AEVO-Prüfung: Inhalte, Ablauf und Anmeldung für angehende Ausbilderinnen und Ausbilder
Mit der Ausbildereignungsverordnung (AEVO) sollen die Qualifikationen der Ausbilderinnen und Ausbilder sichergestellt und eine qualitativ hochwertige Ausbildung gewährleistet werden.
Warum die AEVO-Prüfung wichtig ist
Das BBIG geht grundsätzlich davon aus, dass jede Person persönlich geeignet ist, solange keine Ausschlussmerkmale vorliegen, die die persönliche Eignung aberkennen würden. Die persönliche Eignung wird somit unterstellt, solange keine Gründe dagegensprechen. Nicht persönlich geeignet sind Personen, die Kinder und Jugendliche nicht mehr ausbilden dürfen oder schwer bzw. wiederholt gegen das Berufsbildungsgesetz (oder eine daraus erlassene Vorschrift/Bedingung) verstoßen haben.
Bei der fachlichen Eignung muss nachgewiesen werden, dass eine einschlägige Abschlussprüfung im auszubildenden Berufsbild vorliegt. Ergänzt wird dies durch den Nachweis der berufs- und arbeitspädagogischen Eignung, wie sie in der AEVO vorgeschrieben wird.
Das Ablegen einer schriftlichen und praktischen AEVO-Prüfung gilt als Nachweis der fachlichen Eignung als Ausbilderin oder Ausbilder. Die Prüfung gilt als bestanden, wenn jeder der beiden Prüfungsteile mit mindestens 50 Punkten absolviert wurde. Ein nicht bestandener Prüfungsteil kann zweimal wiederholt werden.
Die berufs- und arbeitspädagogischen Kenntnisse, Fertigkeiten und Fähigkeiten liegen vor, wenn der Nachweis über die selbstständige Planung, Durchführung und Kontrolle von Ausbildungssituationen erbracht wurde.
Die aktuelle AEVO sieht dabei folgende Handlungsfelder vor:
- 1. Ausbildungsvoraussetzungen prüfen und planen
- 2. Ausbildungsvoraussetzungen prüfen und planen
- 3. Ausbildung durchführen
- 4. Ausbildung abschließen
Aufbau der AEVO-Prüfung
In der schriftlichen AEVO-Prüfung erwarten Sie programmierte Aufgaben im Multiple-Choice-Verfahren nach dem Alles-oder-nichts-Prinzip. Mit diesen Fragen soll Ihr Fachwissen überprüft werden. Zu jeder Frage werden mehrere Lösungsmöglichkeiten vorgegeben, von denen mindestens eine richtig ist. Bei mehreren richtigen Lösungen ist deren Anzahl angegeben. Eine Aufgabe wird allerdings nur dann als richtig gewertet, wenn alle richtigen Antwortmöglichkeiten angekreuzt wurden. Teilpunkte werden nicht vergeben.
Als Zeitvorgabe sind 180 Minuten angesetzt. Die Fragen der schriftlichen AEVO-Prüfung stammen aus allen vier Handlungsfeldern.
Um den schriftlichen Prüfungsteil zu bestehen, müssen Sie mindestens 50 von 100 Punkten erreichen. Dies entspricht der Note „ausreichend”.
Die praktische AEVO-Prüfung
Der praktische Teil der AEVO-Prüfung darf höchstens 30 Minuten dauern. Sie können zwischen der praktischen Durchführung und der Präsentation einer Ausbildungssituation wählen. Im praktischen Prüfungsteil können Sie also zwischen zwei Alternativen wählen. Bei der praktischen Durchführung führen Sie in einem Rollenspiel eine Ausbildungseinheit durch. Bei der Präsentation wird mithilfe verschiedener Medien die Gestaltung einer Ausbildungseinheit vorgetragen.
In beiden Fällen ist ein ausbildungsrelevantes Thema zu wählen. Die Dauer der Präsentation bzw. der praktischen Durchführung soll 15 Minuten nicht überschreiten.
Grundsätzlich liegt die Entscheidung, ob Sie eine Präsentation halten oder eine praktische Ausbildungseinheit durchführen, bei Ihnen.
Ebenso dürfen Sie die Ausbildungsmethode für Ihre AEVO-Prüfung frei wählen. Die entscheidende Frage lautet hier: Welche Ausbildungsmethode ist sinnvoll?
Die gewählte Methode muss zum Lernziel passen. Bei der Themenauswahl ist zu beachten, dass sich das Thema in 15 Minuten umsetzen lässt.
Fachgespräch der AEVO-Prüfung
Der praktische Teil der AEVO-Prüfung darf höchstens 30 Minuten dauern. Sie können zwischen der praktischen Durchführung und der Präsentation einer Ausbildungssituation wählen. Im praktischen Prüfungsteil können Sie also zwischen zwei Alternativen wählen. Bei der praktischen Durchführung führen Sie in einem Rollenspiel eine Ausbildungseinheit durch. Bei der Präsentation wird mithilfe verschiedener Medien die Gestaltung einer Ausbildungseinheit vorgetragen.
