Richtlernziel einfach erklärt: Bedeutung für AEVO-Prüfung

Was versteht man unter einem Richtlernziel?

Die richtige Auswahl und Formulierung der Lernziele ist entscheidend dafür, ob Sie Ihre AEVO-Prüfung bestehen. Ihr großer Vorteil ist jedoch, dass Sie das Thema und das Lernziel für Ihre AEVO-Prüfung selbst bestimmen dürfen.

Der Ausbildungsrahmenplan enthält das Richtlernziel und das Groblernziel. Sie benötigen beide als Grundlage für die Operationalisierung des Feinlernziels für Ihre AEVO-Prüfung. Das Richtlernziel entspricht dabei den Punkten des Ausbildungsberufsbilds der Ausbildungsordnung.

Richtlernziele beschreiben die (Aus-) Richtung, in denen Lernen erfolgen soll. Sie bilden die übergeordnete Grundlage, an denen sich die Groblernziele orientieren und lassen Ausbilderinnen und Ausbildern daher einen großen Handlungs- und Entscheidungsspielraum.

Das Richtlernziel des von Ihnen gewählten Themas, übernehmen Sie unverändert in das schriftliche Konzept für Ihre AEVO-Prüfung.

Unterschied zwischen Richtlernziel, Groblernziel und Feinlernziel

Groblernziele werden hingegen aus den Richtlernzielen entwickelt und konkretisieren diese. Sie enthalten bereits eine Beschreibung des gewünschten und beobachtbaren Endverhaltens. Darin wird definiert, was Auszubildende in der Lage sein sollen, wenn das Lernziel erreicht ist.

Ein Groblernziel kann die Grundlage für mehrere Feinlernziele bilden. Für Ihre AEVO-Prüfung entscheiden Sie sich jedoch nur für ein Feinlernziel. Ein Feinlernziel beschreibt das genaue Verhalten, das Auszubildende am Ende einer Ausbildungseinheit zeigen sollen. Es lässt keinen Interpretationsspielraum bei der Zielerreichung mehr zu.

© AEVO Online GmbH

Feinlernziele werden durch Ausbilderinnen und Ausbilder formuliert

 

Die Feinlernziele müssen demnach von den Ausbilderinnen und Ausbildern individuell definiert werden. Sie leiten sich vom Groblernziel ab und beschreiben das gewünschte Endverhalten nach erfolgreichem Lernen ganz konkret. Anschließend sind diese Feinlernziele an die betriebsspezifischen Erfordernisse und die Auszubildenden anzupassen. Da sich die Ausbildungsordnungen nicht so schnell ändern wie der technische Wandel fortschreitet, müssen auch die Feinlernziele an die technischen Veränderungen angepasst werden..

das lernziel bestimmt den lerninhalt

Jedes Lernziel ist in vorangehende und nachfolgende Lernziele eingebettet. Die vorausgegangenen Lernerfolge bilden das Fundament für die erfolgreiche Aneignung neuer Lerninhalte. Dies sollte bereits bei der Planung berücksichtigt werden.

Die Lerninhalte sollten demnach einer hierarchischen Abstufung folgen: Von einfachen und überschaubaren Themen zu Beginn der Ausbildung hin zu zusammengesetzten und komplexen Aufgabenstellungen im letzten Ausbildungsjahr. Die genaue Reihenfolge der Inhalte wird Ihnen nicht immer vom Ausbildungsrahmenplan vorgeschrieben, sodass Sie die Inhalte flexibel planen können. Wichtig ist jedoch, dass Sie die relevanten Lerninhalte bis zur Zwischenprüfung bzw. zum ersten Teil der gestreckten Abschlussprüfung in Ihrem Unternehmen vermittelt haben.

Abgrenzung zum Rahmenlehrplan

Auch wenn beide aufeinander abgestimmt sind, so ist der Ausbildungsrahmenplan dennoch nicht mit dem Rahmenlehrplan der Berufsschulen zu verwechseln. Die Ausbildungsrahmenpläne der Ausbildungsordnungen für die Betriebe werden jedoch mit den entsprechenden Rahmenlehrplänen für die Berufsschulen abgestimmt, damit sich betriebliche Berufsausbildung und Berufsschulunterricht ergänzen.

Die Herausforderung dabei ist, dass die Berufsschule den Anforderungen verschiedener Ausbildungsbetriebe gerecht werden muss und nicht auf individuelle Gegebenheiten eingehen kann. Es ist daher sinnvoll, den betrieblichen Ausbildungsplan am Rahmenlehrplan der Berufsschule auszurichten.

Sie möchten Ihre AEVO-Prüfung ablegen?

Wir machen Sie fit dafür. Mit unserem AEVO Online-Kurs bereiten Sie sich flexibel und zielgerichtet auf die Ausbildereignungsprüfung vor. Sie lernen komplett online, in Ihrem eigenen Tempo und mit einem klaren Fokus auf das Wesentliche.

Was Sie noch interessieren könnte ...