Was ist eine AEVO-Prüfung und was gibt es dabei zu beachten?

AEVO-Prüfung: Der Nachweis der fachlichen Eignung

Die AEVO-Prüfung ist der offizielle Nachweis Ihrer fachlichen Eignung als Ausbilderin oder Ausbilder. Wer in einem Unternehmen Auszubildende betreuen möchte, muss bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Dazu gehört, dass mindestens eine verantwortliche Person im Betrieb über diese Qualifikation verfügt.

Die AEVO-Prüfung setzt sich aus einem schriftlichen und einem praktischen Teil zusammen.

Aus welchen Teilen besteht die AEVO-Prüfung?

Die Grundlage für die AEVO-Prüfung ist Paragraf 30 Absatz 5 des Berufsbildungsgesetzes (BBiG). Dort ist geregelt, dass die Eignung durch eine bestandene Prüfung nach der Ausbildereignungsverordnung (AEVO) nachgewiesen werden muss. Diese besteht aus einem schriftlichen und einem praktischen Teil und ist bundesweit einheitlich geregelt.

In der schriftlichen Prüfung müssen Sie Aufgaben im Multiple-Choice-Verfahren lösen. Dabei wird eine Aufgabe allerdings nur dann als richtig gewertet, wenn Sie alle richtigen Antwortmöglichkeiten erkannt und angekreuzt haben.

Die Bewertung der Prüfung erfolgt nach dem 100-Punkte-Schema der Industrie- und Handelskammern. Um die schriftliche Prüfung zu bestehen, müssen Sie mindestens 50 Punkte erreichen. Das entspricht der Hälfte der Aufgaben. Als Zeitvorgabe sind 180 Minuten angesetzt.

Im praktischen Prüfungsteil der AEVO-Prüfung sind zwei Alternativen vorgesehen. Es kann zwischen der Durchführung einer Ausbildungssituation und einer Präsentation gewählt werden. Im Anschluss findet jeweils ein Fachgespräch statt. Für die Durchführung oder Präsentation der Ausbildungssituation stehen 15 Minuten zur Verfügung. Das anschließende Fachgespräch ist ebenfalls auf 15 Minuten angesetzt. Auch im praktischen Prüfungsteil müssen Sie mindestens 50 Punkte erreichen.

Die AEVO-Prüfung gilt als bestanden, wenn jeder der beiden Prüfungsteile mit mindestens 50 Punkten absolviert wurde. Ein nicht bestandener Prüfungsteil kann zweimal wiederholt werden.

Wer in einem anerkannten Ausbildungsberuf ausbilden möchte, muss demnach die AEVO-Prüfung ablegen. Ausgenommen davon sind die sogenannten freien Berufe. Wer in diesen Berufen arbeitet und ausbilden möchte, benötigt keine Berechtigung nach der AEVO.

Wie lange dauert die praktische AEVO-Prüfung?

Im praktischen Prüfungsteil sind zwei Alternativen vorgesehen. Teilnehmende können zwischen der praktischen Durchführung einer Ausbildungssituation und einer Präsentation wählen. Im Anschluss daran findet ein Fachgespräch statt.

Für die praktische Durchführung oder Präsentation der Ausbildungssituation stehen 15 Minuten zur Verfügung. Das anschließende Fachgespräch ist ebenfalls auf 15 Minuten angesetzt.

Welche Fragen kommen im Fachgespräch der AEVO-Prüfung dran?

Für das Fachgespräch der AEVO-Prüfung gibt es grundsätzlich keinen Fragenkatalog. Gemäß Paragraf 4 Absatz 3 der Ausbildereignungsverordnung muss im Fachgespräch die Auswahl und Gestaltung der Ausbildungssituation erläutert werden.

Die Fragen der Prüferinnen und Prüfer beziehen sich auf die individuelle Umsetzung dieser Situation. Aus diesem Grund kann es keinen allgemeinverbindlichen Fragekatalog geben. In der Prüfung sollen Sie Ihre arbeitspädagogische Fähigkeit zum selbstständigen Planen, Durchführen und Kontrollieren der Ausbildung unter Beweis stellen.

Wieviel Pädagogik brauchen Ausbilderinnen und Ausbilder?