In beiden Fällen ist ein ausbildungsrelevantes Thema zu wählen. Die Dauer der Präsentation bzw. der praktischen Durchführung soll 15 Minuten nicht überschreiten.
Grundsätzlich liegt die Entscheidung, ob Sie eine Präsentation halten oder eine praktische Ausbildungseinheit durchführen, bei Ihnen.
Ebenso dürfen Sie die Ausbildungsmethode für Ihre AEVO-Prüfung frei wählen. Die entscheidende Frage lautet hier: Welche Ausbildungsmethode ist sinnvoll?
Die gewählte Methode muss zum Lernziel passen. Bei der Themenauswahl ist zu beachten, dass sich das Thema in 15 Minuten umsetzen lässt.

Das schriftliche Konzept zur AEVO-Prüfung
- Thema der praktischen Durchführung
- Begründung der Themenwahl
- Angaben zum Ausbildungsberuf und zum Ausbildungsstand der Auszubildenden
- Beschreibung der Ausbildungssituation und des Ausbildungsortes
- Adressatenanalyse
- Formulierung des Grob- und Feinlernziels inklusive Begründung
- Begründung der gewählten Methode unter Berücksichtigung von Vor- und Nachteilen
- Durchführung der Lernerfolgskontrolle
- Verlaufsplanung der Ausbildungseinheit
- Eingesetzte Medien und Arbeitsmittel
Ablauf des Fachgesprächs
Für das Fachgespräch im Rahmen der praktischen Durchführung der AEVO-Prüfung gibt es keinen Fragenkatalog. Gemäß Paragraf 4 Absatz 3 der AEVO müssen Sie im Fachgespräch die Auswahl und Gestaltung der Ausbildungssituation erläutern. Die Fragen des Prüfungsausschusses werden sich daher auf die zuvor von Ihnen gezeigte Durchführung der Ausbildungssituation beziehen.
So kann es zum Beispiel sein, dass Sie aufgefordert werden, Ihre eben gezeigte Leistung selbst zu reflektieren und Erläuterungen zu Ihrem pädagogischen Handeln zu geben. Ebenfalls können Sie nach alternativen Ausbildungsmethoden oder Vorgehensweisen gefragt werden. Sie sollten auf jeden Fall den Bezug zur Ausbildungsordnung Ihres Themas herstellen können und erklären, wieso Sie die Ausbildungseinheit genauso geplant haben. Weitere Fragen, etwa zu Motivation, Lernschwierigkeiten oder Konflikten können ebenfalls Bestandteil des Fachgesprächs in der AEVO-Prüfung sein.
Bei der AEVO-Prüfung geht es also nicht um perfekt gestaltete Präsentationen, einstudierte Theaterstücke oder Fachvorträge. Vielmehr sollen Sie nachweisen, die arbeitspädagogische Fähigkeit zum selbständigen Planen, Durchführen und Kontrollieren der Ausbildung zu haben.
Anmeldung zur AEVO-Prüfung bei der IHK
Die Anmeldung zur AEVO-Prüfung muss bei der IHK erfolgen, deren Zuständigkeitsgebiet Ihr Wohn- oder fester Arbeitsort ist.
Auf der Internetseite der jeweiligen IHK finden Sie unter der Rubrik „Weiterbildung” die angebotenen Termine für die AEVO-Prüfungen sowie zusätzliche Informationen. Entweder finden Sie dort ein Anmeldeformular, das Sie herunterladen, ausdrucken und ausgefüllt wieder zurücksenden müssen, oder Sie haben die Möglichkeit, direkt eine Online-Anmeldung durchzuführen.
In der Regel werden für die Anmeldung zur AEVO-Prüfung folgende Informationen von Ihnen benötigt:
- Name, Anschrift und Kontaktdaten
- Gewünschter Prüfungstermin
- Art der Prüfung (Erst- oder Wiederholungsprüfung)
- Angabe über den besuchten Vorbereitungslehrgang.
Falls der Arbeitgeber die Prüfungsgebühren übernimmt, ist eine Kostenübernahmeerklärung erforderlich.
Bei vielen Kammern muss die Anmeldung zur Prüfung spätestens sechs Wochen vor dem Prüfungstermin erfolgen. Diese Anmeldefristen sollten Sie bei Ihrer Planung berücksichtigen. Es kann auch vorkommen, dass die AEVO-Prüfung bei einigen Industrie- und Handelskammern aufgrund der hohen Nachfrage bereits zwei bis drei Monate vorher ausgebucht ist.
Wiederholungsprüfung und Planungstipps
Beachten Sie außerdem, dass Sie sich für eine Wiederholungsprüfung erneut ordnungsgemäß anmelden müssen. Eine automatische Anmeldung für die Wiederholungsprüfung nach Nichtbestehen der Erstprüfung erfolgt nicht.
Holen Sie sich in jedem Fall vor der Anmeldung zur AEVO-Prüfung Informationen zum Prüfungsverlauf ein.
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