Ausbildereignungsprüfung nicht bestanden? Das können Sie jetzt tun!

Ausbildereignungsprüfung nicht bestanden? Das können Sie jetzt tun!

Wenn Sie jetzt Ihre Ausbildereignungsprüfung nicht bestanden haben, mag Sie das im Moment vielleicht ärgern. Allerdings ist auch noch nichts verloren. Sie können die Prüfung erneut ablegen. Die Erfahrung, dass eine Prüfung vielleicht nicht läuft wie Sie sich das wünschen, werden Sie vielleicht später in Ihrer Tätigkeit als  Ausbilderin oder Ausbilder auch machen, wenn es bei Ihren Auszubildenden nicht auf Anhieb mit dem Bestehen klappt. 

Welche Voraussetzungen müssen gegeben sein, damit die Prüfung bestanden ist?

Wie Sie sicherlich wissen, besteht die Ausbildereignungsprüfung aus einem schriftlichen und einem praktischen Prüfungsteil.

In der schriftlichen AEVO-Prüfung sind Aufgaben zu lösen. Eine Aufgabe ist dabei nur dann richtig, wenn alle korrekten Antwortmöglichkeiten von Ihnen erkannt und angekreuzt wurden. Die Prüfung wird nach dem 100-Punkte-Schema der Industrie- und Handelskammern bewertet. Um die schriftliche Prüfung zu bestehen, müssen Sie mindestens 50 Punkte erreichen. Das entspricht der Hälfte der Aufgaben und der Note „ausreichend“. Sie haben für den schriftlichen Teil der Ausbildereignungsprüfung 180 Minuten Zeit zur Verfügung.

Im praktischen Prüfungsteil sind zwei Alternativen vorgesehen. Es kann zwischen der praktischen Durchführung einer Ausbildungssituation oder der Präsentation einer Ausbildungssituation gewählt werden. Im Anschluss an die Durchführung bzw. die Präsentation findet ein Fachgespräch statt. Für die praktische Durchführung oder Präsentation der Ausbildungssituation stehen 15 Minuten zur Verfügung. Das anschließende Fachgespräch ist ebenfalls für nochmals den selben Zeitraum angesetzt.

Um Ihre Ausbilderprüfung zu bestehen, müssen Sie sowohl im schriftlichen, als auch im praktischen Prüfungsteil mindestens 50 von 100 möglichen Punkten erreichen. Liegt also die erreichte Punktzahl in einem der beiden Prüfungsteile unter 50 Punkten, ist die Prüfung nicht bestanden.

Sie können die Ausbildereignungsprüfung wiederholen

Die gute Nachricht ist, dass Sie die Ausbildereignungsprüfung innerhalb von zwei Jahren bis zu zwei Mal wiederholen dürfen.

Sie können die Ausbildereignungsprüfung innerhalb von zwei Jahren bis zu zwei Mal wiederholen.

Den bereits bestandenen Prüfungsteil, müssen Sie dabei nicht mehr ablegen. Wenn Sie zum Beispiel in der praktischen Ausbildereignungsprüfung 48 Punkte erreicht haben, müssen Sie auch nur den praktischen Prüfungsteil noch einmal machen um Ihren Ausbilderschein zu bekommen.

Schriftliche Prüfung nicht bestanden

Falls Sie im schriftlichen Prüfungsteil durchgefallen sind, sollten Sie sich nochmals eingehend mit dem Lernstoff beschäftigen und sich selbst ehrlich fragen, ob Sie im Vorfeld auch ausreichend für die Prüfung gelernt haben.

Durch ein paar einfache Tipps, können Sie sich die schriftliche Ausbildereignungsprüfung jedoch auch einfacher machen:

  • Bereiten Sie Ihre Gesetzestexte vor
  • Behalten Sie die Zeit im Blick
  • Achten Sie auf die Formulierung der Ausgangssituation und lesen Sie die Inhalte
  • Beantworten Sie zunächst Fragen, die Ihnen leichtfallen
  • Achten Sie auf die Anzahl der richtigen Antworten
  • Kontrollieren Sie Ihre Antworten vor der Abgabe

Praktische Prüfung nicht bestanden

Falls Sie im praktischen Teil der Ausbildereignungsprüfung durchgefallen sind, hat Ihnen der Prüfungsausschuss am Ende die Punkte genannt, an denen es gelegen hat. Es ist verständlich, wenn Sie sich in einem emotionalen Moment vielleicht nicht alle Einzelheiten merken konnten. Daher sollen Sie bei der prüfenden Stelle eine Kopie des Prüfungsprotokolls anfordern. Falls Ihnen keine Kopie erstellt wird, haben Sie auf jeden Fall einen Anspruch darauf, das Prüfungsprotokoll einzusehen.

