Ausbilderinnen und Ausbilder müssen Qualifikation nachweisen
Sicherlich können Sie sich noch an Ihre eigene Ausbildungszeit erinnern. Es gab Menschen, die Sie gefördert und inspiriert haben, und dann gab es andere. Sie selbst entscheiden, zu welcher Kategorie Sie gehören möchten. Als Ausbilderin oder Ausbilder begleiten Sie junge Menschen beim Einstieg ins Berufsleben. Dabei begegnet Ihnen meist jeden Tag eine neue Herausforderung.
Ausbilderinnen und Ausbilder können in verschiedenen Branchen tätig werden. Es gibt etwa 320 anerkannte Ausbildungsberufe nach BBiG und HwO.
Jedoch darf nicht einfach jeder ausbilden. Die Rahmenbedingungen für die betriebliche Ausbildung regelt das Berufsbildungsgesetz. Demnach müssen Ausbilderinnen und Ausbilder fachlich und persönlich geeignet sein, um ausbilden zu dürfen. Während der Vorbereitung auf die Ausbildereignungsprüfung erwerben Sie das nötige Wissen für die Prüfung sowie pädagogische Fähigkeiten, die Ihnen im späteren Umgang mit den Auszubildenden zugutekommen.
Mit dem Bestehen der Ausbildereignungsprüfung erwerben Sie Ihre bundesweite Ausbildungsbefähigung.
Ausbilderinnen und Ausbilder müssen persönlich geeignet sein
Gemäß Paragraf 29 des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) ist jemand nicht dazu geeignet, auszubilden, wenn er oder sie:
- Kinder und Jugendliche nicht beschäftigen darf oder
- wiederholt oder schwer gegen dieses Gesetz oder die auf dessen Grundlage erlassenen Vorschriften und Bestimmungen verstoßen hat.
Nach Ihrer bestandenen Ausbildereignungsprüfung dürfen Sie allerdings auch nicht automatisch ausbilden. Wer ausbilden möchte, muss über das nötige Fachwissen sowie organisatorische, pädagogische, psychologische und rechtliche Kenntnisse verfügen. Auch der Ausbildungsbetrieb muss zur Ausbildung geeignet sein.
Die bestandene AEVO-Prüfung kann auf andere Weiterbildungsprüfungen angerechnet werden.
Welche Aufgaben haben Ausbilderinnen und Ausbilder
Als Ausbilderin oder Ausbilder sind Sie im dualen Ausbildungssystem das Gegenstück zu den Lehrkräften in den Berufsschulen. Sie vermitteln die Lerninhalte entsprechend des Ausbildungsrahmenplans im Ausbildungsbetrieb. Eine wichtige Rolle also.
Als Ausbilderin bzw. Ausbilder haben Sie fachliche, organisatorische und erzieherische Aufgaben. Zu den fachlichen Aufgaben gehört in erster Linie die Vermittlung von Kenntnissen, Fähigkeiten und Fertigkeiten des Ausbildungsberufs sowie von Schlüsselqualifikationen. Dies kann beispielsweise durch Unterweisungen und betrieblichen Unterricht erfolgen.
Zu den organisatorischen Aufgaben gehören beispielsweise die Erstellung verschiedener Pläne in der Ausbildung, das Ausbildungsmarketing, die Auswahl von Auszubildenden sowie die Bewertung von Leistungen und Lernfortschritten.
Hierbei arbeiten Sie manchmal mit den verschiedenen an der Ausbildung beteiligten Stellen zusammen. Dazu zählen die Berufsschule, die zuständige Stelle, die Erziehungsberechtigten oder die Agentur für Arbeit.
Oft wird übersehen, dass Ausbilderinnen und Ausbilder auch erzieherische Aufgaben haben. Dazu gehört vor allem die charakterliche Förderung und die Förderung der Sozialkompetenz der Auszubildenden. Dabei stehen Punkte wie Zuverlässigkeit, eine gewissenhafte Arbeitsweise oder Hilfsbereitschaft meist ganz oben auf der Liste.
Gegen Ende der Ausbildung beraten Ausbilder ihre Auszubildenden zu deren weiteren beruflichen Weg oder bereiten eine Übernahme im Betrieb vor. Natürlich können Sie auch im Prüfungs- oder Berufsbildungsausschuss der IHK oder Handwerkskammer mitwirken. Das ist auch eine tolle Gelegenheit, mit anderen Ausbilderinnen und Ausbildern in Kontakt zu kommen und sich auszutauschen.
Mit qualifizierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern steht und fällt der Unternehmenserfolg. Mit Ihrer Funktion können Sie entscheidend dazu beitragen.
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