AEVO-Prüfung: Alles was Sie wissen müssen!

AEVO-Prüfung: Alles was Sie wissen müssen!

Als ausbildende Person begleiten Sie junge Menschen beim Einstieg in das Berufsleben und es begegnet Ihnen meist jeden Tag eine neue Herausforderung. Die Rahmenbedingungen für die betriebliche Ausbildung sind strikt geregelt und auch die Bestimmungen der AEVO-Prüfung.

Was regelt die AEVO?

Die Ausbildereignungsverordnung, kurz AEVO, möchte die Qualifikationen der Ausbilderinnen und Ausbilder sicherstellen und eine qualitative Ausbildung gewährleisten.

Im Berufsbildungsgesetz ist vorgeschrieben, dass jede Ausbilderin und jeder Ausbilder über eine persönliche und fachliche Eignung verfügen muss.

Das BBIG geht grundsätzlich davon aus, dass jeder persönlich geeignet ist, solange keine Ausschlussmerkmale vorliegen, die eine persönliche Eignung aberkennen würden. Die persönliche Eignung wird Ihnen somit unterstellt, solange keine Gründe vorliegen, die dagegensprechen. Persönlich ist nicht geeignet, wer Kinder und Jugendliche nicht mehr ausbilden darf oder schwer/wiederholt gegen das Berufsbildungsgesetz (oder einer daraus erlassenen Vorschrift/Bedingung) verstoßen hat.

Bei der fachlichen Eignung gilt es nachzuweisen, dass über eine einschlägige Abschlussprüfung im auszubildenden Berufsbild verfügt wird. Ergänzt wird das durch den Nachweis der berufs- und arbeitspädagogischen Eignung, wie sie in der AEVO vorgeschrieben wird.

Das Ablegen einer schriftlichen und praktischen AEVO-Prüfung ist der Nachweis der fachlichen Eignung als Ausbilderin oder Ausbilder. Als bestanden gilt die Prüfung, wenn jeder der beiden Prüfungsteile mit mindestens 50 Punkten absolviert wurde. Ein nicht bestandener Prüfungsteil kann zweimal wiederholt werden.

Die berufs- und arbeitspädagogischen Kenntnisse, Fertigkeiten und Fähigkeiten liegen vor, wenn der Nachweis der selbstständigen Planung, Durchführung und Kontrolle von Ausbildungssituationen erbracht wurde.

Die aktuelle AEVO sieht dabei folgende Handlungsfelder vor:

  1. Ausbildungsvoraussetzungen prüfen und planen,
  2. Ausbildung vorbereiten und bei der Einstellung von Auszubildenden mitwirken,
  3. Ausbildung durchführen,
  4. Ausbildung abschließen.

Information über die inhaltliche Ausgestaltung, erhalten Sie im Rahmenplan der AEVO.

Wie läuft die AEVO-Prüfung ab?

Die schriftliche AEVO-Prüfung

In der schriftlichen AEVO-Prüfung erwarten Sie programmierte Aufgaben im Multiple-Choice Verfahren nach dem „Alles-oder-nichts-Prinzip“. Diese Fragen sollen Ihr Fachwissen überprüfen. Zu jeder Frage werden mehrere Lösungsmöglichkeiten vorgegeben, von denen mindestens eine Lösung richtig ist. Bei mehreren richtigen Lösungen ist deren Anzahl angegeben. Eine Aufgabe wird dabei allerdings nur als richtig gewertet, wenn alle richtigen Antwortmöglichkeiten angekreuzt wurden. Teilpunkte werden nicht vergeben.

Als Zeitvorgabe sind 180 Minuten angesetzt. Die Fragen der schriftlichen AEVO-Prüfung kommen aus allen vier Handlungsfeldern.

Zum Bestehen des schriftlichen Prüfungsteils, müssen Sie mindestens 50 von 100 Punkten erreichen. Dies entspricht der Note „ausreichend“.

Die praktische AEVO-Prüfung

Der praktische Teil der AEVO-Prüfung dauert insgesamt höchstens 30 Minuten. Es kann zwischen der praktischen Durchführung oder der Präsentation einer Ausbildungssituation gewählt werden. Sie können im praktischen Prüfungsteil also zwischen zwei Alternativen wählen. Eine praktische Durchführung bedeutet, dass Sie in einem Rollenspiel eine Ausbildungseinheit durchführen. In der Präsentation hingegen wird mit Hilfe von verschiedenen Medien, die Gestaltung einer Ausbildungseinheit vorgetragen.

In beiden Fällen, ist ein ausbildungsrelevantes Thema zu wählen. Die Dauer der Präsentation bzw. der praktischen Durchführung soll 15 Minuten nicht überschreiten.

Grundsätzlich liegt die Wahl ob Sie eine Präsentation machen oder eine praktische Ausbildungseinheit durchführen bei Ihnen.

Ebenso dürfen Sie die Ausbildungsmethode für Ihre AEVO-Prüfung frei wählen. Die entscheidende Frage hier lautet: Welche Ausbildungsmethode ist sinnvoll?
Die gewählte Methode muss zum Lernziel passen. Bei der Auswahl des Themas ist darauf zu achten, dass Sie es in 15 Minuten umsetzen können.

Fachgespräch der AEVO-Prüfung

Das Fachgespräch ist dadurch gekennzeichnet, dass die Auswahl und Gestaltung der Ausbildungssituation von Ihnen zu begründen und zu erläutern ist. Sie sollen damit zeigen, dass Sie die berufs- und arbeitspädagogische Kompetenz in der Praxis anwenden können und in der Lage sind, der Aufgabenstellung entsprechende Ausbildungsmethoden und -mittel einzusetzen.

