindestens 50 Punkten absolviert wurde. Ein nicht bestandener Prüfungsteil kann zweimal wiederholt werden.
Sie verfügen über die erforderlichen berufs- und arbeitspädagogischen Kenntnisse, Fertigkeiten und Fähigkeiten, wenn Sie den Nachweis über die selbstständige Planung, Durchführung und Kontrolle von Ausbildungssituationen erbracht haben.
Die Verordnung aus dem Jahr 2009 sieht dabei folgende Handlungsfelder vor:
- 1. Ausbildungsvoraussetzungen prüfen und planen,
- 2. Ausbildung vorbereiten und bei der Einstellung von Auszubildenden mitwirken,
- 3. Ausbildung durchführen,
- 4. Ausbildung abschließen.
Anmeldung zur Ausbildereignungsprüfung: So funktioniert’s
Die Anmeldung zur Ausbildereignungsprüfung muss bei der IHK erfolgen, deren Zuständigkeitsgebiet Ihr Wohn- oder fester Arbeitsort ist.
Auf der Internetseite der jeweiligen IHK finden Sie unter der Rubrik „Weiterbildung” die angebotenen Termine für die Ausbildereignungsprüfungen sowie zusätzliche Informationen. Dort finden Sie entweder ein Anmeldeformular, das Sie herunterladen, ausdrucken und ausgefüllt zurücksenden müssen, oder Sie haben die Möglichkeit, sich direkt online anzumelden.
Zuständige IHK für die Anmeldung finden
In der Regel werden für die Anmeldung zur Ausbildereignungsprüfung folgende Informationen von Ihnen benötigt:
- Name, die Anschrift und Kontaktdaten
- Gewünschter Prüfungstermin
- Erstprüfung oder Wiederholungsprüfung
- Angabe über den besuchten Vorbereitungslehrgang
- Kostenübernahmeerklärung, falls der Arbeitgeber die Prüfungsgebühren bezahlt
Fristen und Planung beachten
Bei vielen Kammern muss die Anmeldung zur Prüfung spätestens sechs Wochen vor dem Termin erfolgen. Diese Anmeldefristen sollten Sie bei Ihrer Planung berücksichtigen. Es kann auch vorkommen, dass die Ausbildereignungsprüfung bei einigen Industrie- und Handelskammern aufgrund der hohen Nachfrage bereits zwei bis drei Monate vorher ausgebucht ist.
Beachten Sie außerdem, dass Sie sich im Falle einer Wiederholungsprüfung erneut ordnungsgemäß anmelden müssen. Eine automatische Anmeldung für die Wiederholungsprüfung nach Nichtbestehen der Erstprüfung erfolgt nicht.
Auf jeden Fall sollten Sie sich vor der Anmeldung zur Ausbildereignungsprüfung Informationen zum Prüfungsverlauf einholen. Falls Sie dann noch weitere Fragen haben, die auf der Website nicht beantwortet werden, ist es sinnvoll, bei der zuständigen Stelle anzurufen und sich die fehlenden Informationen einzuholen.
Die schriftliche Ausbildereignungsprüfung: Ablauf, Bewertung und Befreiungsmöglichkeiten
In der schriftlichen Ausbildereignungsprüfung erwarten Sie programmierte Aufgaben im Multiple-Choice-Verfahren nach dem „Alles-oder-nichts-Prinzip”, mit denen Ihr Fachwissen überprüft wird. Zu jeder Frage werden mehrere Lösungsmöglichkeiten vorgegeben, von denen mindestens eine richtig ist. Bei mehreren richtigen Lösungen ist deren Anzahl angegeben. Eine Aufgabe wird allerdings nur dann als richtig gewertet, wenn alle richtigen Antwortmöglichkeiten erkannt und angekreuzt wurden.
Fragen aus allen Handlungsfeldern der AEVO
Alle Aufgaben sind gleich gewichtet, es werden keine Teilpunkte vergeben. Die Fragen der schriftlichen Ausbildereignungsprüfung kommen aus allen Handlungsfeldern der AEVO.
Um den schriftlichen Prüfungsteil zu bestehen, müssen Sie mindestens 50 von 100 Punkten erreichen. Dies entspricht der Note „ausreichend”.
Wenn Sie bereits eine IHK-Fachwirteprüfung erfolgreich absolviert haben, können Sie sich auf Antrag vom schriftlichen Teil der Ausbildereignungsprüfung befreien lassen. In diesem Fall muss mit der Anmeldung zur Prüfung eine Kopie des Fachwirte-Zeugnisses als Nachweis eingereicht werden.
Die praktische Ausbildereignungsprüfung: Ablauf, Wahlmöglichkeiten und Tipps
Der praktische Teil der Ausbildereignungsprüfung dauert maximal 30 Minuten. Sie können zwischen der praktischen Durchführung und der Präsentation einer Ausbildungssituation wählen. Im praktischen Prüfungsteil können Sie also zwischen zwei Alternativen wählen.