Damit können Sie dann feststellen, welche Fehler Sie gemacht haben die schließlich dazu führten, dass Sie Ihre praktische Ausbildereignungsprüfung nicht bestanden haben und daraus ableiten, was Sie beim nächsten Mal besser machen können.

Übrigens fällt auch für die Wiederholungsprüfung eine Prüfungsgebühr an. Allerdings nicht in der vollen Höhe wie bei Ihrer ersten Anmeldung. Den genauen Betrag erfahren Sie bei Ihrer zuständigen IHK.

Falls Sie Ihre Ausbildereignungsprüfung nicht bestanden haben, fragen Sie sich vielleicht ob sich ein Vorbereitungskurs jetzt überhaupt noch lohnt. Das tut es auf jeden Fall, denn wenn Sie nur den schriftlichen oder praktischen Teil der Ausbildereignungsprüfung nicht bestanden haben, haben ja trotzdem bereits 50% der gesamten Prüfung erfolgreich absolviert. Für die anderen 50% haben Sie noch immer zwei Versuche übrig. Diese Chance sollten Sie nutzen, denn sonst war die gesamte Vorbereitung vergebens.

Tipps gegen Prüfungsangst – So gelingt die Ausbildereignungsprüfung

Meistens sind überzogene Erwartungen an sich selbst, die Angst vor den Kollegen, der Familie und vor Freunden das Gesicht zu verlieren, wenn Sie es „nicht schaffen“ oder schlechte Erfahrungen bei vorherigen Prüfungen, die Gründe für Prüfungsangst.

Eine gute Vorbereitung auf die Ausbildereignungsprüfung ist dabei das A und O. Wenn Sie sich gut vorbereitet haben und sich sicher sind, den Prüfungsstoff zu beherrschen, wovor sollten Sie sich dann fürchten?

Ebenso ist es wichtig, die Prüfungssituation zu trainieren. Vertraute Situationen lösen nämlich keine Angst aus. In unserem Vorbereitungskurs auf die Ausbildereignungsprüfung sind daher Übungsaufgaben enthalten. Nach der digitalen Auswertung Ihrer Antworten helfen Ihnen detaillierte Hinweise und Begründungen der Lösungen, sich optimal auf den schriftlichen Teil der Ausbildereignungsprüfung vorzubereiten und geben Ihnen damit die notwendige Sicherheit für eine erfolgreiche Prüfung.

In der Prüfungssituation ist es dann auch sinnvoll, Prioritäten zu setzen. Beginnen Sie beim schriftlichen Prüfungsteil mit den leichtesten Aufgaben und Sie werden schnell feststellen, wie viele Fragen Sie bereits beantworten können. So fühlen Sie sich sicher.

Besonders gut können die Prüfungssituation und Ihren Erfolg für den praktischen Prüfungsteil visualisieren. Stellen Sie sich vor, wie Sie Ihre Durchführung oder Präsentation vor dem Prüfungsausschuss vortragen und wie begeistert sie von Ihrem Konzept sind. Was würden Sie sagen? Wie würden Sie sich fühlen? Je mehr Sinne Sie beteiligen können, umso mehr wird Ihnen die Situation am Prüfungstag vertraut vorkommen.

Doch auch bei der praktischen Ausbildereignungsprüfung ist eine gute Vorbereitung die Basis für den Erfolg. Wenn Ihr Konzept inhaltliche Mängel hat, hilft Ihnen auch die beste Visualisierung wenig. Unser Vorbereitungskurs auf die Ausbildereignungsprüfung enthält deshalb Muster-Konzepte für Unterweisungen und Präsentationen, die bereits in zahlreichen Prüfungen für verschiedene Ausbildungssituationen und Ausbildungsberufe erfolgreich eingesetzt wurden.

Sobald die Angst dann in der Prüfungssituation doch aufsteigt, halten Sie kurz inne. Atmen Sie den Stress weg. Sie können in Gedanken auch zu Ihrer Angst sagen, sie soll die Klappe halten und verschwinden!

Wechseln Sie die Perspektive. Die mentale Herangehensweise an eine Prüfung ist elementar wichtig. Sie entscheiden ganz alleine, wie Sie eine Situation bewerten. Betrachten Sie die Prüfung als Herausforderung die es zu bewältigen gilt und Sie werden stolz sein, wenn Sie Ihre Ausbildereignungsprüfung erfolgreich gemeistert haben.

Online-Kurs für Ausbildungsbeauftragte
Vorheriger Beitrag
Tipps für die AEVO-Prüfung – Lerninhalte sicher vermitteln
Nächster Beitrag
6 Tipps für die schriftliche AdA-Prüfung

Ähnliche Beiträge

keyboard_arrow_up