Ziel der beruflichen Ausbildung ist das Erlangen von Handlungskompetenz. Konkret bedeutet dies, dass Auszubildende nach Abschluss ihrer Ausbildung in der Lage sein müssen, Arbeitsaufgaben selbstständig zu planen, durchzuführen und zu kontrollieren. Diese Forderung ergibt sich sowohl aus der jeweiligen Ausbildungsordnung des Ausbildungsberufes als auch aus Paragraf 1 des Berufsbildungsgesetzes (BBiG).

Heutzutage steht die prozessorientierte Ausbildung im Vordergrund. Bei der Ausbildungsplanung ist zu überprüfen, wie sich die Vorgaben der jeweiligen Ausbildungsordnung in die betrieblichen Ablaufprozesse integrieren lassen.

Um den Forderungen der Ausbildungsordnung, des Berufsbildungsgesetzes und der Prozessorientierung gerecht zu werden, müssen Ausbilderinnen und Ausbilder über immer mehr pädagogisches Wissen verfügen. Ihre Rolle hat sich von der reinen Wissensvermittlung zur Lernprozessbegleitung gewandelt.

auszubildende mit ausbilder bei der aevo prüfung
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Wann darf ich an der AEVO-Prüfung teilnehmen?

Seit der Überarbeitung der AEVO im Jahr 2009 haben sich auch die Zulassungsvoraussetzungen für die AEVO-Prüfung geändert. Derzeit gibt es keine gesonderten Voraussetzungen. Es müssen keine formalen Voraussetzungen erfüllt werden und es ist nicht erforderlich, eine abgeschlossene Berufsausbildung nachzuweisen.

Was lerne ich im Vorbereitungslehrgang?

Die AEVO schreibt nicht vor, dass Sie überhaupt einen Lehrgang besuchen müssen. Sie können selbst wählen, wie Sie sich auf die Prüfung vorbereiten möchten. Sie müssen auch nicht an einem IHK-Seminar teilnehmen, bevor Sie zur Prüfung zugelassen werden. Ihre Vorbereitung können Sie somit auch online machen.

In der Prüfung müssen Sie nachweisen, dass Sie Ausbildungssituationen selbstständig planen, durchführen und kontrollieren können.
Die Handlungsfelder, in denen Sie sich entsprechend der AEVO auskennen müssen, sind:
1. Ausbildungsvoraussetzungen prüfen und Ausbildung planen
2. Ausbildung vorbereiten und bei der Einstellung von Auszubildenden mitwirken
3. Ausbildung durchführen
4. Ausbildung abschließen

Die inhaltlichen Anforderungen sind dabei teilweise sehr detailliert. Deshalb empfiehlt es sich, dass Sie vor der Prüfung einen entsprechenden AEVO-Vorbereitungskurs besuchen.

Wie kann ich mich zur Prüfung anmelden?

Die Anmeldung zur Prüfung muss bei der IHK erfolgen, deren Zuständigkeitsgebiet Ihr Wohn- oder fester Arbeitsort ist.

Auf der Internetseite der jeweiligen IHK finden Sie unter der Rubrik „Weiterbildung” die angebotenen Termine für die AEVO-Prüfungen sowie zusätzliche Informationen. Dort finden Sie auch ein Anmeldeformular.

In der Regel werden für die Anmeldung folgende Informationen von Ihnen benötigt:

  • Ihr Name
  • Ihr gewünschter Prüfungstermin
  • die Art der Prüfung (Erst- oder Wiederholungsprüfung)
  • eine Angabe über den besuchten (Online-) Vorbereitungslehrgang.

Falls der Arbeitgeber die Prüfungsgebühren übernimmt, ist eine Kostenübernahmeerklärung erforderlich.

Bei vielen Kammern muss die Anmeldung zur Prüfung spätestens sechs Wochen vor dem Prüfungstermin erfolgen. Diese Anmeldefristen sollten Sie bei Ihrer Planung berücksichtigen. Aufgrund der hohen Nachfrage kann es bei einigen Industrie- und Handelskammern vorkommen, dass die AEVO-Prüfung bereits einige Monate vorher ausgebucht ist.

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