Wenn ein Unternehmen ausbilden möchte, muss es im Betrieb jemanden geben, der als Ausbilder geeignet ist und über die notwendige Qualifikation verfügt. Der Ausbilder muss aber nicht unbedingt der Betriebsinhaber sein.
Dennoch sind Unternehmen nicht verpflichtet Ihnen den Vorbereitungslehrgang und die Prüfungsgebühr für Ihren Ausbilderschein zu bezahlen.
Es lohnt sich jedoch immer, wenn Sie mit Ihrem Arbeitgeber Rücksprache halten und nachfragen, ob die Kosten für Ihren Ausbilderschein übernommen werden. Schließlich profitiert auch das Unternehmen von Ihrer erfolgreichen AEVO-Prüfung und Ihrer Expertise als Ausbilder.
Gerade weil es für Betriebe immer schwieriger wird geeignete Mitarbeiter zu finden, sind Unternehmen oft bereit Sie auf Ihrem Weg zum Ausbilderschein zu unterstützen.