Für das Fachgespräch der AEVO-Prüfung stehen ebenfalls 15 Minuten zur Verfügung.

Übrigens findet vor Beginn Ihrer praktischen AEVO-Prüfung eine Identitätsprüfung statt, bei der Sie Ihren Ausweis vorlegen müssen. Weiterhin werden Sie gefragt, ob Sie sich gesundheitlich in der Lage fühlen, die Prüfung durchzuführen. Damit die Prüfung beginnen kann, müssen Sie noch und sämtliche elektronische Geräte mit einer Aufzeichnungsfunktion ausschalten.

Was muss in das schriftliche Konzept?

Viele Industrie- und Handelskammern sehen die Einreichung eines schriftlichen Konzepts vor. Das von Ihnen erarbeitete Konzept, sollten Sie zur praktischen AEVO-Prüfung in dreifacher Ausfertigung mitbringen. Damit kann sich der Prüfungsausschuss noch besser auf die von Ihnen ausgewählte Ausbildungssituation einstellen. Das Konzept ist jedoch nicht Prüfungsvoraussetzung und wird nicht bewertet.

Optimalerweise sollte dieses Konzept die folgenden Angaben enthalten:

  • Thema der praktischen Durchführung
  • Begründung Ihrer Themenwahl
  • Angaben zum Ausbildungsberuf und zum Ausbildungsstand des Auszubildenden
  • Beschreibung der Ausbildungssituation und Ausbildungsort
  • Adressatenanalyse
  • Formulierung der Grob- und Feinlernziele inklusive Begründung
  • Begründung der von Ihnen gewählten Methode unter Berücksichtigung von Vor- und Nachteilen
  • Durchführung der Lernerfolgskontrolle
  • Arbeitszergliederung bzw. Verlaufsplanung der Ausbildungseinheit
  • Eingesetzte Medien und Arbeitsmittel

Für das Fachgespräch der praktischen Durchführung der AEVO-Prüfung, gibt es keinen Fragenkatalog. Laut Paragraf 4 Absatz 3 der AEVO ist im Fachgespräch die Auswahl und Gestaltung der Ausbildungssituation zu erläutern. Daher werden sich die Fragen des Prüfungsausschusses auf, die zuvor von Ihnen gezeigte Durchführung der Ausbildungssituation beziehen.

Abbildung: Mehrere Menschen sitzen um einen TischSo kann es zum Beispiel sein, dass Sie aufgefordert werden, Ihre eben gezeigte Leistung selbst zu reflektieren und Erläuterungen zu Ihrem pädagogischen Handeln zu geben. Ebenfalls können Sie nach alternativen Ausbildungsmethoden oder Vorgehensweisen gefragt werden. Sie sollten auf jeden Fall den Bezug zur Ausbildungsordnung Ihres Themas herstellen können und erklären, wieso Sie die Ausbildungseinheit genauso geplant haben. Weitere Fragen, etwa zu Motivation, Lernschwierigkeiten oder Konflikten können ebenfalls Bestandteil des Fachgesprächs in der AEVO-Prüfung sein.

Bei der AEVO-Prüfung geht es also nicht um perfekt gestaltete Präsentationen, einstudierte Theaterstücke oder Fachvorträge. Vielmehr sollen Sie nachweisen, die arbeitspädagogische Fähigkeit zum selbständigen Planen, Durchführen und Kontrollieren der Ausbildung zu haben.

Wie läuft die Anmeldung zur AEVO-Prüfung ab?

Die Anmeldung zur AEVO-Prüfung muss bei der IHK erfolgen, in deren Zuständigkeitsgebiet Ihr Wohn- oder fester Arbeitsort liegt.

Auf der Internetseite der jeweiligen IHK, finden Sie unter der Rubrik „Weiterbildung“ die angebotenen Termine für die AEVO-Prüfungen, sowie zusätzliche Informationen. Dort finden Sie ebenfalls entweder ein Anmeldeformular, welches Sie herunterladen, ausdrucken und ausgefüllt wieder zurücksenden müssen oder Sie haben die Möglichkeit, direkt eine Online-Anmeldung durchzuführen.

In der Regel werden von Ihnen folgende Informationen für die Anmeldung zur AEVO-Prüfung benötigt:

  • Ihr Name, die Anschrift und Kontaktdaten
  • Ihr gewünschter Prüfungstermin
  • Die Art der Prüfung – ob es sich um eine Erstprüfung oder Wiederholungsprüfung handelt
  • Eine Angabe über den besuchten Vorbereitungslehrgang
  • Falls der Arbeitgeber die Prüfungsgebühren bezahlt eine Kostenübernahmeerklärung

Bei vielen Kammern muss die Anmeldung zur Prüfung spätestens sechs Wochen vor dem Prüfungstermin erfolgen. Diese Anmeldefristen sollten Sie bei Ihrer Planung berücksichtigen. Ebenfalls kann es vorkommen, dass aufgrund der hohen Nachfrage bei einigen Industrie- und Handelskammern die AEVO-Prüfung bereits zwei bis drei Monate vorher ausgebucht ist.

Beachten Sie außerdem, dass Sie sich im Falle einer Wiederholungsprüfung erneut ordnungsgemäß anmelden müssen und Sie nicht automatisch nach Nichtbestehen der Erstprüfung für die Wiederholungsprüfung angemeldet sind.

Auf jeden Fall sollten Sie sich vor der Anmeldung zur AEVO-Prüfung Informationen zum Prüfungsverlauf einholen.

Sollten Sie die für Sie zuständige Kammer nicht kennen, können Sie im IHK-Finder ganz einfach durch die Eingabe Ihrer Postleitzahl, die für Sie zuständige Industrie- und Handelskammer online ermitteln.

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