Die praktische Durchführung besteht darin, dass die angehende Ausbilderin oder der angehende Ausbilder in einem Rollenspiel eine Ausbildungseinheit durchführt. Bei der Präsentation wird mithilfe verschiedener Medien die Gestaltung einer Ausbildungseinheit vorgetragen.
In beiden Fällen ist ein ausbildungsrelevantes Thema zu wählen. Die Dauer der Präsentation bzw. der praktischen Durchführung soll 15 Minuten nicht überschreiten. Grundsätzlich liegt die Entscheidung, ob Sie eine Präsentation oder eine praktische Ausbildungseinheit durchführen, bei Ihnen. Dies wird von der prüfenden Stelle nicht vorgegeben.
Wahlfreiheit bei Methode und Thema
Ebenso können Sie die Ausbildungsmethode für Ihre Ausbildereignungsprüfung frei wählen. Die entscheidende Frage lautet hier: Welche Ausbildungsmethode ist sinnvoll?
Die gewählte Methode muss zum Lernziel passen. Bei der Auswahl des Themas ist zu beachten, dass es innerhalb von 15 Minuten umzusetzen ist.
Schwerpunktmäßig sollten Sie sich bei der Auswahl des Themas vor allem mit den Inhalten des Handlungsfelds 3 „Ausbildung durchführen” beschäftigen. Diese Inhalte werden im Fachgespräch, das im Anschluss an die Präsentation oder die praktische Durchführung stattfindet, vom Prüfungsausschuss in den konkreten Handlungsrahmen gesetzt und hinterfragt.
An Ihrer praktischen Ausbildereignungsprüfung sind drei Prüfer beteiligt: ein Arbeitgebervertreter, ein Arbeitnehmervertreter und eine Lehrkraft einer berufsbildenden Schule.
Ziel und Ablauf des Fachgesprächs
Das Fachgespräch ist dadurch gekennzeichnet, dass Sie die Auswahl und Gestaltung der Ausbildungssituation begründen und erläutern müssen. Damit sollen Sie zeigen, dass Sie die berufs- und arbeitspädagogische Kompetenz in der Praxis anwenden können und in der Lage sind, der Aufgabenstellung entsprechende Ausbildungsmethoden und -mittel einzusetzen.
Für das Fachgespräch der Ausbildereignungsprüfung stehen ebenfalls noch einmal 15 Minuten zur Verfügung.
Organisatorisches vor Prüfungsbeginn
Übrigens findet vor Beginn Ihrer Ausbildereignungsprüfung eine Identitätsprüfung statt, bei der Sie Ihren Ausweis vorlegen müssen. Außerdem werden Sie gefragt, ob Sie sich gesundheitlich in der Lage fühlen, die Prüfung durchzuführen, und ob Sie mit den anwesenden Prüferinnen und Prüfern einverstanden sind. Hier können Sie Bedenken hinsichtlich der Befangenheit einer der Personen äußern. Bevor die Prüfung beginnen kann, müssen Sie außerdem Ihr Smartphone und alle anderen elektronischen Geräte, die über eine Aufzeichnungsfunktion verfügen, ausschalten.
Für das Fachgespräch der Ausbildereignungsprüfung gibt es keinen Fragenkatalog. Gemäß Paragraf 4 Absatz 3 der AEVO müssen Sie im Fachgespräch die Auswahl und Gestaltung der Ausbildungssituation erläutern. Die Fragen des Prüfungsausschusses werden sich daher auf die zuvor von Ihnen gezeigte Durchführung der Ausbildungssituation beziehen.
So kann es beispielsweise sein, dass Sie aufgefordert werden, Ihre gerade gezeigte Leistung selbst zu reflektieren und Erläuterungen zu Ihrem pädagogischen Handeln zu geben. Sie können auch nach alternativen Ausbildungsmethoden oder Vorgehensweisen gefragt werden. Sie sollten in jedem Fall den Bezug zur Ausbildungsordnung herstellen und erklären können, warum Sie die Ausbildungseinheit genau so geplant haben. Weitere Vertiefungsfragen zu Motivation, Lernschwierigkeiten oder Konflikten können ebenfalls Bestandteil des Fachgesprächs in der Ausbildereignungsprüfung sein.
In der Ausbildereignungsprüfung zählt pädagogische Kompetenz
Bei der Ausbildereignungsprüfung geht es also nicht um perfekt gestaltete Präsentationen, einstudierte Theaterstücke oder Fachvorträge. Vielmehr sollen Sie nachweisen, dass Sie über die arbeitspädagogische Fähigkeit zum selbstständigen Planen, Durchführen und Kontrollieren der Ausbildung verfügen.
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